Dies ist ein Beitrag zum Thema Corona Impfung für Betreuer im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Gute Morgen,
von einem Kollegen erfuhr ich, dass in einem Forum des BdB gestern die Info rum ging, dass Betreuer ...
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23.02.2021, 09:15 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 79
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Gute Morgen,
von einem Kollegen erfuhr ich, dass in einem Forum des BdB gestern die Info rum ging, dass Betreuer in NRW nun auch zur Prioritätenliste 1 gehören und sich dementsprechend impfen lassen können. Ich kann dazu nirgends offizielle Informationen finden. Weiß hier vielleicht jemand was? Viele Grüße FrauS
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23.02.2021, 10:27 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Hier ist der offizielle Link aus NRW; es sind aber nur Betreuungsrichter und Rechtspfleger genannt. Offenbar hat der Threadstarter in der Mailingliste letztere mit Berufsbetreuern verwechselt:
https://www.mags.nrw/pressemitteilun...en-impfangebot
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
23.02.2021, 11:34 | #13 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 79
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Das ist schade, aber vielen Dank 🤗
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23.02.2021, 17:07 | #14 |
Stammgast
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Beiträge: 667
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Reaktion des BVfB, Schreiben an das MAGS NRW von heute, schließend mit grundsätzlicher (m.E. berechtigter) Kritik:
https://bvfbev.de/pressemitteilungen...en-impfangebot Grüße von Florian |
23.02.2021, 17:45 | #15 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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OT OT
Das ist ja herzig.
Hat eigentlich schon mal einer dran gedacht dass das Ministerium wahrscheinlich selbst nicht den Unterschied zwischen einem Betreuer und einem Rechtspfleger kennt?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
24.02.2021, 07:21 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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Unser Berü hat heute bzw. gestern die ersten Termine bekommen
NRW! |
24.02.2021, 08:54 | #17 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Was ist eigentlich mit den ehrenamtlichen Betreuern (zumeist Familienangehörige) oder Vorsorgebevollmächtigte, die normalerweise regelmäßig in der Einrichtung sind und vermutlich auch öfters und mit näheren Kontakten als Betreuungsrichter oder Rechtspfleger.
mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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24.02.2021, 11:34 | #18 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 79
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Hallo april april,
Ich hoffe diese Information ist nicht deinem Namen geschuldet ;-) Was ist denn Berü? Wie seit Ihr an den Termin gekommen? Viele Grüße FrauS
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24.02.2021, 17:17 | #19 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Jetzt mal ganz ehrlich und selbstkritisch sein. Die Betreuungstätigkeit, ob beruflich oder ehrenamtlich, ist doch nicht wirklich systemrelevant! Angesichts der vielen Begehrlichkeiten aus Politik und Wirtschaft wird es mir Bange, ob die eigentliche Zielgruppe, die gesundheitlich gefährdeten und älteren Bürger bei knappen Impfstoff (der EU und Mutti sei Dank) überhaupt noch zum Zuge kommen. Vielleicht sollten sich alle mal etwas zurücknehmen.
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24.02.2021, 18:25 | #20 | |
Stammgast
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Beiträge: 667
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Zitat:
Hallo Susi K, es kommt dabei doch ganz entscheidend auf die Betrachtungsweise an. Will man die gesetzliche Betreuung unter besonderer Berücksichtigung der möglichst uneingeschränkten Teilhabesicherung (unterstützte Entscheidungsfindung pp.) umsetzen, so ist unsere Aufgabe aber sowas von systemrelevant. Sterben wird naklar (jedenfalls in den meisten Fällen) unmittelbar niemand, wenn ich mich zwischenzeitlich nicht persönlich im Vollkontakt kümmere, das ist auch klar. Aber: Die meisten Betreuten werden auch nicht mangels richterlicher Anhörung körperlich zu Schaden kommen...da geht es meines Erachtens um anderes in der Diskussion. Ich sehe mich insbesondere aufgrund meines derzeitigen, eher geringen Fallaufkommens als nicht zwingend unverzüglich impfbedürftig an. Dabei spreche ich aber ausdrücklich nur für mich ganz persönlich! Bei anderen Kollegen mag das durchaus anders aussehen, das vermag ich nicht zu beurteilen, nehme es jedoch recht sicher an. Es geht ja in der Diskussion auch um viel Grundsätzliches; siehe insofern auch das oben durch mich verlinkte Schreiben des BVfB. Grundsätzlich stimme ich aber Deinem Hinweis, alle mögen sich etwas zurücknehmen, zu...das gilt allerdings für alle Bürger, die Gesamtgesellschaft. Die Berufsbetreuerinnen hingegen sollten zumindest ihre Positionen und ihre Situation viel deutlicher vertreten! ...was naklar wiederum nicht bedeutet, dass alle zwingend morgen zu impfen sein werden. Solidarische Grüße von Florian |
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