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Maskenberechtigungsscheine

Dies ist ein Beitrag zum Thema Maskenberechtigungsscheine im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Es ist mein Bestreben, die hier eingehenden Maskenberechtigungsscheine schnellstmöglich an meine jeweiligen Klienten weiterzugeben. Anfangs kam der Brief der Bundesregierung ...


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Alt 31.01.2021, 20:43   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Frage Maskenberechtigungsscheine

Es ist mein Bestreben, die hier eingehenden Maskenberechtigungsscheine schnellstmöglich an meine jeweiligen Klienten weiterzugeben.


Anfangs kam der Brief der Bundesregierung für meine Klienten mit extra Begleitbrief an mich. Dann kam nur noch der Brief für die Klienten, aber an meine Anschrift.


Und nun kommen an mich adressierte Briefe an meine Anschrift, ohne, dass der Klient/die Klientin darin namentlich genannt wäre.


Ich habe nun keine Ahnung, wem ich die Berechtigungsscheine geben soll (klar ist wohl nur, dass die Klient*innen, die schon Berechtigungsscheine haben, wohl nicht gemeint sein dürften).


Wie verfahren?
Flafluff ist offline  
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Alt 31.01.2021, 21:05   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin


Hole die Masken doch einfach ab und verteile sie an die Betreuten, die bisher nicht angeschrieben wurden. Oder schicke die Schreiben an diese Betreuten weiter. Am besten diejenigen in Heimen, bei denen das Personal dann die Masken abholt.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.01.2021, 23:29   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Je nach Mengenanzahl an Klienten dürfte das "einfache" Abholen etwas ins Geld gehen. Die gibt es ja nicht umsonst sondern pro Stück für 2 Euro. Erste Runde also 12 Euro pro Person.

Um eine grobe Liste, im Stil von: wer hat noch nicht, wirst du wohl nicht rumkommen und dann z.B. bei den nächsten Geldauszahlungen die Berechtigungsscheine verteilen.

Ohne Namen habe ich noch keine Scheine aber wenns so kommt drucke ich mir aus dem Program eine Liste aus und mache Haken dran.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.02.2021, 11:08   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Die gibt es ja nicht umsonst sondern pro Stück für 2 Euro. Erste Runde also 12 Euro pro Person.

Nicht ganz richtig.
Du bezahlst 2 € für die 6 Masken!
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 01.02.2021, 13:38   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Zur Info: diese jeweils 2 Euro fallen übrigens auch bei denjenigen Personen an, die eigentlich von Zuzahlungen befreit sind (bzw wo die Belastungsgrenze bereits erreicht ist):

https://www.deutsche-apotheker-zeitu...-2-euro-zahlen

Im übrigen: gehört das hier nicht unter Rechtsfragen/Gesundheitssorge?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (01.02.2021 um 13:53 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 01.02.2021, 13:55   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nicht ganz richtig.
Du bezahlst 2 € für die 6 Masken!
Ohhhh...... daran siehst du, ich habe noch keinen Zettel für mich zum Abholen bekommen! Beschiss
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.02.2021, 10:17   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Jetzt flattern die - als Information für meine betreuten ALG-2-Empfaenger deklarierten und an mich adressierten Schreiben des Bundessozialministeriums ein. Gegen Vorlage des BPA koennen demnach 10 Masken bei der Apotheke abgeholt werden. Aber von wem? Von mir oder d. Betreuten? Oder ist dies egal? Normalerweise leite ich diese Schreiben naemlich an die Betreuten weiter.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 24.02.2021, 19:39   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin


Das sollte doch wohl egal sein, wessen Perso da vorgelegt wird. Einer von beiden (oder vielleicht ein ganz anderer...?).

Ansonsten bin ich beim Abholen der Masken noch nicht nach dem Perso gefragt worden.


MfG


Imre
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