Dies ist ein Beitrag zum Thema Medikation ohne Arzt ändern? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von HorstD
WEM war das klar, dem Arzt? Dann hätte er sich doch positionieren müssen. Dass er das ...
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14.04.2021, 18:29 | #11 | ||
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
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Und ich sage es gerne noch ein Mal: dem Arzt war es definitiv klar, dass die Betreute demnächst sterben wird. Ihm war es klar, als er vor Ort war und aller spätestens mit den Ergebnissen der Blutentnahme. Vor allem eine andere Todesart und etwas später. Zitat:
Wenn die Betreute z.B. Fieber hatte, dann wurde Ihr ein Zäpfchen gegeben und dann war alles gut. Da habe ja auch ich die Entscheidung getroffen, was zu tun ist. Und als bei einer anderen von mir betreuten sich bei einer Infusion im Krankenhaus sich entlang der Vene eine Allergie gebildet hat, habe auch ich die Infusion gestoppt und dann die Krankenschwester informiert. Und jetzt habe ich das Gefühl, ich hätte meine Betreute ins offene Messer reinlaufen lassen. Naja, es kommt nichts nach, es ist nämlich schon da. Um mich selbst dem Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung nicht auszusetzen, führte meine Handlung zum Tode eines Menschen. Damit habe ich gegen mein Moralgefüge gehandelt. Für mich war eins wichtig: Dass ich mich abends selbst im Spiegel anschauen kann. Und jetzt kann ich es nicht. |
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14.04.2021, 19:15 | #12 | |||
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Beim nächsten Mal den Arzt ernster konfrontieren. Damit der nicht mehr so rumeiern kann.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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14.04.2021, 21:51 | #13 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 663
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Zitat:
ich kann dem Ganzen hier nicht so recht folgen. Die plötzliche Beendigung der Antibiose sollte dazu führen, dass die Betreute nicht qualvoll vorzeitig sterben wird? Aus medizinischer Sicht ist das für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Wie auch immer, Deine Betreute ist ja nun (m.E. egal, ob mit oder ohne Antibiose) sehr zeitnah gestorben. Ich wüsste nicht, warum qualvoll? Wegen der (entgegen der "Meinung" des Pflegedienstes) auf Deine Anordnung richtigerweise wieder eingesetzten (ärztlich verordneten und seit langer Zeit durchgeführten) Antibiotikatherapie? Das ist nicht nachvollziehbar. Du kannst zweifelsohne unbedingt weiterhin abends in den Spiegel schauen! Mit der "Meinung" von Pflegefachpersonal war ich bereits oft konfrontiert. Es ist mitunter vorgekommen, dass PflegerInnen in Heimen keine Nahrung mehr anreichten, ärztlich verordnete Hilfen unterließen usw., um den Sterbeprozess zu beschleunigen. Nachweisen kann man das wohl in der Regel, jedenfalls oftmals, nicht. Wie auch immer, die Entscheidungen treffen hier Arzt und gesetzlicher Betreuer einvernehmlich oder im Zweifel ggf. der Betreuer nach Genehmigung durch das Betreuungsgericht mit gerichtlicher Einholung einer fachlichen Expertise. Nicht jedoch der Pflegedienst und nicht die (nicht dazu berechtigten) Angehörigen! Letztere jedenfalls derzeit (noch) nicht. Der Gesetzgeber sieht dies unmissverständlich so vor. Ich halte gerade in diesem Kernbereich der essenziellsten Grundrechte des Betroffenen ein gesetzeskonformes Vorgehen für grundsätzlich sehr wichtig und für unbedingt (auch durch uns) zwingend zu beachten! Ich meine insgesamt jedenfalls nach Deinen hier vorliegenden Schilderungen, dass Du ohne Zweifel richtig (und auch ethisch richtig,- davon schriebst Du ja) gehandelt hast. Viele Grüße von Florian |
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16.04.2021, 11:46 | #14 | |
Gesperrt
Registriert seit: 27.03.2021
Beiträge: 5
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17.04.2021, 20:13 | #15 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
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Zitat:
Das habe ich auch nicht verstanden; die Person ist ohne Bewusstsein und bekommt weniger Nahrung, Sterben bahnt sich an. Seit 1 1/2 Jahren gibts Antibiotikum, und plötzlich muss das sofort abgesetzt werden, weil die Person sonst einen schlechteren Tod hat? Den Zusammenhang sehe ich irgendwie nicht. Ich hoffe, du kannst das mit dem Arzt nochmal nachbereiten, damit kein so schlimmmer "Nachgeschmack" bleibt und du dich nicht weiter schuldig fühlst. |
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18.04.2021, 12:21 | #16 | ||
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
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Zitat:
Da war die Frage: Macht es Sinn den Körper durch die Gabe des Antibiotikums zu belasten, wenn er eh keine bakterielle Infektion mehr bekommen wird? Das war jetzt aber nicht das Hauptproblem. Das Hauptproblem war die PE. Und bevor es jemand falsch versteht, auch bei PE funktionieren die Verdauungsorgane und es gibt Stuhlgang. Wenn jedoch ein Tumor auf die drückt, kommt es irgendwann zu einem Punkt, wo die nicht mehr richtig funktionieren. Und die PE mehr schaden anrichtet, als hilft. Zitat:
Und ein zweites Mal werde ich so eine Entscheidung auch nicht mehr treffen. |
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18.04.2021, 14:32 | #17 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,598
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Moin moin
Zitat:
Bleibt zu hoffen, dass Du so eine (bzw. eine ähnliche) Situation nicht mehr vorfindest. diese sind glücklicherweise auch nich so oft. Falls doch, und der Arzt ist wieder so ein "Dr. Pille von Gelberschein", dann solltest Du ihn nicht einfach so weghuschen lassen sondern mal in seiner Fachlichkeit fordern, damit nicht nur das Beste für den den die Patient*in bei rumkommt, sondern auch Eure haftungsrechtliche Seite in trockene Tücher kommt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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