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Erani 16.12.2020 10:22

Übergangen, was tun?
 
Hallo.

Vor einiger Zeit fiel die Betreuung meiner Mutter und ich übernahm im Rahmen einer Vorsorge- und Gesundheitsvollmacht.
Hier die Frage: soll ich mich "aufwerten" lassen zum Betreuer?

Vor etwa 3 Wochen kam ein Brief vom Heim meiner Mutter, ob wir in den (freiwilligen) PCR-Test einwilligen würden - was wir nicht taten.
Gestern erfahre ich von meiner Mutter: es wurde getestet!
Man hat also die Nichteinwilligung ignoriert, mich nicht mal informiert, und meine Mutter mit "ist notwendig" ausgetrickst; sie ist dement.
Sie war gegen den Test, aber wenn man ihr sagt, das muß sein, dann gibts sie maulig nach, weil sie nur ihre Ruhe haben will.

Für mich ist das Körperverletzung, und das Übergehen meiner Person als Vormund/Betreuer/etc. ist sicher auch nicht koscher.

Anwalt ist informiert, Gericht erreiche ich nicht; ich lebe auf 40 qm, dennoch würde ich sie da rausholen wollen.
Es geht NICHT um die Gründe gegen den Test, sondern um die Eigenmächtigkeit des Heims + die dummen Ausreden, die da kommen werden, wie: das war uns nicht bekannt.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und hätte man mich informiert ...

Was sonst noch tun?

michaela mohr 16.12.2020 11:29

Zitat:

Vor etwa 3 Wochen kam ein Brief vom Heim meiner Mutter, ob wir in den (freiwilligen) PCR-Test einwilligen würden - was wir nicht taten.

Habt ihr das schriftlich hinterlegt oder nur telefonisch mitgeteilt?


Zitat:

Man hat also die Nichteinwilligung ignoriert, mich nicht mal informiert,
Da du zuvor nach der Einwilligung gefragt wurdest ist also deine Vollmacht im Heim bekannt?


Zitat:

Anwalt ist informiert, Gericht erreiche ich nicht;
Welches Gericht bzw. was erhoffst du dir vom Gericht?


Zitat:

Für mich ist das Körperverletzung, und das Übergehen meiner Person als Vormund/Betreuer/etc. ist sicher auch nicht koscher.
Das Handeln der Einrichtung gegenüber deiner Willenserklärung als Vertreterin deiner Mutter ist mit Sicherheit nicht in Ordnung.


Deine Gründe diesen Test abzulehnen kenne ich nicht.
Ich gebe dennoch zu bedenken ob es wirklich ratsam ist an der Stelle, gerade jetzt und heute einen Rechtsstreit zu eröffnen.



Zitat:

Hier die Frage: soll ich mich "aufwerten" lassen zum Betreuer?
Eine Rechtsposition als Betreuer wird dich nicht zwingend "aufwerten" bzw. die Einrichtung nicht "erschrecken". Du wirst mit genau denselben Problemen wie jetzt auch zu kämpfen haben.
Ich sehe zudem die Schwierigkeit dass eine Vollmacht (für Angehörige) vorrangig vor einer Betreuung zu behandeln ist.
Betreuungen sollen nur eingerichtet werden wenn keine andere Möglichkeit besteht.


Die Vorstellung die manche haben das ein Gericht hinter allem und jedem stünde ist in soweit irrig.
Das Problem sich , wo auch immer, durchzusetzen und wirklich wahr oder ernst genommen zu werden haben z.B. auch oft Berufsanfänger.


Vielleicht besteht die Lösung jetzt eher in einem Klärungsgespräch mit der Heimleitung in einer weniger "aufgeladenen" Atmosphäre um Präsenz zu zeigen und auf jeden Fall zukünftig die nötige Beachtung zu finden.

HorstD 16.12.2020 11:33

Hallo, ich vermute, das war eine Maßnahme nach § 25 IfSG. Da ist keine Einwilligung des Getesteten nötig (auch nicht eines Vertreters). Von daher war eher die Anfrage zur Einwilligung selbst irreführend.

Wir befinden uns in einer weltweiten Seuchenlage! Noch nicht bemerkt?Im übrigen sehe ich auch gar nicht, mit welchen Argument man sich einer Testung durch Abstrich widersetzen können sollte? Wo sind denn die Gegenargumente? Dass man lieber andere anstecken und außerdem selbst an der Seuche verrecken möchte? Und Gesundheitsgefahren durch den Abstrich selbst gibts auch nicht.

Also Steck mal den Hammer Körperverletzung ein, in dieser Lage wird das kein Staatsanwalt anfassen.

michaela mohr 16.12.2020 11:38

Zitat:

Hallo, ich vermute, das war eine Maßnahme nach § 25 IfSG.
Hallo Horst, an diese Art von Test habe ich in meiner Antwort noch gar nicht gedacht.:heul:
Dazu sollte die Threadstarterin vielleicht noch etwas mehr sagen.


Ich habe da eher die Diskussion in der RUB im Kopf in der Betreuer massenhaft zur Einwilligung aufgefordert werden anstatt das mit den Betroffenen selbst zu besprechen oder diese -wenn möglich- selbst entscheiden zu lassen.

Deine Einschätzung der Staatsanwaltschaft oder Klage teile ich uneingeschränkt wobei man fairerweise schon davon ausgehen sollte das die Frage nach einer Körperverletzung sich stellt- auf jeden Fall theoretisch, egal wie sehr es einem persönlich widerstreben mag.

HorstD 16.12.2020 13:44

Hallo Michaela, eine solche Testung kann natürlich nur durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, wobei das nicht nur einzeln, sondern auch durch eine Allgemeinverfügung (zB für alle Heimbewohner in einem Landkreis) erfolgen kann. Durch die weitere Entwicklung der Seuche ist die Gesetzesvoraussetzung „ ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig (ist)“ eigentlich auf alle Bürger anzuwenden. Ich denke, dass diese allgemeine Formulierung kein Zufall ist - und die Grundrechtseinschränkung steht in Absatz 5. Von daher war für mich der Ausgangsthread eine Geisterfrage - und von der inhaltlichen Berechtigung her einfach nur lächerlich.

Denn selbst wenn man vom Fortbestehen einer Einwilligung ausgeht, könnte die Frage danach (jedenfalls von einem Betreuer) ja nur mit ja beantwortet werden. Alles andere wäre ja eine Pflichtwidrigkeit dem Betreuten ggü, zumal die Weigerung ihn nicht nur dem Risiko weiterer Erkrankung und zu spät-Erkennens einer Infektion, sondern auch überflüssiger Freiheitsbeschränkungen aussetzt.

Falls die Threadstarterin zum Kreise der Covidioten zählen sollte, erübrigte sich ohnehin jede weitere Diskussion.

Christian Martens 16.12.2020 13:47

Zitat:

Zitat von HorstD (Beitrag 131321)
Hallo, ich vermute, das war eine Maßnahme nach § 25 IfSG. Da ist keine Einwilligung des Getesteten nötig (auch nicht eines Vertreters).

Ich lese im genannten § 25 IfSG immer "das Gesundheitsamt" und nicht "das Heim" - ist das hier gleichzusetzen?

Ich habe auch eine Klientin, die keinen Test machen möchte - das ist doch ihre Entscheidung (ja, sie ist dazu in der Lage), solange nicht "das Gesundheitsamt" entsprechendes anordnet.

Allerdings denke ich auch, dass im Moment niemand wegen der Durchführung einer Untersuchung / eines Abstrichs ohne rechtswirksame Zustimmung oder Anordnung Stress bekommen würde, dazu ist die Gesamtsituation zu schwierig.

Christian Martens


/edit hat sich mit dem Beitrag #5 überschnitten

sonnyblue3 16.12.2020 14:41

Zitat:

Zitat von Erani (Beitrag 131318)
Man hat also die Nichteinwilligung ignoriert, mich nicht mal informiert, und meine Mutter mit "ist notwendig" ausgetrickst; sie ist dement.
Sie war gegen den Test, aber wenn man ihr sagt, das muß sein, dann gibts sie maulig nach, weil sie nur ihre Ruhe haben will.


Ehrlichgesagt kriege ich grundsätzlich die Krise, wenn Demenz als Grund angegeben wird, dass jemand nicht mehr selbst entscheiden kann.

Wenn Deine Mutter maulig nachgegeben hat, weil sie ihre Ruhe haben wollte, dann hat sie halt eine maulige Entscheidung getroffen, aber es war ihre Entscheidung.

Das spricht nicht dafür, dass sie so schwer dement ist, dass sie nicht mehr einwilligen konnte. Und wenn sie das noch kann, hat sie das gute Recht dazu, auch dazu, ihre mit Dir gemeinsam getroffene Entscheidung zu revidieren.

Demenz heißt nicht grundsätzlich, keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können!!!

Erani 16.12.2020 15:31

Also, erstmal bin ich ein Threadstarter und kein Covidiot, sondern jemand, der sich auch abseits der merkelschen Hofberichtserstatter informiert hat.

Die Nichteinwilligung erfolgte schriftlich per Mail; das würde reichen, sagte man mir.
Die Vollmachten liegen vor; vorher wurden die Betreuer entlassen, Gründe sind nicht wirklich wichtig.

Die Info, die ich vom Gericht mittlerweile habe, lautet, daß es egal ist, ob ich per Vollmachten agiere oder mich als Betreuer einsetzen lasse. Das war die Info, die ich mit "aufwerten" meinte.

Die Gründe sind auch nicht wichtig, wir wollen es nun mal nicht; aber um evtl. Pöblern zuvorzukommen, nenne ich sie:

- mir wurde bekannt gemacht, daß ein PCR-Test (zu der Zeit der Info wurde nicht unterschieden zwischen Test und Schnelltest) aus Nasen- und Rachenabstrich besteht. Mit dem Hausarzt unterhalten, kam heraus, daß all meine folgenden Bedenken fifty-fifty korrekt sind.
Nasenabstrich: bei engen Verhältnissen kann es zu Nasenbluten kommen.
Rachenabstrich: das ist für mich der wichtigere Teil, denn: es kann ein Würgereiz ausgelöst werden, der im schlechten Fall zum Erbrechen führt. Da sich meine Mutter gerne mal verschluckt, wäre imho ein Erbrechen schlimmer anzusehen als ein Test, der ... siehe unten.
Käme Erbrochenes in die Lunge - tadaaa, Lungenentzündung.
Diese Wahrscheinlichkeit bewerte ich höher als ein Coronafall in der relativ isolierten Umgebung.
Als Angehöriger biete ich auch wenig Angriffsfläche, da ich als Schwerbehinderter nur zu Besuchen meiner Mutter fahre und ansonsten in der Wohnung bleibe.

Wir beide gehören zu den sogenannten Risikogruppen. Ich behaupte, daß meine Mutter ein sehr viel besseres Immunsystem hat, als zB ich. Ich habe gerade die 8. Erkältung in diesem Jahr hinter mich gebracht, meine Mutter hatte seit Jahren nicht mal ne Rotznase. Das kann aber alles und nichts bedeuten.

Und: ich habe das alles mitgemacht, aber bei einem nutzlosen Test vs möglicher Lungenentzündung hört es bei mir langsam aber sicher auf.

Und nein, das Gespräch fand in kurzer Form schon statt, wo man sich unwissend stellte; da es aber nur um einen Nasenabstrich handelt, habe ich gesagt, ich überlege es mir noch mal; wahrscheinlich werde ich da zusagen; aber ein Folgegespräch muss noch kommen.
Und nein, es war keine Maßnahme nach diesem Paragraphen.

Generell ist eine Behandlung ohne Einwilligung eine Körperverletzung.
@sonnyblue3: hm, jein. Ich habe mehrmals, mindestens 4 x, mit ihr darüber gesprochen. Sie wollte das nicht; zu der Zeit dachte ich, ein Bluttest würde auch funktionieren, dem hätte ich wohl zugestimmt. Wenn sie maulig nachgegeben hat, heisst das nicht, daß sie wusste zu dem Zeitpunkt, was passiert.
Entweder jemand gilt als dement oder nicht. Und dann kann man nicht rumtricksen, um zu kriegen, was man will.
Eine echte Einwilligung sehe ich darin nicht.
Teile dieses Beitrags die Falschinfos bzw. Diffamierungen verbreiten wurden gelöscht. M. Mohr

Übrigens: ich kann mich diesem Test nicht unterziehen. Ich habe einen Reizhusten, der nach 6 Jahren erst geradeso niedergeknüppelt werden konnte; heute habe ich generelle Schluckprobleme, zusammen mit dem Hustenreiz, der durch den Test ausbrechen wurde, würde ich mich verschlucken und echte Atemnot bekommen. Erstickungsartige Anfälle wären die Folge - und das haben mir die Halbgötter in weiß OP-technisch angetan.
Oder ich müsste sediert werden; für diesen Test? Echt jetzt?


Nachtrag:
https://www.journalistenwatch.com/20...ng-leopoldina/

Daerin steht, was ich auch schon öfter hörte; daß der Test zu empfindlich sei; es geht um Zyklen der Reproduktion (?).
Normalerweise sollten die um die 20 liegen. 34 gilt schon als extrem ungenau, und der Drostentest hätte einen Wert um die 45.

Susi K 16.12.2020 16:17

Herrgott!

HorstD 16.12.2020 18:05

Hallo Erani, falls du es nicht bemerkt hast: mit „merkelscher Hofberichterstattung“ hast du dich gerade ganz offensichtlich als „Querdenkerin“ geoutet. Mit dieser Sichtweise sollte man dir besser nicht die Verantwortung für andere Menschen übertragen.

Ich schlage den Moderatoren vor, diese Teilnehmerin zu sperren. Da ist keine vernunftgeprägte Diskussion möglich.


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