Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskünfte an Betreutes Wohnen im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
moinsen,
mal angenommen, ein Mensch mit psychischen Schwierigkeiten wohnt nun im Betreuten Wohnen, das klappt so la-la, also eigentlich nicht ...
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18.03.2021, 20:33 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Auskünfte an Betreutes Wohnen
moinsen,
mal angenommen, ein Mensch mit psychischen Schwierigkeiten wohnt nun im Betreuten Wohnen, das klappt so la-la, also eigentlich nicht so gut. Nun gibt es vielleicht einen Arztbrief vom letzten Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik, den die Sozialarbeiter vom Betreuten Wohnen gerne kennen würden wobei sich der Betreuer vielleicht schützend vor seinen Klienten stellen sollte. Sollte der Betreuer also den Arztbrief diesem Kreis bekannt geben oder ihn besser zurückhalten? Falls es zur Beurteilung wichtig ist, könnte man davon ausgehen, dass der betroffene Mensch seine medizinischen Details lieber nicht "im ganzen Haus" bekannt wissen würde. fragt sich Christian Martens |
18.03.2021, 21:10 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,600
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Moin moin
Im Prinzip ist es schon sinnvoll, wenn die Mitarbeiter*innen des BW (nicht die Mitbewohner*innen) wissen, worum es bei den Betreuten geht. Die beste Möglichkeit besteht darin, als allererstes den oder die Betreute*n zu fragen, ob diese Informationen bzw. welche Teile dieser Informationen weitergegeben werden dürfen und danach zu handeln oder besser: den Betreuten handeln (die Infos weitergeben) zu lassen. Ist das nicht gewünscht, dann sollte man es besser lassen. Als Ausnahme würde ich da Informationen ansehen, mit denen realistische Gefahren oder Gefährdungen für die Betreuten und deren Umgebung vermieden werden können. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
19.03.2021, 08:06 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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moin Imre,
danke für die Antwort. Ganz klar müssen die MA vom BeWo im Grundsatz bescheid wissen, das tun sie ja auch. Der letzte Arztbericht enthält auch keine grundlegend neuen Dinge, die für das BeWo unbedingt bekannt sein müssten. Also werde ich den Klienten fragen... Christian Martens |
20.03.2021, 17:58 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
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Hallo Christian,
deine Anmerkung, es laufe so la-la und dass der Klient kürzlich wieder in der Klinik war, hat mich an die Möglichkeit erinnert, Frühwarnsymptome und einen Krisenplan auszuarbeiten. Das wäre doch eine prima Aufgabe fürs BeWo und klärt zugleich, was z. B. (Bezugs-) Betreuer tun oder lassen sollen: Leider finde ich auf die Schnelle nur suboptimale Beispiele, aber mal so zur Verdeutlichung: Hier sind z.B. die Frühwarnymptome und war man tun kann, gut: https://jup.berlin/sites/default/fil...plan_fideo.pdf Ist aber sehr auf Jugendliche zugeschnitten. Bsp. Krisenplan, leider ohne Beispiele für Symptome (was für machen zu abstrakt ist): http://www.psychiatriewegweiser.sozi...otfallplan.pdf Im SpDi habe ich früher gute Erfahrungen damit gemacht. |
20.03.2021, 21:17 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Danke für die Tipps, meine Frage hat sich erledigt, da der Klient eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber dem BeWo unterschrieben hat, also habe ich den Arztbericht weitergegeben.
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