Dies ist ein Beitrag zum Thema Zusammenarbeit mit Pflegedienst im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Betroffener lebt in betreuter WG, aktuell PG 2, Höherstufungsverfahren läuft. Der das Heim betreuende Pflegedienst hat sich bereits ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Klein-Borstel
Beiträge: 116
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Hallo zusammen,
Betroffener lebt in betreuter WG, aktuell PG 2, Höherstufungsverfahren läuft. Der das Heim betreuende Pflegedienst hat sich bereits vor einigen Wochen bei mir darüber beschwert, so viele "zusätzliche Dienstleistungen" wie Arztbegleitung, Kippen holen, Rezepte einlösen erbringen zu müssen, deren Abrechnung offen ist. Eine Rechnung habe ich dazu lange Zeit nicht gesehen. Ich habe daraufhin den Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse gestellt, weil ich der Meinung bin, dass derartige Dienstleistungen entweder über Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag abgerechnet gehören. Nun behält die Buchhaltung eigenmächtig aus diesem Grund zwei Monate Wohngruppenzuschlag ein. Den hatte ich ans Heim gezahlt, weil mir die Vorbetreuerin nicht mitteilte, dass diese Leistung an den Pflegedienst abgetreten war. Auf meinen Hinweis, dass mich diese Arbeitsweise irritiert, erhielt dann gestern endlich die Rechnungen für die "noch offenen" Dienstleistungen (Zahlungsfrist: 24.06.). Dazu zählen jetzt "Gedächtnistraining, Training von Fertigkeiten (am Wochenende) sowie Begleitungsdienstleistungen. Leistungsdatum nicht angegeben. Meine Frage ist nun, wie vorgehen? Ich werde auf jeden Fall das Gespräch mit der Heimleitung suchen. Liege ich falsch mit der Vermutung, dass diese Abrechnung lediglich dazu dient, die eigentlich erforderliche Bedarfsfeststellung zu umgehen und zu versuchen, das Geld auf einfache Weise von meinem Betroffenen zu erhalten? Dazu kommt, dass ihm heute (Sonnabend) früh von seiner Pflegekraft die Info (mutmaßlich von der besagten Buchhaltung) weitergeleitet wurde, dass bis zur Begleichung der Rechnung keinerlei Dienstleistungen mehr erbracht werden. Natürlich habe ich mein Unverständnis über diese Vorgehensweise postwendend am Telefon zum Ausdruck gebracht. P.S.: Falls Frage schon woanders behandelt wurde, gerne verschieben. Habe über die Su-Fu vorerst nix gefunden. Danke und schönes WE zusammen! |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,524
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Moin moin
Hier müßten erst einmal die einzelnen Dienstleistungen auseinanderdividiert werden. - Wer leistet was? - Und wer bekommt was bezahlt. - Und was für eine betreute WG ist das. Wie sehen die Betreuungsleistungen aus - in den Vertrag reinsehen. - Wofür ist der Wohngruppenzuschlag? Zu den Arbeiten: - Rezepte vom Arzt holen und einlösen ist eher was für den Pflegedienst und nicht BW. - Begleitdienste können im Rahmen des BW laufen, aber auch im Rahmen des Entlastungsbetrages - Gedächtnistraining und Training von Fertigkeiten sollten über das BW oder evtl. im Rahmen von Tagesstruktur (Eingliederungshilfe) laufen. Könnte aber ggf. auch vom Arzt verschrieben werden und über die KV gehen. Eine weitere Frage ist, ob das BW überhaupt dazu berechtigt ist, Entlastungsleistungen der Pfegekasse zu kassieren. Diese müssen üblicherweise über Pflegedienste erbracht werden und können nicht so einfach vom BW bei der Pflegeversicherung abgerechnet werden. (Deshalb wundert es mich, warum die überhaupt vom BW eingefordert werden. Was mich irritiert: Wenn beim BW der Wohngruppenzuschlag einbehalten wird, weil die Entlastungsleistungen an den Pflegedienst abgetreten ist - warum will die Pflegekraft (Pflegedienst???) dann die Leistung verweigern? Oder ist die Pflegekraft eher eine Betreuungkraft des BW? Egal: Leistung einfach so zu verweigern ist ein NoGo! Das Ganze auch noch am Samstag anzukündigen ist völlige inkompetenz, gepaart mit Erpressung. Dem sollte man schon mit klaren Worten entgegentreten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Klein-Borstel
Beiträge: 116
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Hallo Imre Holocher,
soweit ich das bisher mitbekommen habe, wird alles vom Pflegedienst erbracht. Parallel dazu kam heute vom Vermieter der WG (der dieselbe Geschäftsführerin hat, wie der Pflegedienst) die schriftliche Info, dass der Untermietvertrag in der WG ja am 03.07, auslaufe und wann ich das Zimmer zu übergeben gedenke. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 285
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Ich verstehe die Ausführungen nicht.
Wer vermietet das WG Zimmer? Bewo-Anbieter, der dann dort leistet? Handelt es sich denn um eine besondere Wohnform, eine WG der EGH oder ein Seniorenwohnheim? Pflegedienst im Rahmen Pflegegrad 2 engagiert? Zusätzlich häusliche Krankenpflege (für Rezepte holen, Medis stellen?) Wieso erbringt Bewo pflegerische Leistungen? Was steht im IHP/ BEI in der Maßnahmenplanung? Wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, ist damit belegt, dass der Mensch diverse Fähigkeiten derzeit nicht ausüben kann. Im MDK Gutachten steht hinten immer drin, was an Rehabilitation im Rahmen des SGB V gemacht werden kann, steht nix drin, ist eine Verbesserungm Wiederherstellung der Fähigkeiten nicht zu erwarten. Diese Fähigkeiten dann im Rahmen der EGH zu reaktivieren/ zu trainieren wird vom Kostenträger sehr kritisch gesehen... Gedächtnistraining, Konzentrationstraining usw sind SGB V Leistungen. Was steht denn im Mietvertrag zu Kündigungsfristen usw? Wer ist der Anbieter? Hephata? |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Klein-Borstel
Beiträge: 116
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Zitat:
WG-Zimmer und Pflegedienst durch zwei separate Verträge, wirtschaftlich ist jedoch von Personenidentität auszugehen. EGH wurde bislang nicht beantragt, Pflegegutachten geht davon aus, dass Verbesserung der Fähigkeiten nicht zu erwarten ist. Sollte ich dann EGH über Schwerbehinderung versuchen (liegt vor)? Häusliche Krankenpflege hat er noch nicht, kommen die sich nicht mit dem Pflegedienst ins Gehege, der da Exklusivrechte beansprucht? Mietvertrag sagt nur Befristungen sind erlaubt. Nach WBVG sind Befristungen jedoch nur ausnahmsweise zulässig, daher meine Verwunderung. Pflegedienst ist balance ambulanter Pflegedienst, Vermieter heißt Strukturschmiede. Beides in Berlin. |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,524
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Und was ist jetzt die betreute WG?
Nach SGB IX ???
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Klein-Borstel
Beiträge: 116
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#8 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,524
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Moin moin
In deinem ersten Beitrag hast Du "betreute WG" geschrieben. Daher kommt auch die Verwirrung. Eine "betreute WG" ist normalerweise eineWG, die von einem Leistungserbringer im Rahmen vom SGB IX (Eingliederungshilfe) betreut wird. Falls das nicht der Fall sein sollte: Wird die WG als solche betreut, und wenn ja, von wem? Dem Pflegedienst oder dem komischen Konstrukt, bei dem so viel Personengleichheit besteht? Oder gibt es nur irgendeine Form der Einzelbetreuung auf Personen bezogen? Oder wird da nur vermietet und der Rest läuft im Rahmen der Pflegeleistungen? ...und für alles zockt ein und die selbe Mafia die Kohle ab und ist trotzdem noch hungrig? MfG Imre
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#9 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Klein-Borstel
Beiträge: 116
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Zitat:
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#10 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,524
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Moin moin
Habe mir gerade die Website angesehen (grusel...) Versuche noch mal auseinanderzuhalten: - Wie heißt der Pflegedienst (balance a Pfd.)? - Wie heißt der Vermieter (Strukturschmiede)? - Was ist das für ein Heim, dass der Pflegedienst betreut (von dem Du im 1. Beitrag geschrieben hast)? - Zu wem gehört die Buchhaltung, die den Wohngruppenzuschlag einbehält? Zum Vermieter oder zum Pflegedienst? - Wer fordert Geld (und wofür) und will die Leistung einstellen? Zitat Faunhart: "Häusliche Krankenpflege hat er noch nicht, kommen die sich nicht mit dem Pflegedienst ins Gehege, der da Exklusivrechte beansprucht?" Pflegedienste leisten häusliche Krankenpflege (die von der Pflegekasse gezahlt wird. Möglicherweise meinst Du medizinische Krankenpflege. Die wird ebenso von Pflegediensten erbracht, aber mit der Krankenkasse (nicht: Pflegekasse) abgerechnet. Es gibt wegen "ambulant vor stationär" einige Pflegedienste, die über eine Firma mit anderem Namen auch Zimmer in Wohnungen anbieten und sich dann goldene Nasen verdienen (aber erst nachdem die Kloschüssel aus purem Gold besorgt wurde). Die reagieren fürchterlich allergisch, wenn man die Wohngruppe als Heim bezeichnet. Das darf nicht sein, weil dann nicht soviel Geld abgeasselt werden kann. Ich schreibe das deshalb, weil Du in dem Zitat etwas von Pflege geschrieben hast, die dem Pflegedienst wg. Exklusivrechten in die Quere kommen könnte. Auf diese Exklusivrechte darf der Betreiber niemals bestehen, weil er seine Wohnungen sonst als Heim definieren müßte und dann nur noch deutlich weniger Geld kassieren kann. Den größten Profit machen diese Betreiber mit der häuslichen medizinisch verordneten Krankenpflege. Das kann bei Schwerstpflege und Beatmungspatienten bis zu 30.000,00 € pro Monat einbringen (PG 5 deluxe im Heim kommt vieleicht auf 6.000,00 € p.M)... MfG Imre
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