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MDK Begutachtung

Dies ist ein Beitrag zum Thema MDK Begutachtung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die Fristen in denen begutachtet werden musste wurden doch (Corona) bedingt ausgesetzt. Weiss zufällig jemand ob diese Aussetzung noch in ...


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Alt 24.06.2021, 13:08   #1
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Standard MDK Begutachtung

Die Fristen in denen begutachtet werden musste wurden doch (Corona) bedingt ausgesetzt.
Weiss zufällig jemand ob diese Aussetzung noch in Kraft ist? Wenn ja, wie lange noch?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.06.2021, 14:16   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Diese Regelung war bereits im September 2020 ausgelaufen, § 147 Abs. 3 SGB XI.
Pichilemu ist offline  
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Alt 24.06.2021, 15:01   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Danke Dir
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.06.2021, 22:09   #4
Club 300
 
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Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Allerdings nur nach Aktenlage bzw. telefonisch. Zumindest im Mai war das noch so (Westfalen).
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 26.06.2021, 10:03   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zu meiner Ausgangsfrage mal eine positive Rückmeldung.
Mein Kunde ist erst 33 Jahre alt, hatte einen Unfall und war gute 5 Monate in einer BG.
Also zunächst Einstufung nach Aktenlage in die 2. Ende Mai wurde er aus der BG entlassen, die Entlassung der KV sofort mitgeteilt da er mittlerweile im Rollstuhl sitzt.
Für ihn war das Nach- Hause kommen ein zusätzlicher Schock. Im KH wird ja für alles gesorgt, Esssen muss nicht gekocht werden sondern steht einfach auf dem Tisch z.B.
Die (Nach) Begutachtung war also wirklich wichtig für eine adäquate Versorgung.

Auf die Entlassmittteiung hin bekam er er einen Anruf vom MDK, der Termin für die Begutachtung können derzeit wegen Auftrags-Andrang noch nicht festgelegt werden, es ginnge nach Eingangsdatum und da sei für ihn noch nichts "sichtbar".
Ich denke mich trifft der Schlag.

Also hier in der Stadt beim MDK angerufen und über die Dringlichkeit aufgrund einer gesundheitlich völlig geänderten Sachlage hingewiesen. Erst mal argumentativ auf kleinen Granit gestossen wegen der Reihenfolge nach Datum. Das unsägliche Corona Argument kam auch. Irgendwann in der Argumentationsschleife nach einer Beschwerdemöglichkeit gefragt. Oh.....aber ich bekam die direkte Durchwahlnummer.

Dort zunäcst eine Wiederholung der Argumente, u.a. wurde gesagt "man müsse sich manchmal halt behelfen" (??) Und natüürlich wieder Corona. Ich habe mich dazu hinreissen lassen, dass das jetzt wohl gar nicht ziehen kann denn wenn man die Zeit für die Rumfahrerei abzieht ist (theoretisch) ja mehr freie Arbeitszeit vorhanden, eigentlich müsste es jetzt ja viel schneller gehen können. Auch den Schwachsinn mit dem Eingangsdatum noch mal deutlich als solchen benannt.
Absolute Stille in der Leitung- und dann die Mitteilungng, eben sei eine Nachricht aus der Stadt (hier bei uns) eingegangen, ein Termin sei "ausnahmsweise" gefunden.

Man sieht also, es hat sich gelohnt und vor allem ändern lassen. Ich kann also nur jedem in einer ähnlichen Zwangslage dazu raten nicht aufzugeben. Wobei beide Gespräche mit beiden Stellen überwiegend sachlich bis freundlich abgelaufen sind.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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