Dies ist ein Beitrag zum Thema Begleitung zum Arzt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich habe es bis heute so gehalten das ich Klienten ( AK Gesundheitsfürsorge ) , welche mit einem ...
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17.05.2021, 14:22 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Begleitung zum Arzt
Hallo Zusammen,
ich habe es bis heute so gehalten das ich Klienten ( AK Gesundheitsfürsorge ) , welche mit einem Diagnosegespräch oder aberallgemein überfordert wären, zum Arzt begleite. Routineuntersuchungen ausgenommen sofern ich eine Begleitung organisieren kann. Nun fordert ein Klient, welcher kognitiv fit genug ist Termine wahrzunehmen und deren Inhalt zu verstehen, meine Begleitung zum Arzt. Er würde sich dann sicherer fühlen. Auch geht er davon aus das ich die Termine bei Ärzten für ihn vereinbare. Hat jemand eine Idee wie ich damit diplomatisch umgehen kann ? Wie handhabt Ihr die Arztbesuche ? Er behandelt mich wie seine Sekretärin und ist allgemein sehr fordernd. Beste Grüße Rose |
17.05.2021, 14:43 | #2 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Zitat:
Du schreibst selbst, dass er kognitiv fit ist, d.h. er wird auch verstehen, wenn du ihm darlegst, welche Aufgaben rechtliche Betreuung umfasst und welche nicht. Man kann in solchen Fällen auch darstellen, wie man sich selbst in der Situation fühlt und nicht bereit ist, weiterhin so zu agieren. Ist aber nur meine Idee. |
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17.05.2021, 16:59 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Hallo Rose40,
bin da bei Schnieder..."die Geister, die ich rief..." Ich grenze mich grundsätzlich und (beinahe?) ausnahmslos recht deutlich ab, was die Aufgaben angeht. Aber klar, irgendwann, irgendwie macht man doch mal mehr, als man sollte, müsste, könnte...Habe auch schonmal die von der Feuerwehr fachmännisch geöffnete Haustür einer Klientin "notrepariert". Finde die Vorschläge von Schnieder gut, jetzt wo eine gewisse Gewohnheit eingetreten zu sein scheint, zu versuchen, beim Klienten Verständnis für ein zukünftig anderes Vorgehen zu erwecken. Ansonsten bleiben am Ende ja nur (dann naklar von Dir zu organisierende) externe Hilfen, wenn der Betreute selbst zu Terminvereinbarungen, Arztbesuches pp. nicht mehr in der Lage ist. Aber da liegen ja noch ein, zwei andere Möglichkeiten, Schritte, wie auch immer dazwischen. Gruß von Florian |
17.05.2021, 17:51 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Sehe ich genauso. Grundsätzlich bin ich nur dann dabei, wenn meine Anwesenheit unumgänglich ist. Das meiste versuche ich telefonisch zu klären. Und für alle meine Klienten, die Arztbesuche nicht selbständig wahrnehmen können, organisiere ich Eingliederungshilfe, und zwar meist von Anfang an. Ich sage auch von beginn an, dass die Begleitung von Arztbesuchen nicht in mein Aufgabengebiet fällt.
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17.05.2021, 18:54 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo Ihr Lieben, vielen Dank für die Rückmeldungen. Ist ganz klar mein Fehler gewesen. Keine Grenzen aufgezeigt bzw. Zuständigkeiten nicht klar definiert. Da kann ich jetzt meinem Klienten gar keinen Vorwurf draus machen. Also werde ich jetzt mal schnell und diplomatisch die Notbremse ziehen. Und beim nächsten Mal von Anbeginn klare Fronten schaffen.
Liebe Grüße und einen schönen Feierabend Rose |
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