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Auskünfte an Betreutes Wohnen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskünfte an Betreutes Wohnen im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
moinsen, mal angenommen, ein Mensch mit psychischen Schwierigkeiten wohnt nun im Betreuten Wohnen, das klappt so la-la, also eigentlich nicht ...


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Alt 18.03.2021, 20:33   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard Auskünfte an Betreutes Wohnen

moinsen,

mal angenommen, ein Mensch mit psychischen Schwierigkeiten wohnt nun im Betreuten Wohnen, das klappt so la-la, also eigentlich nicht so gut.
Nun gibt es vielleicht einen Arztbrief vom letzten Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik, den die Sozialarbeiter vom Betreuten Wohnen gerne kennen würden wobei sich der Betreuer vielleicht schützend vor seinen Klienten stellen sollte.
Sollte der Betreuer also den Arztbrief diesem Kreis bekannt geben oder ihn besser zurückhalten?
Falls es zur Beurteilung wichtig ist, könnte man davon ausgehen, dass der betroffene Mensch seine medizinischen Details lieber nicht "im ganzen Haus" bekannt wissen würde.

fragt sich
Christian Martens
Christian Martens ist offline  
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Alt 18.03.2021, 21:10   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin


Im Prinzip ist es schon sinnvoll, wenn die Mitarbeiter*innen des BW (nicht die Mitbewohner*innen) wissen, worum es bei den Betreuten geht.

Die beste Möglichkeit besteht darin, als allererstes den oder die Betreute*n zu fragen, ob diese Informationen bzw. welche Teile dieser Informationen weitergegeben werden dürfen und danach zu handeln oder besser: den Betreuten handeln (die Infos weitergeben) zu lassen.
Ist das nicht gewünscht, dann sollte man es besser lassen.


Als Ausnahme würde ich da Informationen ansehen, mit denen realistische Gefahren oder Gefährdungen für die Betreuten und deren Umgebung vermieden werden können.


MfG


Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.03.2021, 08:06   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

moin Imre,

danke für die Antwort.
Ganz klar müssen die MA vom BeWo im Grundsatz bescheid wissen, das tun sie ja auch. Der letzte Arztbericht enthält auch keine grundlegend neuen Dinge, die für das BeWo unbedingt bekannt sein müssten.

Also werde ich den Klienten fragen...

Christian Martens
Christian Martens ist offline  
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Alt 20.03.2021, 17:58   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
Standard

Hallo Christian,

deine Anmerkung, es laufe so la-la und dass der Klient kürzlich wieder in der Klinik war, hat mich an die Möglichkeit erinnert, Frühwarnsymptome und einen Krisenplan auszuarbeiten. Das wäre doch eine prima Aufgabe fürs BeWo und klärt zugleich, was z. B. (Bezugs-) Betreuer tun oder lassen sollen:

Leider finde ich auf die Schnelle nur suboptimale Beispiele, aber mal so zur Verdeutlichung:

Hier sind z.B. die Frühwarnymptome und war man tun kann, gut:
https://jup.berlin/sites/default/fil...plan_fideo.pdf
Ist aber sehr auf Jugendliche zugeschnitten.

Bsp. Krisenplan, leider ohne Beispiele für Symptome (was für machen zu abstrakt ist):
http://www.psychiatriewegweiser.sozi...otfallplan.pdf

Im SpDi habe ich früher gute Erfahrungen damit gemacht.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 20.03.2021, 21:17   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

Danke für die Tipps, meine Frage hat sich erledigt, da der Klient eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber dem BeWo unterschrieben hat, also habe ich den Arztbericht weitergegeben.
Christian Martens ist offline  
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