Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegebegutachtung - Einsetzen in den vorherigen Stand möglich? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
meine Betreute wurde im Sept. 2020 durch den MDk telefonisch begutachtet und ging ohne Pflegegrad aus. Erstmalige Betreuerbestellung im ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.09.2020
Ort: BaWü
Beiträge: 7
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Hallo,
meine Betreute wurde im Sept. 2020 durch den MDk telefonisch begutachtet und ging ohne Pflegegrad aus. Erstmalige Betreuerbestellung im März 2021. Widerspruchfrist ist längst abgelaufen, aber kann man in diesem Fall das Einsetzen in den vorherigen Stand fordern? Denn sie kann ja ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen (Widerspruch einlegen). Die Betreute kann sich recht ordentlich ausdrücken und einen kompetenten Eindruch erwecken. Sie hat eine verzerrte Selbstwahrnehmung und glaubt, alles wäre nicht so schlimm, man darf sich nicht verzärteln und bessere Tage kommen bald wieder ... Div. Diagnosen, u. a. frühkindliche Hirnschädigung, ist nicht so helle. Sie ist seit einer Lungenembolie nach 10 Schritten außer Atem, der Rumpf knickt beim Gehen im bald 90°-Winkel ab, starke Sehbehinderung, motorische Einschränkungen, kann sich weder Brot schmieren, selbständig Körperpflege betreiben noch sonstige Verrichtungen im Haushalt ausführen ... Also absolut ein Fall für einen Pflegegrad! |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Einfach einen neuen Antrag stellen.
Den vorherigen Stand kennst du nur vom Hörensagen oder vermuten. |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,488
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Moin moin
Da kann ich Michaela nur beipflichten: Neuer Antrag. Ein Widerspruch wäre selbst dann nicht hilfreich, wenn die Frist nicht schon abgelaufen wäre. Die Pflegeversicherungen fassen die Widersprüche gerne mit spitzen Fingern an und die dauern dann ewig. Bei einem Neuantrag bist Du auf jeden Fall schneller. ansonsten wäre es gut, wenn Deine Betreute nicht alleine bei der Begutachtung wäre. Falls es BW gibt, sollte auf jeden Fall jemand davon vor Ort sein. Oder Du. Oder noch besser: Wenn die Betreute sich etwas Unterstützung von einem Pflegedienst leisten könnte, den für ein paar Stunden engagieren, um den Pflegebedarf genauer eruieren zu lassen. Die Pflegekraft sollte dann bei der Begutachtung vor Ort sein und aus fachlicher Sicht berichten. dann stehen die Chancen am besten. Auch dann wenn die Betreute wieder die Heldin geben sollte. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Der MDK macht derzeit ohnehin keine Hausbesuche (zumindest hier), sodass sich die persönliche Begutachtung erübrigt.
Auf jeden Fall sollten die Telefonnummern der Kontaktpersonen (du selbst, Betreutes Wohnen und wer die Betreute noch persönlich kennt) an die Pflegekasse weitergegeben werden, damit nicht wieder eine Ferndiagnose allein aufgrund der Angaben der Betreuten zustande kommt. |
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| mdk, pflegegutachten, widerspruch |
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