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Nachlässigkeit im Pflegeheim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlässigkeit im Pflegeheim im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen Wie würdet ihr in dem folgenden (naklar fiktiven) Fall vorgehen? Betreuter seit Jahren in Pflegeheim, dement , erinnert ...


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Alt 15.05.2021, 18:51   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 650
Standard Nachlässigkeit im Pflegeheim

Hallo zusammen

Wie würdet ihr in dem folgenden (naklar fiktiven) Fall vorgehen?

Betreuter seit Jahren in Pflegeheim, dement, erinnert sich i.d.R. kaum einige Minuten zurück. Will heißen: Kann selbst nicht agieren, erkennt auch körperliche Beschwerden nicht usw.

Heim eher so naja, "ein Haufen" Bewohner sitzt bei Besuchen der Gesetzlichen Betreuerin (und auch nach Berichten anderer Betreuer, Angehöriger usw.) schweigend herum, keine "schöne" Atmosphäre. Naja, wie vermutlich in vielen Pflegeeinrichtungen halt...

Neu aufgetretene deutliche Hautveränderung mitten auf der Stirn, dunkel, schorfig, Größenzunahme. Von Dritten wurde das Heimpersonal mit Beginn der Pandemie (Ende Januar 2020) darauf hingewiesen. Betreuerin wurde nicht informiert, Hausärztin auch nicht.

Betreuerkontakt zum Betreuten über den Sommer pandemiebedingt nur aus der Ferne, Hautveränderung blieb daher unbemerkt. Auch zwischenzeitlich keine diesbezügliche Information durch das Pflegepersonal an Betreuerin oder Hausärztin.

Im Oktober (also beinahe zehn Monate später) dann wieder näherer Sichtkontakt bei Besuch der Betreuerin. Betreuerin stellt größere schwarze Hautveränderung (unübersehbar) jetzt selbst fest, bittet Pflegedienstleitung um Konsultation eines Hautarztes. Man lehnt ab, "es dürfe" niemand ins Heim, es komme derzeit auch ohnehin niemand (Ärzte). Betreuerin verständigt Hausärztin, die bei ihrer nächsten wöchentlichen Visite im Heim den Betreuten untersucht und daraufhin zeitnahen Besuch beim Hautarzt anregt.

Termin wird gemacht, mit Verzögerungen und leichtem Widerwillen der Pflegeeinrichtung auch durchgeführt. Verdacht auf Karzinom, zweiter Termin: chrirugische Entfernung. Bericht: Im Ergebnis ein maligner Tumor (bösartig) konnte nicht komplett entfernt werden, in tieferes Gewebe nicht mehr abgegrenzt. Das war's. Zunächst jedenfalls

Wie bewertet ihr das Verhalten des Pflegeheimes? Würdet ihr zivilrechtlich dagegen vorgehen (Schadensersatz)? Strafrechtlich?

Ich denke, das hier ist nur ein recht banales (zumindest für den nicht unmittelbar Betroffenen banal erscheinendes) Beispiel, wie es (wohl vermutlich leider auch mit noch viel gravierenderen Folgen) tagein, tagaus vielfach vorkommt. Ohne Not, denn es wäre ja meist ein Leichtes für die Pflegeeinrichtung, adäquat und im Sinne des Bewohners zeitnah zu handeln. Stattdessen eine Mauer des Schweigens.

Man (Angehörige, Betreuer usw.) erlebt das wohl häufig. Hakt man als Betreuer nicht nach...alles gut. Jede Nachfrage allerdings scheint eine zu viel zu sein...vermutlich kennen das die meisten von uns...Aber sollte man es immer bei einem wohlgemeinten Hinweis auf das ja ohne Zweifel offensichtliche Fehlverhalten belassen, insbesondere dann, wenn es zu einem körperlichen Schaden gekommen ist (wie in dem vorliegenden fiktiven Fall)? Vor allem dann, wenn aus Erfahrung gesichert klar ist, dass alles so weiter läuft, wie bisher. Und auch in Zukunft die dort lebenden Menschen nicht würdig versorgt werden. Ich meine damit nicht etwa die dem Pflegenotstand geschuldete "Mangelversorgung", sondern vielmehr die (wie hier vorliegend) schuldhafte, absichtliche Unterversorgung, Nichtbehandlung usw., obwohl das wirklich ganz und gar nicht "nötig" wäre.


Freue mich über Vorschläge zum weiteren Vorgehen, andere Ansichten usw.


Gruß von Florian
Florian ist offline  
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Alt 15.05.2021, 20:55   #2
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Ich würde zum einen zunächst versuchen, den zeitlichen Ablauf belegbar nachzuvollziehen, dazu die PDL des Heimes um schriftliche Auskunft bitten: seit wann war bekannt, was wurde unternommen etc.
Kann die Aussage "von Dritten wurde...." belegt werden (Zeugnis)?


Welcher Schaden ist entstanden? Hat der B. Glück gehabt oder wird es lebensverkürzend oder sogar schnell zum Tod führen.... In welchem Stadium ist der Krebs etc


Mit der KV Kontakt aufnehmen. Dort müsste es eine Stelle geben, die berät, wie man vorgehen kann (intern über Kv, extern über Anwalt, Gutachterstelle etc)
mimi91 ist offline  
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Alt 15.05.2021, 22:18   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 650
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Hallo mimi91, vielen Dank für Deine Überlegungen und Hinweise.

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
[...]die PDL des Heimes um schriftliche Auskunft bitten: seit wann war bekannt, was wurde unternommen etc.
Das wird nichts Neues bringen. Man wird sich nicht selbst belasten. Unternommen wurde eben nichts, obwohl offensichtlich. Aber klar, man könnte die Pflegedoku ab 01/2020 anfordern. Es ist aber eher davon auszugehen, dass dort nichts zu finden sein wird. Wenn doch, wäre das ein belastendes Moment, das stimmt. Könnte ja viell. dann eher der ggf. zu beauftragende RA oder im Falle strafrechtlicher Ermittlungen die StA machen...

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Kann die Aussage "von Dritten wurde...." belegt werden (Zeugnis)?
So ist es. Die Person (durch den Betreuer seit einigen Jahren vertraglich beauftragter "Freizeitbetreuer" der Johanniter - Besuchsdienste im Heim usw.) wäre wohl ggf. zu einer Aussage bei einem RA, einer Ermittlungsbehörde o.ä. bereit.

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Welcher Schaden ist entstanden? Hat der B. Glück gehabt oder wird es lebensverkürzend oder sogar schnell zum Tod führen.... In welchem Stadium ist der Krebs etc
Tja, schwierig zu sagen. Das würde wohl nur ein Gutachter ermitteln können, zumindest könnte dieser ggf. eine Aussage nach Aktenlage dazu treffen. Derzeit kann zunächst einmal davon ausgegangen werden, dass eine Entfernung in Gänze zwar nicht (mehr) möglich war, es sich aber um einen Tumor handelt, der eher selten metastasiert. Von daher: Schaden entstanden: Ja, denn Tumor konnte zehn Monate wachsen, tieferes Gewebe infiltrieren, daher nicht mehr vollständig entfernt werden usw.

Lebensverkürzend: Unklar, Stand jetzt eher nicht, jedenfalls nicht signifikant, es sei denn wider Erwarten aktuell oder zukünftig doch metastasierend.

Schnell zum Tode führend: Vermutlich nicht.


MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 16.05.2021, 09:22   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Der Rat von Mimi sich an die KV zu wenden ist der einzig richtige.
Alles andere ruft Abwehr bis hin zu ...... auf den Plan.

Einen RA könntst du beauftragen aber schneller und besser geht es meiner Einschärtzng nach zunächst über die KV die erst einmal einen Behandlungsfehler als solchen "entdeckten" müsste. Der RA (für Medizinrecht) wird später benötigt.

Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall der auch Dank der Autorität einer KV, bzw deren Gutachterstelle mit einer Schmerzensgeldzahlung von 35 000 Euro beendet wurde- ohne Gerichtsverfahren.

Zum Glück hatte ich über alle Massnahmen eine lückenlose Doku vorliegen, schau mal zu wie du an die rankommst. Von der Möglichkeit ener Überprüfung würde ich dabei nicht reden sondern von einer notwendigen Vervollständigung der Akte, also auch alle KH und OP Berichte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.05.2021, 10:17   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 209
Standard

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
So ist es. Die Person (durch den Betreuer seit einigen Jahren vertraglich beauftragter "Freizeitbetreuer" der Johanniter - Besuchsdienste im Heim usw.) wäre wohl ggf. zu einer Aussage bei einem RA, einer Ermittlungsbehörde o.ä. bereit.

Hallo Florian,

kann man nachvollziehen, warum diese - vom Betreuer beauftragte - Person ihm nicht auch von der Hautveränderung berichtet hat?

Das finde ich etwas problematisch, diese Person als Zeugen gegen das Heim zu benennen, wenn sich die Info-Lücke noch woanders auftut.

Der Betreuer kann die Pflegedoku doch jetzt schon einsehen und ggf. Kopien fertigen.

Gruß vom Fuchs
Forenfuchs ist offline  
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Alt 16.05.2021, 13:45   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 650
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Danke schonmal für Eure Überlegungen!

Mir geht es in erster Linie auch einmal darum, zu überlegen, ob der Weg des "geringsten Widerstandes", etwa Gespräch mit der Heimleitung suchen usw., das Übliche halt, immer der richtige Weg sein kann und sollte. Denn es geht ja letztlich, insbesondere aus Sicht der Pflegeeinrichtung, um "Schutzbefohlene". Um Vernachlässigung. Letztlich um Würde, wenn man so will um Gewalt im weiteren Sinne.

Ein offenes Geheimnis, dass der von mir geschilderte fiktive Fall nur ein recht banaler ist. Da passiert jeden Tag viel Einschneidenderes. Dem Heim obliegt eben eine ganz besondere Sorgfaltspflicht usw. Man muss dies nicht überstrapazieren, sollte aber vielleicht irgendwann auch überschrittene Grenzen nicht immer "nur" mit einem Gespräch, wenn überhaupt ein "gutes" Gespräch zustandekommt, enden lassen.

Wie wäre es wohl (in etwa umgekehrt), wenn die Gesetzliche Betreuerin ein Jahr lang durch das Heim immer wieder auf eine Erkrankung hingewiesen würde, nicht "handelt" (verweigert o.ä.) und am Ende eine dadurch bedingte, vielleicht gar nunmehr unheilbare, Verschlechterung steht?

@ Forenfuchs: Die o.g. "besondere Sorgfaltpflicht" der Einrichtung sehe ich als wesentlichen Unterschied zu der beauftragten Freizeitbegleiterin (ehrenamtlich über eine Hilfsorganisation, Johanniter) an, die sporadisch vorbeischaut, um Kaffee zu trinken oder ein paar Worte zu wechseln. Das ist ja in etwa der Auftrag, mehr nicht, weder aus Vertrag, noch in irgendeiner Form rechtlich. Insbesondere hat sie keine so genannte "Garantenstellung", betrachtet man den Sachverhalt etwa aus strafrechtlicher Sicht; das Pflegepersonal hingegen sehr wohl. Die Freizeitbetreuerin hat ja eben gerade seinerzeit das Heim informiert. Also insofern m.E. keine (rechtlich relevante) Info-Lücke. Bezüglich Pflegedoku sehe ich auch so, Einsichtnahme, Kopien. Aber da geht ja andersrum auch nichts verloren. Könnte also die KV, ein evtl. später beauftragter Rechtsanwalt oder gar Staatsanwalt machen.

Kennt sich eigentlich jemand mit der Pflegedoku aus. Fälschungssicher? Nachträgliche Einträge, Veränderungen usw. immer erkennbar?

@Michaela: Bin bei Dir (und insofern auch bei mimi91). Den Weg über die KV musste die Betreuerin in dieser Form noch nie beschreiten. Grds. aber klar. Ich denke, das sähe dann so aus?!: Hinweis an die KV, dass Anhaltspunkte für Pflegefehler vorliegen. Diese ermittelt dann eigenständig, MDK usw...? Und im Ergebnis? Fordert die KV dann Behandlungskosten von der Pflegeeinrichtung zurück. Mehr ja erstmal nicht.

Aber ok, leuchtet ein, ist ein erster Schritt, der quasi mühsame eigenständige "Ermittlungen" sinnvoll ersetzt. Verwertbare Feststellungen wurden dann durch die KV getroffen und die Betreuerin kann diese ggf. aufnehmen, daraufhin später dann einen RA oder gar die StA einschalten.

Der Zirkelschluss zur Zahlung von Schadensersatz in dem von Dir (@Michaela) dargestellten Fall erschließt sich mir noch nicht so ganz. Am Ende eine "freiwillige" Zahlung der Pflegeeinrichtung zur vorzeitigen Befriedung der Sache?


Zitat:
Überprüfung würde ich dabei nicht reden sondern von einer notwendigen Vervollständigung der Akte
Ja, sonst ist wohl direkt Feierabend. Man ist ja sehr sensibel in den Einrichtungen, wenn es irgendwo nach Einblick in die "totale Institution" riecht. Wäre ich als Einrichtungsleitung vermutlich auch bei der Lage in manch einem Pflegeheim...KH-/OP-Berichte liegt - der Betreuerin alles vor, ist nicht viel. Evtl. noch Doku vom Hausarzt könnte man anfordern. Das wird klappen, weil sehr umgänglich; aber: Fachärzte bzw. deren Berichte war, wie so oft, nicht so einfach dranzukommen. 5x anfragen, § 10 der Berufsordnung Ärzte vorsichtig in die 6. Anfrage mit einbauen. Dann klappt's meist irgendwann mal...

Jedenfalls vielen Dank schonmal v.a. für den Hinweis mit der Pflegekasse. Ein guter Weg, denke ich. Überlege aber nun nach vielen Erlebnissen aus verschiedenen Einrichtungen in den vergangenen Jahren, parallel auch die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Damit nichts verlroen geht, keine Fristen versäumt werden usw., wenn erst das Ergebnis der Pflegekasse abgewartet würde. Ergebnis wird natürlich die totale Zerrüttung mit dem Pflegeheim sein, wenngleich ich da immer objektiv und sachlich bleibe. Aber diese "Kunst" beherrschen die Einrichtungen in aller Regel nicht. Da fühlt man sich halt ganz plump auf den Schlips getreten, mauert (noch mehr) und so weiter...Aber das wird man vermutlich auch bereits nach dem Einschalten der Krankenkasse tun.


Naja, mal schauen...Bin naklar für weiteren Input dankbar. MfG Florian

(Club 300 ab jetzt seh' ich grad')

Geändert von Florian (16.05.2021 um 13:56 Uhr)
Florian ist offline  
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Alt 16.05.2021, 15:01   #7
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Hallo,

eher als an die Pflegekasse würde ich an die Heimaufsicht denken. Dass es eine "Ermittlungsstelle" bei der Pflegeversicherung gibt, ist mir nicht bekannt (weiß dazu jemand näheres?).

Ich meinte auch nicht, dass die Freizeit-Frau eine "Garantenstellung" hat; hätte diese aber auch dem Betreuer gesagt "Da war was", hätte dieser im Heim nachhaken können und müssen. Wenn man solche Dienstleister beschäftigt, solle man vereinbaren, dass man über Ungewöhnliches informiert wird.

Über einen so langen Zeitraum sollte auch der Hausärztin etwas aufgefallen sein, ohne dass das Pflegepersonal speziell darauf hinweist. Dass der Hinweis unterblieben ist, ist mE schon eine Fahrlässigkeit der Einrichtung.

Heimverträge schweigen sich hierzu übrigens aus (ich habe gerade in den meiner Oma geschaut). Zwar soll Pflege nach dem "State of the art" erbracht werden, alles andere aber nur auf "ärztliche Anordnung". Und zu einer solchen ist es ja nicht gekommen.

Als Bevollmächtigte der Oma wurde ich z. B. am Wochenende kontaktiert, weil sie 2kg abgenommen hat. (Mich hat fast der Schlag getroffen, weil ich schlimmeres vermutete..) Oma ist nicht gerade untergewichtig, 2kg weniger also kein Problem. Sie bewegt sich weniger und meinte sinngemäß: "Wovon soll ich denn hier Hunger kriegen, ich mach ja nix.. ständig gibts was zu Essen.." Ich fand den Anruf also etwas überzogen, dachte mir aber: lieber einmal zu oft als einmal zu wenig..

Mich würde interessieren, wie eure Erfahrungen sind: informieren die Heime zu viel, zu wenig, gerade richtig?
Forenfuchs ist offline  
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Alt 16.05.2021, 15:37   #8
Stammgast
 
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Hallo Forenfuchs, vielen Dank. Ich schreib' mal meine Überlegungen dazu:



Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Wenn man solche Dienstleister beschäftigt, solle man vereinbaren, dass man über Ungewöhnliches informiert wird.
Ja logo, ist grds. naklar so vereinbart.


Heimaufsicht ja, aber ich halte die KV, wie mimi91 und Michaela Mohr, für den richtigen Ansprechpartner. Die werden i.d.R. sehr flott, wenn es um die Möglichkeit von Rückforderungen o.ä., also um Knete geht. Die schießen nach meiner Erfahrung sehr schnell sehr scharf
und man hat als Betreuerin anschließend eine Arbeitsgrundlage für mögliche eigene Forderungen usw.
Ich vermute, die Heimaufsicht wird solch banale Einzelfälle abwimmeln. Aber sicherlich eine Überlegung (parallel) wert. Danke.



Zitat:
Über einen so langen Zeitraum sollte auch der Hausärztin etwas aufgefallen sein, ohne dass das Pflegepersonal speziell darauf hinweist. Dass der Hinweis unterblieben ist, ist mE schon eine Fahrlässigkeit der Einrichtung.
Die Hausärztin kommt 1x wöchentlich ins Heim und sieht dann naklar die Patienten (einen Bruchteil), die das Heim entsprechend aus Gründen benennt. Die betroffene Klientin wurde hier ja eben über die gesamten zehn Monate nicht von der Hausärztin gesehen. Daher trifft diese wohl kein Verschulden.


Zitat:
Heimverträge schweigen sich hierzu übrigens aus[...]soll Pflege nach dem "State of the art" erbracht werden, alles andere aber nur auf "ärztliche Anordnung". Und zu einer solchen ist es ja nicht gekommen.
Verträge enthalten u.U. mehr Pflichten, als drinsteht. Hier bspw. auch eine Garantenstellung aus Vertrag, aber eben auch "erweiterte" Vertragspflichten. Insbesondere bei Regelungslücken greifen die Ansichten über Verkehrssitte pp. Nur weil nichts im Heimvertrag zu finden ist, sind Vertragsverletzungen seitens der Einrichtung, etwa bei unterlassenen Mitteilungen zum Gesundheitszustand, nicht ausgeschlossen. Zur Pflege lege artis dürfte es hier also ohne Zweifel gehören, offensichtliche Gesundheitseinschränkungen mitzuteilen bzw. den betr. Bewohner einer ärztlichen Behandlung zuzuführen.

MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 16.05.2021, 15:48   #9
Stammgast
 
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Zitat:
Mich würde interessieren, wie eure Erfahrungen sind: informieren die Heime zu viel, zu wenig, gerade richtig?
Kann man nach meiner Erfahrung nicht pauschal sagen. Hängt teilw. wohl auch damit zusammen, was folgt. Folgt Aufwand fürs Heim (Begleitung externe Facharztbesuche o.ä.) ist man viell. manchmal eher zurückhaltend?! Meist aber eigentlich nicht, weil man sicherlich auch negative Folgen unterlassener Mitteilungen usw. fürchtet.

Aber insgesamt ist es oft stark davon abhängig, wie die "Pflegekultur" und Transparenz pp. in der jeweiligen Einrichtung gestaltet ist...Heime mit lange eingespielten Teams, die genau wissen, dass man ihnen bei Fehlern nur sehr schwer beikommt, gehen manchmal ganz dreist-gelassen über vieles hinweg. Habe da schon sehr viel "Teflon" gesehen/erlebt. Mich brachte das schon ganz schön auf die Palme, insbesondere dann, wenn es um offensichtliche Pflichtverletzungen geht, bei denen die Pflegemitarbeiter, Heimleitungen pp. aber sehr genau wissen, dass so gut wie niemand dagegen vorgehen wird, geschweige denn eine schlüssige Beweisführung wird erbringen können.

Andere hingegen melden jeden Pups, das stimmt wohl auch, wie in Deinem Fall...halte ich noch immer für entschieden besser und seriöser (weil eben transparent), als andersherum.


Gruß Florian
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Alt 16.05.2021, 16:05   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Standard

Zitat:
Den Weg über die KV musste die Betreuerin in dieser Form noch nie beschreiten.
Ich in 20 Jahren nur einmal.


Die Kasse hatte nach einem Hinweis eigenständig gutachterlich eine Einschätzng abgegeben, dass wohl ein Pflegefehler (OP) vorliegt/vorliegen könnte.
Es war nicht die Pflegekasse sondern die KV.

Ich habe daraufhin den Medizinrechtsanwalt beauftragt. Hätte es wohl auch lassen können, das weiss ich jetzt nicht mehr so genau, ist insgesamt ca 7 Jahre (seit Beginn) her.
Das Ganze fing an mit Abstreiten und dann gütliche Angebote bis zu den freiwilligen 35 000.
Die habe ich nach Rücksprache mit Klient und RA angenommen da der eigentliche Rechtsstreit sich noch lange hätte hinziehen können. Das wollte der Klient und ich nicht da er von dem Schmerzensgeld noch zu Lebzeiten etwas haben können sollte.


Die Heimaufsicht nützt in einem solchen Fall wenig. Du brauchst belastbare medizinische Einschätzungen/Erkenntnisse.


Zitat:
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Wer etwas ändern will findet mit Sicherheit Möglichkeiten.
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