Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenfahrten werden v. Kasse nur anteilig erstattet im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe in unserer Region das Problem, dass es keinen Anbieter von Taxi-/ Krankenfahrten gibt, der direkt mit ...
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12.05.2021, 10:09 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
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Krankenfahrten werden v. Kasse nur anteilig erstattet
Hallo zusammen,
ich habe in unserer Region das Problem, dass es keinen Anbieter von Taxi-/ Krankenfahrten gibt, der direkt mit der AOK abrechnen möchte (egal welche AOK). Als Begründung bekomme ich immer wieder zu hören, dass die von der AOK erstatteten Beträge deutlich unter den tatsächlichen Kosten der Anbieter liegen. Bei allen anderen Krankenkassen sei dies kein Problem, aber die AOK würde (30-50%?) weniger zahlen. Die Versicherten müssen daher den Betrag für eine Krankenfahrt zunächst aus eigener Tasche zahlen und dann selbst mit der AOK abrechnen. Auf den Restkosten bleiben sie sitzen, auch wenn die Voraussetzungen für die Krankenfahrt zu ambulanten Behandlung grundsätzlich vorliegen. Die AOK selbst kann mir auch keine Vertragspartner nennen, die in diesen Fällen direkt mit ihnen abrechnen (zu deren Sätzen). Allenfalls wenn ein Liegendtransport oder Transport mit Tragestuhl verordnet wird, gibt es einige Anbieter die direkt mit der AOK abrechnen. Für "reine Taxifahrten" zur ambulanten Behandlung gilt dies aber nicht. Gibt es eine Möglichkeit die AOK zur vollen Kostenerstattung zu bewegen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen? |
12.05.2021, 10:44 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Sowohl zu Krankentransporten (KTW, RTW) als auch für Taxis legen die Kommunen (evtl der Landkreis) per Ortsrecht die Tarife fest. Also mal die Satzungen im Internet suchen und dann bei der AOK nachfragen, was das soll.
Ob allerdings von der KK überhaupt ein Taxi („Krankenfahrt“) bezahlt werden muss, ist in diesen bundesweiten Krankentransportrichtlinien geregelt. Ambulant ist schon die Ausnahme: https://www.g-ba.de/downloads/62-492...2020-10-01.pdf
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.05.2021, 11:05 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
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Hallo HorstD
vielen Dank für den schnellen Hinweis, ich mache mich dann auf die Suche nach der kommunalen Richtlinie. Dann dürfte es doch wirklich keine Unterschiede zwischen den Krankenkassen geben in dieser Frage. Im aktuellen Fall wollte die AOK selbst auch nochmal recherchieren und mir eine Rückmeldung geben. In den Fällen die ich angesprochen habe, waren die Voraussetzungen nach bundesweiter Krankentransportrichtlinie immer erfüllt, es ging also nicht um das "Ob", sondern um das "Wieviel". |
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