Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankengeldbezug mit Unterbrechung möglich? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmenden,
ich bitte um Rat in folgendem Fall:
42jähriger Betreute bezieht ein Jahr Alg I - Leistungen. Er wird ...
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10.05.2021, 16:15 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Krankengeldbezug mit Unterbrechung möglich?
Liebe Teilnehmenden,
ich bitte um Rat in folgendem Fall: 42jähriger Betreute bezieht ein Jahr Alg I - Leistungen. Er wird krank und erhält im Anschluss Krankengeld. Sein gesundheitlicher Zustand ist so schlecht, dass er in ein Pflegeheim wechselt. Er bezieht zwei Monate Krankengeld, nach Ende Alg I - Leistungen bis Einzug Pflegeheim. Nun verbessert sich sein gesundheitlicher Zustand und er kündigt den Platz im Pflegeheim nach drei Monaten Aufenthalt. Hat er danach Anspruch auf die Fortsetzung seiner Krankengeldleistungen? Oder liegt ein neuer Krankengeldanspruch vor (selbe Erkrankung)? Es liegt dann zwar kein Pflegebedarf mehr vor, aber arbeitsunfähig ist er definitiv. Schöne Grüße Klima |
10.05.2021, 17:43 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 5,714
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Krankengeldanspruch besteht in der Rahmenfrist von 3 Jahren (also auf den Krankheitsbeginn zurück gerechnet) für die gleiche Erkrankung für 18 Monate (wobei die 6wöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, soweit erfolgt), mit gerechnet wird. Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt oder nicht, spielt keine Rolle. Es kommt auf die ärztlich bescheinigte AU an (wo der Arzt auch die Krankheit mit Schlüsselzahl vermerkt). Anhand dessen ermittelt die KK, wann der Anspruch endet.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
11.05.2021, 01:27 | #3 |
Routinier
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Beiträge: 1,224
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Wie war der Betreute mit Einzug in das Pflegeheim weiter krankenversichert? Wie wurde sein Lebensunterhalt im Pflegeheim gedeckt?
Ohne Beantwortung dieser Fragen kann man nicht sagen, ob der Betreute noch Anspruch auf Krankengeld hat oder ob dieser Anspruch endgültig weggefallen ist. |
11.05.2021, 10:55 | #4 |
Stammgastanwärter
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Beiträge: 467
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Danke für eure Hinweise.
Der Sachverhalt hat sich zumindest etwas geklärt: Mit SGB XII - Leistungsbezug war der Betroffene freiwilliges Mitglied seiner Krankenkasse und hat daher mit Eintritt ins Pflegeheim keinen Krankengeldanspruch. Nach Entlassung Ende des Monats werde ich SGB II - Leistungen für ihn beantragen. Dann ist er wieder Pflichtversicherter und dürfte erneut Krankengeldanspruch haben. Der Verfahrensablauf wäre nun interessant: vermutlich muss zunächst der SGB II - Bescheid vorliegen, erst dann kann ich Krankengeld beantragen. Muss ich die Krankengeldanträge gleich einreichen und mir die entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen einholen, auch wenn sie nicht gleich bearbeitet werden können, um keine Fristen zu verpassen? Empfiehlt sich wohl vorsichtshalber. Grüße Klima |
11.05.2021, 11:03 | #5 |
Moderator
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Beiträge: 5,714
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Erst mal muss der KV-Schutz als solcher geklärt werden. Während SGB II-Bezug ist man pflichtversichert, nicht aber bei SGB XII-Bezug! Da kann man sich freiwillig versichern, muss das aber ausdrücklich bei der KK beantragen (und beim SHT die Kostenübernahme, § 32 SGB XII).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
11.05.2021, 14:10 | #6 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
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