Dies ist ein Beitrag zum Thema externes Wundmanagement im Pflegeheim im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forenteilnehmer,
in einem Pflegeheim soll meine Betreute einen externen Dienstleister für das Wundmanagement in Anspruch nehmen und bezahlen. Angeblich ...
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20.01.2021, 14:47 | #1 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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externes Wundmanagement im Pflegeheim
Liebe Forenteilnehmer,
in einem Pflegeheim soll meine Betreute einen externen Dienstleister für das Wundmanagement in Anspruch nehmen und bezahlen. Angeblich können die Wunden so besser im Verlauf beobachtet und versorgt bzw. vermieden werden, es werden Foto-Dokumentationen erstellt u.s.w. Es muss vom Barbetrag gezahlt werden, sie bekommt Hilfe zur Pflege. Die Betreute ist bettlägerig und hat durch ausgeprägte Hautfalten immer wieder Probleme mit wunden Stellen am Körper. Ist das üblich oder ist Sicherstellung der notwendigen Behandlungspflege nicht ausschließlich die Aufgabe des Heims und mit der Vergütung abgegolten? Viele Grüße, Anni |
20.01.2021, 15:30 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo,
Zitat:
Welche Kosten sollen denn anfallen?? Ich kenne es lediglich so das die zuzahlungspflichtigen Materialien zu zahlen sind aber nicht die eigentliche Wundversorgung.
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20.01.2021, 17:18 | #3 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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Aus der Rechnung, die an das Heim gesendet und dort vom Bewohnerkonto gezahlt wurde, geht das nicht im Einzelnen hervor. Ich werde nachhaken.
Grüße, Anni |
23.01.2021, 22:45 | #4 | |
Einsteiger
Registriert seit: 09.02.2020
Beiträge: 18
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externes Wundmanagement im Pflegeheim
Zitat:
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25.01.2021, 12:59 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Hallo Anni,
meist sind das zuzahlungspflichtige bzw. grds. nicht erstattungsfähige spezielle Salben, Lösungen, Materialien pp., nicht die Dienstleistung. Unter besonderen Umständen werden bspw. Wundspüllösungen jedoch von der KK übernommen > Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, Anschreiben m.d.B.u. Kostenübernahme dort einreichen. Die genauen Posten müssten dazu dann aber aus den Rechnungen des Wundmanagements hervorgehen...also, wie schon geschrieben wurde: Nachhaken, schriftl. Viele Grüße Florian |
25.01.2021, 13:48 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
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Hallo Anni,
die Versorgung von akuten oder chronischen Wunden ist eine Leistung der Behandlungspflege, die durch den Arzt anzuordnen bzw. zu verordnen ist. Sofern es sich um eine Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung handelt (§ 43 SGB XI), sind diese Leistungen der Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung vom Heim selbst zu erbringen und mit der Vergütung bereits abgegolten. Ggf. erforderliche Verbandmaterialien können ebenfalls vom Arzt (zu Lasten der Krankenkasse) verordnet werden. Hierzu kann ggf. eine Zuzahlung (10% bzw. mind. 5 Euro) anfallen, wenn für das verordnete Verbandmittel kein Festbetrag gilt (wird mit der Apotheke geklärt). VG Oliver |
25.01.2021, 21:28 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
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Die Sicherstellung der Behandlungspflege ist auch bei Wunden Aufgabe des Heims, aber manchmal bekommen wir (ich bin Heim, keine Betreuerin) so schwere Fälle, dass es wirklich besser ist einen Experten hinzuzuziehen. Es geht nicht um die Fotos, sondern um die passende Behandlung und Versorgung.
Bei einem solchen Fall sprechen wir mit den Bevollmächtigten/Betreuern (die meisten nehmen das Angebot einer professionellen Wundversorgung dankbar an) und mit den Ärzten(unser Wundversorger regelt danach alles mit dem Arzt direkt) Leider sind manche Ärzte im Thema „Wunde“ Jahre zurück und ihre Anweisungen schaden mehr als sie nützen. Oftmals werden dann nicht einmal die passenden Behandlungsmaterialien rezeptieret, da hilft es sogar, wenn diese durch den Wundversorger direkt angefordert werden. Ich habe noch niemals etwas bzgl. Wundbehandlung berechnet – und da wir keine Barbetragskasse haben – auch nicht abgezogen. Du als Betreuerin solltest aber vorab gefragt werden, ob es gewünscht ist, einen Experten hinzuzuziehen, und wenn Kosten entstehen, müssen sie ersichtlich sein. LG She |
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