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Anni 20.01.2021 15:47

externes Wundmanagement im Pflegeheim
 
Liebe Forenteilnehmer,

in einem Pflegeheim soll meine Betreute einen externen Dienstleister für das Wundmanagement in Anspruch nehmen und bezahlen. Angeblich können die Wunden so besser im Verlauf beobachtet und versorgt bzw. vermieden werden, es werden Foto-Dokumentationen erstellt u.s.w. Es muss vom Barbetrag gezahlt werden, sie bekommt Hilfe zur Pflege. Die Betreute ist bettlägerig und hat durch ausgeprägte Hautfalten immer wieder Probleme mit wunden Stellen am Körper.

Ist das üblich oder ist Sicherstellung der notwendigen Behandlungspflege nicht ausschließlich die Aufgabe des Heims und mit der Vergütung abgegolten?


Viele Grüße,
Anni

agw 20.01.2021 16:30

Hallo,


Zitat:

Es muss vom Barbetrag gezahlt werden, sie bekommt Hilfe zur Pflege.

Welche Kosten sollen denn anfallen??
Ich kenne es lediglich so das die zuzahlungspflichtigen Materialien zu zahlen sind aber nicht die eigentliche Wundversorgung.

Anni 20.01.2021 18:18

Aus der Rechnung, die an das Heim gesendet und dort vom Bewohnerkonto gezahlt wurde, geht das nicht im Einzelnen hervor. Ich werde nachhaken.


Grüße,
Anni

Seppel50 23.01.2021 23:45

externes Wundmanagement im Pflegeheim
 
Zitat:

Zitat von Anni (Beitrag 132037)
Aus der Rechnung, die an das Heim gesendet und dort vom Bewohnerkonto gezahlt wurde, geht das nicht im Einzelnen hervor. Ich werde nachhaken.


Grüße,
Anni

Schriftlich konkret um Auskunft bitten was die Rechnung auf sich hat sollen alles schriftlich erklären nach § 13 SGB 1 ,§ 14 SGB 1 ,§ 15 SGB 1 .Viel Glück Gruß Seppel 50

Florian 25.01.2021 13:59

Hallo Anni,
meist sind das zuzahlungspflichtige bzw. grds. nicht erstattungsfähige spezielle Salben, Lösungen, Materialien pp., nicht die Dienstleistung.

Unter besonderen Umständen werden bspw. Wundspüllösungen jedoch von der KK übernommen > Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, Anschreiben m.d.B.u. Kostenübernahme dort einreichen. Die genauen Posten müssten dazu dann aber aus den Rechnungen des Wundmanagements hervorgehen...also, wie schon geschrieben wurde: Nachhaken, schriftl.


Viele Grüße Florian

OliverS 25.01.2021 14:48

Hallo Anni,

die Versorgung von akuten oder chronischen Wunden ist eine Leistung der Behandlungspflege, die durch den Arzt anzuordnen bzw. zu verordnen ist. Sofern es sich um eine Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung handelt (§ 43 SGB XI), sind diese Leistungen der Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung vom Heim selbst zu erbringen und mit der Vergütung bereits abgegolten. Ggf. erforderliche Verbandmaterialien können ebenfalls vom Arzt (zu Lasten der Krankenkasse) verordnet werden. Hierzu kann ggf. eine Zuzahlung (10% bzw. mind. 5 Euro) anfallen, wenn für das verordnete Verbandmittel kein Festbetrag gilt (wird mit der Apotheke geklärt).

VG
Oliver

She 25.01.2021 22:28

Die Sicherstellung der Behandlungspflege ist auch bei Wunden Aufgabe des Heims, aber manchmal bekommen wir (ich bin Heim, keine Betreuerin) so schwere Fälle, dass es wirklich besser ist einen Experten hinzuzuziehen. Es geht nicht um die Fotos, sondern um die passende Behandlung und Versorgung.

Bei einem solchen Fall sprechen wir mit den Bevollmächtigten/Betreuern (die meisten nehmen das Angebot einer professionellen Wundversorgung dankbar an) und mit den Ärzten(unser Wundversorger regelt danach alles mit dem Arzt direkt)

Leider sind manche Ärzte im Thema „Wunde“ Jahre zurück und ihre Anweisungen schaden mehr als sie nützen. Oftmals werden dann nicht einmal die passenden Behandlungsmaterialien rezeptieret, da hilft es sogar, wenn diese durch den Wundversorger direkt angefordert werden.

Ich habe noch niemals etwas bzgl. Wundbehandlung berechnet – und da wir keine Barbetragskasse haben – auch nicht abgezogen.

Du als Betreuerin solltest aber vorab gefragt werden, ob es gewünscht ist, einen Experten hinzuzuziehen, und wenn Kosten entstehen, müssen sie ersichtlich sein.
LG
She


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