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Medikation ohne Arzt ändern?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Medikation ohne Arzt ändern? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe mal eine Frage. Die Betreute wird künstlich ernährt und bekommt bereits seit 1,5 Jahren ein Antibiotikum als ...


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Alt 13.04.2021, 12:45   #1
Forums-Azubi
 
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Standard Medikation ohne Arzt ändern?

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Die Betreute wird künstlich ernährt und bekommt bereits seit 1,5 Jahren ein Antibiotikum als Prophylaxe. Die Betreute ist nicht bei Bewusstsein. Ihr Wille war, wenn es zu Ende geht, dann soll es zu Ende gehen. Künstliche Ernährung: Ja, aber keine Beatmung oder Wiederbelebung. Und sie will auch nicht mehr ins Krankenhaus. Die Erkrankung ist ein Krebs.

Der zuständige Pflegedienst ist der Meinung, dass die Betreute bereits im Sterben ist. Er hat deshalb die Gabe des Antibiotikums eingestellt und statt heute Abend die künstliche Nahrung anzuhängen, meinte er, dass die Betreute Kochsalz bekommen sollte. Wir haben uns darauf geeinigt, dass sie 1/4 der Nahrung bekommt und den Rest Kochsalz.

Der Hausarzt ist nicht erreichbar, die Vertreter wollen mit dem Thema nichts zutun haben. Der ärztliche Notdienst verweist auf die Vertreter und die Palliativ-Ärzte wollen den Fall auch nicht mehr übernehmen.

Ich gehe davon aus, dass ich für die Einstellung des Antibiotikums keine Erlaubnis des Gerichts brauche, da die Betreute zu 100% nicht an einer Infektion sterben wird. Wie sieht es bei der künstlichen Ernährung aus?
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Alt 13.04.2021, 14:09   #2
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Standard

Das wäre eigentlich genehmigungspflichtig nach § 1904 Abs. 2 BGB.

Es sei denn, es besteht zwischen Betreuer und ARZT Einvernehmen darüber, dass diese Verfahrensweise dem festgestellten Patientenwille entspricht (§ 1901a Abs. 1 oder 2 BGB, § 1901b BGB). Wobei dazu ein gemeinsamer Aktenvermerk gemacht werden sollte (damit der Arzt es später nicht abstreiten kann). Die Entscheidung wird doch wohl 1 bis 2 Tage Zeit haben.
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Alt 13.04.2021, 16:34   #3
Forums-Azubi
 
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Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die Entscheidung wird doch wohl 1 bis 2 Tage Zeit haben.
Der Pflegedienst hängt die Ernährung in der Nacht an. Er sagt, dass die Betreute die Nacht so nicht überleben wird. Und mit den Änderungen... wahrscheinlich etwas länger leben aber keinen grausamen Tod sterben.

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Das wäre eigentlich genehmigungspflichtig nach § 1904 Abs. 2 BGB.
Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.

Naja, es geht ja nicht um eine Heilbehandlung. Und medizinisch ist sie nicht mehr angezeigt. Und die Betreute wird eher durch die Behandlung sterben und nicht davon, dass sie nur 1/4 der errechneten Dosis "zu Essen" bekommt.
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Alt 13.04.2021, 18:27   #4
Moderator
 
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Hallo, das Legen und Betreiben einer PEG-Sonde ist ein ärztlicher Eingriff. Soweit diese nicht mehr benutzt wird, fällt das durchaus unter § 1904 Abs. 2 BGB. Es handelt sich um die (unter bestimmten Umständen) erlaubte passive Sterbehilfe.

Wenn, wie hier behauptet, der Sterbevorgang im engeren Sinne schon eingesetzt hat, kann der behandelnde ARZT (entprechend den Grundsätzen der Bundesärztekammet zur Sterbebegleitung) die weitere Behandlung auf das sterben lassen reduzieren. Tut dies jemand, der kein Arzt ist, ist das eigenmächtiges Handeln und möglicherweise strafbar. Der BGH hat eigenmächtiges Verhalten ausdrücklich abgelehnt, siehe hier:

https://lexetius.com/2010,4611

Um das noch mal klarzustellen: der Pflegedienst handelt auf ärztliche Weisung. Diese muss nicht jedesmal neu erteilt werden. Was hier aber passiert, scheint mit keinem Arzt abgesprochen zu sein. Das ist definitiv nicht ok.
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Horst Deinert

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Alt 13.04.2021, 22:21   #5
Stammgast
 
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Hallo LL0rd,

sehe es wie HorstD. Vermutlich wird, wie in den meisten Fällen, anschließend zwar niemand das Verhalten des Pflegedienstes oder Dein Verhalten (Unterlassen) beanstanden.

Dennoch liegt hier u.U. (erhebliches) strafbares Verhalten durch Unterlassen vor (im Zweifel auch durch Dich!). Daher zunächst: den Sterbeprozess nicht weiter befördern, sondern die ärztlich verordneten Maßnahmen fortsetzen lassen und den Sachverhalt erst klären. Du kannst Dich dazu auch morgen mit dem Betreuungsgericht beraten.

Die "Meinung" des Pflegedienstes kann hier nicht ausschlaggebend sein und auch nicht zu einem Absetzen der genannten Maßnahmen (Antibiose pp.) führen. Nicht nur die Durchführung von ärztlichen Heileingriffen ist Aufgabe des Arztes, sondern auch die (Mit)Entscheidung darüber, solche zu unterlassen (bzw. abzubrechen). So ja auch die sinn- und zweckgemäße Auslegung des § 1904 Abs. 4 BGB.

MfG Florian
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Alt 13.04.2021, 22:33   #6
Forums-Azubi
 
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Daher zunächst: den Sterbeprozess nicht weiter befördern, sondern die ärztlich verordneten Maßnahmen fortsetzen lassen und den Sachverhalt erst klären. Du kannst Dich dazu auch morgen mit dem Betreuungsgericht beraten.
Achtung: Es geht dabei nicht darum, den Sterbeprozess zu befördern, sondern dass die ärztlich verordneten Maßnahmen definitiv zum Tod führen werden und zu keinem schönen.

Durch die teilweise Absetzung dieser kann die Betreute evtl. noch etwas länger leben und einen schöneren Tod sterben.
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Alt 14.04.2021, 14:34   #7
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Moin moin


Es mag tatsächlich so sein, dass es die ärztlich verordneten Maßnahmen sind, die zum (nicht gerade schönen) Tod führen.
Das ist weniger schön und vom Arzt zu verantworten.
Es geht hier mehr um (vermute ich mal zivilrechtliche Haftung.



Die Vorgaben vom Arzt zu mißachten und eigenständig abzuändern ist etwas anderes. Hier geht es um die strafrechtliche Haftung.
Das ist eine andere Baustelle, bei der man als Betreuer noch mehr aufpassen muss als bei der zivilrechtlichen (die kommt möglicherweise auch noch hinterher...)


Deshalb empfehle ich die Tipps von Horst unbedingt zu beachten.


MfG


Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 14.04.2021, 14:47   #8
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Wobei mir die Ausgangsfragestellung merkwürdig vorkommt. Wohlgemerkt sehe ich PeG-Sonden kritisch, weil ja durch die Nahrungszufuhr der natürliche Sterbevorgang aufgehalten wird (der sich üblicherweise auch dadurch äußert, dass kein Eßbedürfnis mehr besteht). Was das betrifft, bin ich beim Threadstarter. Aber das Ganze wurde seinerzeit vom Arzt (ich gehe doch mal davon aus, entweder im Einvernehmen mit dem Patienten selbst oder dem Betreuer) veranlasst und hat ein bestimmtes Therapieziel. Was ist mit dem?

Das Ganze klingt so, als habe eine Pflegekraft sich entschieden, dass alle Vorgaben plötzlich nicht mehr gelten (bitte nicht falsch verstehen, vielleicht waren die von Anfang falsch - für weiteres fehlen die Details), aber das muss auf andere Weise glattgezogen sein. Es kann doch nicht sein, dass das hinter dem Rücken des gerade nicht erreichbaren Arztes läuft. Ich hoffe doch, der ist inzwischen verständigt (sofern der Betreute die Nacht überlebt hat).
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Alt 14.04.2021, 16:43   #9
Forums-Azubi
 
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Ich habe den Pflegedienst gebeten, dass er heute sich an die Vorgaben des Arztes halten sollte. Die Betreute ist dann in der Nacht tatsächlich verstorben.

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Wobei mir die Ausgangsfragestellung merkwürdig vorkommt. Wohlgemerkt sehe ich PeG-Sonden kritisch, weil ja durch die Nahrungszufuhr der natürliche Sterbevorgang aufgehalten wird (der sich üblicherweise auch dadurch äußert, dass kein Eßbedürfnis mehr besteht). Was das betrifft, bin ich beim Threadstarter. Aber das Ganze wurde seinerzeit vom Arzt (ich gehe doch mal davon aus, entweder im Einvernehmen mit dem Patienten selbst oder dem Betreuer) veranlasst und hat ein bestimmtes Therapieziel. Was ist mit dem?
Es geht nicht um eine PeG-Sonde, sondern um Parenterale Ernährung, die über einen Port angehängt wird.

Ursprung war: Betreute hat einen Tumor. Der Allgemeinzustand ließ es nicht zu, dass die Betreute operiert wird.

Therapieziel war: Die Betreute bleibt ein paar Monate zu Hause und wird "aufgepeppelt", um dann operiert zu werden. Zuerst weigerte sich die lokale Klinik mit Vollversorgung die Operation durchzuführen, als die Betreute es schaffen konnte und verwies auf das "nächsthöhere" Krankenhaus. Dort gab es Anfang 2020 einen Termin, der aber wegen Corona abgesagt wurde. Und Mitte 2020 hieß es: Ja, wir haben aktuell keine Termine mehr frei für eine Operation. Und gegen Herbst 2020 verschlechterte sich der Zustand wieder.

Seit dem war: Entweder wird der Zustand noch einmal besser oder nicht. Vor 14 Tagen ging es der Betreuten schlechter. Der Hausarzt war da und meinte, dass der Tumor stark gewachsen ist. Und spätestens als die Blutwerte da waren, war für ihn klar: keine Chance mehr. Aber weder ich noch der Arzt von sich aus hat sich getraut die Fakten auszusprechen.

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Das Ganze klingt so, als habe eine Pflegekraft sich entschieden, dass alle Vorgaben plötzlich nicht mehr gelten (bitte nicht falsch verstehen, vielleicht waren die von Anfang falsch - für weiteres fehlen die Details), aber das muss auf andere Weise glattgezogen sein. Es kann doch nicht sein, dass das hinter dem Rücken des gerade nicht erreichbaren Arztes läuft. Ich hoffe doch, der ist inzwischen verständigt (sofern der Betreute die Nacht überlebt hat).
Ich frage mich an der Stelle, wieso die Handlung nicht durch Nothilfe gedeckt ist. Wenn ich weiß, dass die Infusion zum Tode führen wird, wieso darf ich diese dann nicht unterbinden?
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Alt 14.04.2021, 18:54   #10
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Zitat:
Zitat von LL0rd Beitrag anzeigen
Seit dem war: Entweder wird der Zustand noch einmal besser oder nicht. Vor 14 Tagen ging es der Betreuten schlechter. Der Hausarzt war da und meinte, dass der Tumor stark gewachsen ist. Und spätestens als die Blutwerte da waren, war für ihn klar: keine Chance mehr. Aber weder ich noch der Arzt von sich aus hat sich getraut die Fakten auszusprechen.
Ich frage mich an der Stelle, wieso die Handlung nicht durch Nothilfe gedeckt ist. Wenn ich weiß, dass die Infusion zum Tode führen wird, wieso darf ich diese dann nicht unterbinden?
WEM war das klar, dem Arzt? Dann hätte er sich doch positionieren müssen. Dass er das nicht getan hat, ist für mich ein Zeichen, dass das nicht so einvernehmlich war wie von dir vermutet (auch wenn sich deine Vermutung als richtig herausgestellt hat). Ob jetzt die Anfangs beschriebenen Maßnahmen noch etwas geändert haben?

Nothilfe (§ 32 StGB, Unterfall der Notwehr), ist was ganz anderes, vermutlich meinst du den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB), aber m.E. lag der nicht vor. Zwar war der Hausarzt an dem Abend nicht erreichbar, aber was ist mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und dem Notarzt des Rettungsdienstes? Wäre die Entscheidung zur Therapieänderung so dringend gewesen, hätte man sich an die (mit dem gebotenen Ernst) wenden ist. So war es letztlich eine Laienentscheidung von dir und bestenfalls eine semi-professionelle des Pflegemitarbeiters. Ich weiß schon, dass diese immer meinen, es besser zu wissen und zu können als die Ärzte (was manchmal auch stimmt), aber das Gesetz sieht das anders.

Nun ja, der Betreute ist (hoffentlich friedlich) verstorben und wahrscheinlich kommt da auch nix nach.
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