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Zusammenarbeit mit Pflegedienst

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zusammenarbeit mit Pflegedienst im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Imre Holocher Moin moin Habe mir gerade die Website angesehen (grusel...) Versuche noch mal auseinanderzuhalten: - Wie ...


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Alt 06.06.2021, 00:02   #11
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Habe mir gerade die Website angesehen (grusel...)


Versuche noch mal auseinanderzuhalten:
- Wie heißt der Pflegedienst (balance a Pfd.)?
- Wie heißt der Vermieter (Strukturschmiede)?
- Was ist das für ein Heim, dass der Pflegedienst betreut (von dem Du im 1. Beitrag geschrieben hast)?
- Zu wem gehört die Buchhaltung, die den Wohngruppenzuschlag einbehält? Zum Vermieter oder zum Pflegedienst?

- Wer fordert Geld (und wofür) und will die Leistung einstellen?




Zitat Faunhart:

"Häusliche Krankenpflege hat er noch nicht, kommen die sich nicht mit dem Pflegedienst ins Gehege, der da Exklusivrechte beansprucht?"


Pflegedienste leisten häusliche Krankenpflege (die von der Pflegekasse gezahlt wird. Möglicherweise meinst Du medizinische Krankenpflege. Die wird ebenso von Pflegediensten erbracht, aber mit der Krankenkasse (nicht: Pflegekasse) abgerechnet.


Es gibt wegen "ambulant vor stationär" einige Pflegedienste, die über eine Firma mit anderem Namen auch Zimmer in Wohnungen anbieten und sich dann goldene Nasen verdienen (aber erst nachdem die Kloschüssel aus purem Gold besorgt wurde).
Die reagieren fürchterlich allergisch, wenn man die Wohngruppe als Heim bezeichnet. Das darf nicht sein, weil dann nicht soviel Geld abgeasselt werden kann.

Ich schreibe das deshalb, weil Du in dem Zitat etwas von Pflege geschrieben hast, die dem Pflegedienst wg. Exklusivrechten in die Quere kommen könnte.

Auf diese Exklusivrechte darf der Betreiber niemals bestehen, weil er seine Wohnungen sonst als Heim definieren müßte und dann nur noch deutlich weniger Geld kassieren kann.

Den größten Profit machen diese Betreiber mit der häuslichen medizinisch verordneten Krankenpflege. Das kann bei Schwerstpflege und Beatmungspatienten bis zu 30.000,00 € pro Monat einbringen (PG 5 deluxe im Heim kommt vieleicht auf 6.000,00 € p.M)...


MfG


Imre
Hallo Imre,

ich hab mir den Mietvertrag auch nochmal genau angesehen.

"Die Wohnung besteht aus 7Zimmern, 1Gemeinschaftraum mit Gartennutzung, 1Küche, 2 Bädern mit WC, 1Flur, einem Therapieraum im EG und wurde von der BWF-Berliner Wohnforum GmbH für die Untervermietung einzelner Zimmer über die Hausverwaltung Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG angemietet. Die Wohnung dient zur Unterbringung einer Wohngemeinschaft pflegebedürftiger Menschen. Die Hausverwaltung Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG hat diesen Verwendungszweck genehmigt.

Alle Mieter in der Wohnung leben in einer Wohngemeinschaft. Die Wohngemeinschaft ist nicht Partei des Hauptmietverhältnisses. Das unter Nr. 1beschriebene Zimmer steht dem Mieter zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Küche, Bäder, Therapieraum und Flur (Allgemeinfläche) werden von den Mietern zusammen genutzt. Es ist dem Mieter nicht gestattet, die Zimmer der Mitmieter gegen deren Willen zu betreten."

Vermieter ist die Berliner Wohnforum GmbH mit der Geschäftsführung durch eine Dame, die für die Geschäftsführerin der balance als Prokuristin in einem Drittunternehmen ist. Ich gehe deshalb von wirtschaftlicher Verknüpfung und damit von dem von dir beschriebenen Modell aus.

Wenn es weiter im Vertrag heißt,

"Wird der Pflegevertrag seitens des Pflegedienstes gekündigt, führt dies ebenfalls zu einer Kündigung des Mietverhältnisses nach den regulären Kündigungsfristen." dürfte dies wegen § 1 Abs. 2 Nr. 1 WBVG zur Anwendbarkeit des WBVG führen, womit eine Befristung nur ausnahmsweise zulässig wäre, § 4 Abs. 1 Satz 2. Da eine solche Ausnahme für mich nicht ersichtlich ist, wäre das angedrohte Ende des Mietvertrags vom Tisch (§ 4 Abs. 1 Satz 3), oder was meinst du?
Faunhart ist offline  
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Alt 06.06.2021, 10:00   #12
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Hmm, ich weiss nicht, ob ich alles verstanden habe.

Es handelt sich ja wohl um eine "Senioren-WG"?
Dann gibt es i. d. R. folgende Verträge:
1. Mietvertrag (steht dort konkret eine Befristung bis zum 3.7. drin, falls nein, wie begründet der Vermieter die Befristung bis zum 3.7.?)
2. Betreuungs-. und Dienstleistungsvertrag (Einkäufe, Lebensmittel...müste drin stehen, was beinhaltet ist)
3. einen Vertrag mit dem Pflegedienst über die vereinbarten Sachleistungen, aus dem auch ein Eigenanteil hervorgehen müsste; falls die Sachleistungen nicht ausreichen -> dann, falls mittelos, Antrag auf ergänzende Hilfe zur Pflege stellen
4. einen Vertrag der Bewohner mit dem jewweiligen Anbieter über die Leistungen der Präsenzkraft, für die die Pflegekasse den Wohngruppenzuschlag zahlt -> dieser wird für Leistungen einer Präsenzkraft gezahlt, die für die Bewohnergruppe als ganzes geleistet werden (Veranstaltungen, Gruppenangebote z. B.), darf aber nicht für individuelle Leistungen, die nur einem Beowhner zugute kommen, verwendet werden
mimi91 ist offline  
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Alt 06.06.2021, 10:03   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
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Moin moin


Zitat:
Zitat von Faunhart Beitrag anzeigen
Wenn es weiter im Vertrag heißt,

"Wird der Pflegevertrag seitens des Pflegedienstes gekündigt, führt dies ebenfalls zu einer Kündigung des Mietverhältnisses nach den regulären Kündigungsfristen." dürfte dies wegen § 1 Abs. 2 Nr. 1 WBVG zur Anwendbarkeit des WBVG führen, womit eine Befristung nur ausnahmsweise zulässig wäre, § 4 Abs. 1 Satz 2. Da eine solche Ausnahme für mich nicht ersichtlich ist, wäre das angedrohte Ende des Mietvertrags vom Tisch (§ 4 Abs. 1 Satz 3), oder was meinst du?

Ich meine, dass sich die Heimaufsicht mal damit beschäftigen sollte, weil durch diese Verknüpfung von Wohnung mit einem bestimmten Pflegedienst die Kriterien für ein Heim erfüllt sind und das ganze Konstrukt anders behandelt werden müßte.
Koscher finde ich das Ding nicht und würde mir schon überlegen, ob der Betreute wo anders nicht besser untergebracht ist. Bei der Entscheidung spielt natürlich die Qualität der realen Versorgung und der Wunsch es Betreuten eine Rolle.


Ob die Kündigung rechtens ist oder sich ein Streit lohnt, kann ich sonicht beurteilen.



MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.06.2021, 10:37   #14
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Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Klein-Borstel
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin

Ich meine, dass sich die Heimaufsicht mal damit beschäftigen sollte, weil durch diese Verknüpfung von Wohnung mit einem bestimmten Pflegedienst die Kriterien für ein Heim erfüllt sind und das ganze Konstrukt anders behandelt werden müßte.
Koscher finde ich das Ding nicht und würde mir schon überlegen, ob der Betreute wo anders nicht besser untergebracht ist. Bei der Entscheidung spielt natürlich die Qualität der realen Versorgung und der Wunsch es Betreuten eine Rolle.


Ob die Kündigung rechtens ist oder sich ein Streit lohnt, kann ich sonicht beurteilen.

MfG

Imre
Hallo Imre,

das ist jetzt auch mein Fahrplan: morgen Heimaufsicht informieren und parallel dazu nach anderen Wohnmöglichkeiten suchen, um einen Plan B in der Hinterhand zu haben, falls es bei der Befristung bleibt. Nach seinen Äußerungen und ausgehend von der reellen Versorgung, fühlt der Betroffene sich allerdings dort nicht unwohl.
Faunhart ist offline  
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Alt 06.06.2021, 10:40   #15
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Registriert seit: 30.11.2019
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Hmm, ich weiss nicht, ob ich alles verstanden habe.

Es handelt sich ja wohl um eine "Senioren-WG"?
Dann gibt es i. d. R. folgende Verträge:
1. Mietvertrag (steht dort konkret eine Befristung bis zum 3.7. drin, falls nein, wie begründet der Vermieter die Befristung bis zum 3.7.?)
2. Betreuungs-. und Dienstleistungsvertrag (Einkäufe, Lebensmittel...müste drin stehen, was beinhaltet ist)
3. einen Vertrag mit dem Pflegedienst über die vereinbarten Sachleistungen, aus dem auch ein Eigenanteil hervorgehen müsste; falls die Sachleistungen nicht ausreichen -> dann, falls mittelos, Antrag auf ergänzende Hilfe zur Pflege stellen
4. einen Vertrag der Bewohner mit dem jewweiligen Anbieter über die Leistungen der Präsenzkraft, für die die Pflegekasse den Wohngruppenzuschlag zahlt -> dieser wird für Leistungen einer Präsenzkraft gezahlt, die für die Bewohnergruppe als ganzes geleistet werden (Veranstaltungen, Gruppenangebote z. B.), darf aber nicht für individuelle Leistungen, die nur einem Beowhner zugute kommen, verwendet werden
Hallo Mimi,

es handelt sich um eine WG für Pflegebedürftige, das sind dort überwiegend Patienten mit neurologischen Einschränkungen, z.B. nach Schlaganfall. Im Mietvertrag steht die Befristung bis 03.07. drin. Es gibt dann noch einen Pflegevertrag, den ich allerdings noch nicht zu Gesicht bekommen habe (Betreuung wurde übernommen). Einen Vertrag über Leistungen aus dem WGZ und/oder Dienstleistungen ist mir nicht bekannt.
Faunhart ist offline  
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abrechnung, dienstleistung, pflegedienst

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