Dies ist ein Beitrag zum Thema Bankeinzug von AOK wg Zuzahlungsbefr. geändert im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hatte mich heute gewundert das 6 Wochen nach einer erteilten Einzugsermächtigung für die Zuzahlung heute ein Ablehnungsbescheid (?)kam.
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08.04.2021, 21:49 | #1 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Bankeinzug von AOK wg Zuzahlungsbefr. geändert
Hatte mich heute gewundert das 6 Wochen nach einer erteilten Einzugsermächtigung für die Zuzahlung heute ein Ablehnungsbescheid (?)kam.
Auf der AOK HP kann das noch runtergeladen werden. Nachfrage ergab, das diese Möglichkeit seit dem 1.1. 21 nicht mehr gegeben sei, zu viele Lastschriften würden nicht eingelöst worden sein. Mein Hinweis auf die HP wurde mit ..... das kann nicht sein, beantwortet. Er hat es dann aber auch selbst dort entdeckt und sich gwundert. Ich habe mich dann freundlch über die Verschwendung meiner Briefmarken und Arbeitszeit bedankt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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