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Ablehnung Rechnungskorrektur Basistarif

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ablehnung Rechnungskorrektur Basistarif im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Psychisch kranke Betreute geht am 01.02.2021 zum Zahnarzt. Sie ist im Basistarif privatversichert. Am 03.02.2021 erfahre ich von dem Zahnazrtbesuch ...


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Alt 26.03.2021, 10:52   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard Ablehnung Rechnungskorrektur Basistarif

Psychisch kranke Betreute geht am 01.02.2021 zum Zahnarzt. Sie ist im Basistarif privatversichert. Am 03.02.2021 erfahre ich von dem Zahnazrtbesuch und informiere die Praxis über den Basistarif. Die Betreute hatte nur den Versichertenstatus "privat" angegeben.


Rechnung kommt natürlich mit 2,3-fachem Abrecnungssatz. Ich bitte um Korrektur der Rechnung auf den Basistarif.


Praxis lehnt das ab, mit Hinweis, dass die Mitteilung Basistarif erst nach dem Temrin erfolgt sei.


Meine Betreute war zu diesem Zeitpunkt frisch und zu früh aus der Klinik entlassen und noch deutlich neben der Spur.


Was kann ich der Praxis entgegnen?
Flafluff ist offline  
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Alt 26.03.2021, 10:55   #2
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Die Rechnung so wie sie ist, der KK einreichen, die natürlich nur einen Teilbetrag erstattet. Diesen dann überweisen. Die Mitteilung vom 3.2. war ja wohl rechtzeitig vor Rechnungserstellung erteilt worden (hoffentlich nachweislich per Fax). Sonst wird hinterher noch abgestritten, dass man das überhaupt mitgeteilt hat.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 26.03.2021, 11:01   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Das ging ja fix, besten Dank.


Die Praxis verweist ja auf meine Mitteilung vom 03.02.2021, das ist also safe.


Die Praxis kann also nicht auf den höheren Satz bestehen?
Flafluff ist offline  
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Alt 26.03.2021, 11:57   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Das ist eine Frage von Treu und Glauben, § 242 BGB. Ich gehe mal davon aus, dass nur der eine Termin (also der 1.2., keiner mehr nach dem 3.2) stattgefunden hat. Bei diesem ersten Termin hatte der Arzt ja noch keinen Anlass anzunehmen, dass nur der Basistarif vorliegt.

Frage ist jetzt, was wurde gemacht? Hat eine Behandlung stattgefunden, die bei Kenntnis des Basistarifs nicht durchgeführt worden wäre? Das ist ja recht unwahrscheinlich. Wahrscheinlich gehts ja nur um den Steigerungssatz, maW um die Eintragung in die Abrechnungssoftware. Diese Änderung ist ohne weiteres Zumutbar. Das nicht getan zu haben, ist die Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben.

Anders wäre das ggf, wenn der Arzt im Einzelnen belegen kann, dass Maßnahmen betrieben wurden, die bei Basistarif nicht stattgefunden hätten. Wobei mir dazu nichts einfällt. M.E. könnte es sich dabei nur um komplizierte Zahnersatzfragen gehen, für die Ärzte schon aus Gründen der eigenen Sicherheit auch bei Privatpatienten Kostenvoranschläge machen.

Meine Vermutung: da war einfach einer zu faul, den Posten in der Abrechnungssoftware noch mal kurz abzuändern.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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