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Corona Impfung für Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Corona Impfung für Betreuer im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen Zusammen, es gibt einen Erlass vom Ministerium in Baden Württemberg dass auch Berufsbetreuer zur Gruppe 1 der Impfprio ...


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Alt 06.02.2021, 09:01   #1
KST
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.02.2020
Ort: Bad Wurzach
Beiträge: 14
Standard Corona Impfung für Betreuer

Guten Morgen Zusammen,
es gibt einen Erlass vom Ministerium in Baden Württemberg dass auch Berufsbetreuer zur Gruppe 1 der Impfprio gehören. Weiss da jemand was Genaues wie man an einen Berechtigungsschein kommt und einen Termin vereinbaren kann?
Vielen Dank und
Grüsse aus dem frühlingshaften Süden
KST ist offline  
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Alt 06.02.2021, 10:39   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Einen solchen Erlass kann ich nicht finden. Stell doch mal einen Link dazu ein.
Ich sehe nur dies:
https://sozialministerium.baden-wuer...avirus/impfen/
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 06.02.2021, 15:12   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.12.2015
Beiträge: 5
Unglücklich

Zitat:
Zitat von KST Beitrag anzeigen
Guten Morgen Zusammen,
es gibt einen Erlass vom Ministerium in Baden Württemberg dass auch Berufsbetreuer zur Gruppe 1 der Impfprio gehören. Weiss da jemand was Genaues wie man an einen Berechtigungsschein kommt und einen Termin vereinbaren kann?
Vielen Dank und
Grüsse aus dem frühlingshaften Süden
Also auch wenn wir Betreuer zur Impfgruppe 1 gehören, ohne Impfstoff, nutzt uns das wenig. Ich persönlich bin nicht nur Berufsbetreuerin, sondern auch pflegende Angehörige. 1 Angehöriger wird geimpft, ich gehe davon aus, unsere Politiker sind vom Storch gebracht worden. Obwohl, auch da braucht es glaube ich zwei Störche.

LG
gonzomuzi1 ist offline  
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Alt 06.02.2021, 15:41   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

War gerade auch in den Mailinglisten: es geht um Betreuungsrichter (und nur diese, weder Rechtspfleger, Betreuungsbehördenmitarbeiter und schon gar keine (Berufs-)Betreuer). Wobei ich die Privilegierung der Richter (bestätigt aus BW und Hamburg) nicht nachvollziehen kann.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.02.2021, 16:08   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Naja, die Richter müssen bei vielen 1906-Sachen ja auf jeden Fall auf den Stationen aufkreuzen und die Betroffenen anhören.
Flafluff ist offline  
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Alt 06.02.2021, 16:26   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 50
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Naja, die Richter müssen bei vielen 1906-Sachen ja auf jeden Fall auf den Stationen aufkreuzen und die Betroffenen anhören.
Das stimmt natürlich. Nur fragt man sich, ob bei der Möglichkeit lüften zu lassen, Abstand zu halten und FFP Maske zwingend eine Impfung in Prio 1 notwendig ist. Alle anderen dort (Ärzte, Pflege, Rettungsdienst) können das so nicht. Da wäre m.E. die Polizei noch eher dran (enger Kontakt bei Verhaftung, Maske vom Gesicht reißen, Anspucken, Transport von unerkannt Infizierten im Streifenwagen etc.).
Pigeon ist offline  
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Alt 07.02.2021, 08:17   #7
KST
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.02.2020
Ort: Bad Wurzach
Beiträge: 14
Standard

das ist die Info, die ich von einem bekannten Arzt bekommen habe
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Impfprio 01.02.2021.pdf‎ (148.0 KB, 51x aufgerufen)
KST ist offline  
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Alt 07.02.2021, 08:51   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Das ist eine Neuigkeit.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 07.02.2021, 12:48   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 209
Standard

Man möchte durchaus wissen, wie die in BaWü darauf kommen.. da weder Betreuungsrichter noch Betreuer in diesen Einrichtungen tätig sind. Und wo bleiben die Rechtspfleger? Die sollen ja immerhin auch anhören (auch wenn sie sich das leider viel zu oft klemmen).
Forenfuchs ist offline  
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Alt 11.02.2021, 18:06   #10
KST
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.02.2020
Ort: Bad Wurzach
Beiträge: 14
Standard

Diese Info vom Ministerium habe ich heute bekommen. Ich versuche nun mein Glück

Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer haben mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung, sofern sie in einer unter § 2 Ziffer 2 der CoronaImpfV genannten Einrichtung (stationäre und teilstationäre Einrichtung zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen) tätig sind. Die Bescheinigung zur Impfberechtigung sollte von der Einrichtung ausgestellt werden, in der die betreuende Tätigkeit ausgeführt wird. Liegt eine Tätigkeit in mehreren der genannten Einrichtungen vor, ist für die Impfung die Bescheinigung der Tätigkeit durch eine Einrichtung ausreichend.

Eine Vorlage finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fi...rbeitgeber.pdf



Diese Information können Sie gerne weitergeben. Dem Landessprecher des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen, der uns heute in gleicher Angelegenheit kontaktiert hat, werde ich die gleiche Auskunft zukommen lassen.

Geändert von KST (11.02.2021 um 18:09 Uhr) Grund: link nicht vollständig
KST ist offline  
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