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Krankengeldbezug mit Unterbrechung möglich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankengeldbezug mit Unterbrechung möglich? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmenden, ich bitte um Rat in folgendem Fall: 42jähriger Betreute bezieht ein Jahr Alg I - Leistungen. Er wird ...


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Alt 10.05.2021, 16:15   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard Krankengeldbezug mit Unterbrechung möglich?

Liebe Teilnehmenden,


ich bitte um Rat in folgendem Fall:
42jähriger Betreute bezieht ein Jahr Alg I - Leistungen. Er wird krank und erhält im Anschluss Krankengeld. Sein gesundheitlicher Zustand ist so schlecht, dass er in ein Pflegeheim wechselt.
Er bezieht zwei Monate Krankengeld, nach Ende Alg I - Leistungen bis Einzug Pflegeheim.


Nun verbessert sich sein gesundheitlicher Zustand und er kündigt den Platz im Pflegeheim nach drei Monaten Aufenthalt.
Hat er danach Anspruch auf die Fortsetzung seiner Krankengeldleistungen?
Oder liegt ein neuer Krankengeldanspruch vor (selbe Erkrankung)?

Es liegt dann zwar kein Pflegebedarf mehr vor, aber arbeitsunfähig ist er definitiv.


Schöne Grüße


Klima
Klima ist offline  
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Alt 10.05.2021, 17:43   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Krankengeldanspruch besteht in der Rahmenfrist von 3 Jahren (also auf den Krankheitsbeginn zurück gerechnet) für die gleiche Erkrankung für 18 Monate (wobei die 6wöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, soweit erfolgt), mit gerechnet wird. Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt oder nicht, spielt keine Rolle. Es kommt auf die ärztlich bescheinigte AU an (wo der Arzt auch die Krankheit mit Schlüsselzahl vermerkt). Anhand dessen ermittelt die KK, wann der Anspruch endet.
__________________
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Horst Deinert

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Alt 11.05.2021, 01:27   #3
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Wie war der Betreute mit Einzug in das Pflegeheim weiter krankenversichert? Wie wurde sein Lebensunterhalt im Pflegeheim gedeckt?


Ohne Beantwortung dieser Fragen kann man nicht sagen, ob der Betreute noch Anspruch auf Krankengeld hat oder ob dieser Anspruch endgültig weggefallen ist.
Pichilemu ist offline  
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Alt 11.05.2021, 10:55   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard

Danke für eure Hinweise.
Der Sachverhalt hat sich zumindest etwas geklärt: Mit SGB XII - Leistungsbezug war der Betroffene freiwilliges Mitglied seiner Krankenkasse und hat daher mit Eintritt ins Pflegeheim keinen Krankengeldanspruch.
Nach Entlassung Ende des Monats werde ich SGB II - Leistungen für ihn beantragen. Dann ist er wieder Pflichtversicherter und dürfte erneut Krankengeldanspruch haben.


Der Verfahrensablauf wäre nun interessant: vermutlich muss zunächst der SGB II - Bescheid vorliegen, erst dann kann ich Krankengeld beantragen. Muss ich die Krankengeldanträge gleich einreichen und mir die entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen einholen, auch wenn sie nicht gleich bearbeitet werden können, um keine Fristen zu verpassen?
Empfiehlt sich wohl vorsichtshalber.


Grüße


Klima
Klima ist offline  
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Alt 11.05.2021, 11:03   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Erst mal muss der KV-Schutz als solcher geklärt werden. Während SGB II-Bezug ist man pflichtversichert, nicht aber bei SGB XII-Bezug! Da kann man sich freiwillig versichern, muss das aber ausdrücklich bei der KK beantragen (und beim SHT die Kostenübernahme, § 32 SGB XII).
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Horst Deinert

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Alt 11.05.2021, 14:10   #6
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
Nach Entlassung Ende des Monats werde ich SGB II - Leistungen für ihn beantragen. Dann ist er wieder Pflichtversicherter und dürfte erneut Krankengeldanspruch haben.
Abgesehen davon dass der vorherige KG-Anspruch mit dem Übertritt in die freiwillige Versicherung endgültig erloschen ist, ist man bei Bezug von SGB II nicht mit Anspruch auf KG versichert (§ 44 Abs. 2 SGB V). Es wird also für den Betreuten definitiv kein KG mehr geben.
Pichilemu ist offline  
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