Dies ist ein Beitrag zum Thema Erstbericht Gesundheitssorge im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr Lieben,
ich bin Irina und neu in diesem Forum.
Ich bin ehrenamtliche Betreuerin für meine Schwester in dem ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
09.08.2021, 16:11 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 02.08.2021
Beiträge: 1
|
Erstbericht Gesundheitssorge
Hallo ihr Lieben,
ich bin Irina und neu in diesem Forum. Ich bin ehrenamtliche Betreuerin für meine Schwester in dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge, hoffentlich bald in allen Aufgabenkreisen. Ich habe einen Brief von dem zuständigen Amtsgericht bekommen, mit der Bitte einen Erstbericht zu verfassen. Kann mir jemand sagen, was genau in dem Erstbericht thematisiert werden soll? Ich finde leider keine Vorlagen oder spezielle Informationen, weil es bei mir ja nur ein Aufgabenkreis ist. Vielen Dank im Voraus Irina |
09.08.2021, 19:06 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo Irina, herzlich Willkommen bei uns.
Jetzt zu deinen Fragen: Vorlagen für Erstberichte gibt es meinen Wissen nach keine. Das Gericht möchte von dir eine Beschreibung des Problems und evtl. noch wissen was du unternehmen möchtest/vorhast wie die Probleme behoben werden könnten. Das kannst du in ganz einfachen Worten beschreiben, Romane erwartet von dir keiner. Es könnte bei nur einem Aufgabenkreis sich z.B, die Frage stellen b dieser ausreichend ist? Bei der Gesundheitssorge benötigt man z.B. für Anträge für (staatliche) Hilfen meistens noch den Aufgabenkreis Ämter und Behörden. Auch die Vermögenssorge könnte wichtig sein denn was nützt dir ein bewilligter Antrag wenn du nicht sehen kannst, ob und wieviel Geld eingegangen ist. Wenn du die Situation/das Problem deiner Schwester etwas ausführlicher beschreiben könntest dann würden wir evtl. noch weitere Ideen zu einer sog. Erweiterung der Aufgabenkreise haben. Nur als Angebot.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
09.08.2021, 19:14 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
|
Schau doch mal unter: https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Betreuungsplan
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
09.08.2021, 22:19 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Lasse dich jetzt von dem Link von HorstD nicht verschrecken. Diese Art von Betreuungsplan gilt hauptsächlich für Berufsfsbetreuer.
Du bist Angehörige und Ehrenamtlerin. Aus keinen Fall vergessen- auch das Gericht sowie jeder einzelne Richter und Rechtspfleger kocht nur mit Wasser Also, keine Bange
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
10.08.2021, 17:55 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
|
Hallo Irina,
vorab, ich bin Heim, nicht Betreuerin, aber ich hatte ähnliches vor einer Weile auf meinem Schreibtisch. Das Gericht macht schon bei eingereichten Dokumenten Unterschiede zwischen(der Priorität nach geordnet): 1.Berufsbetreuern 2. Ehrenamtlichen (die mehrere Betreute haben, nicht nur Familie) 3. Angehörige, welche die Betreuung für Verwandte inne haben (denke ich, ist bei dir so) Das Schreiben beinhaltete wie folgt: (Angaben über den Betreuten sind aus Datenschutzgründen verändert): 1. Die Bevollmächtigte gab ihre Daten an, und ab wann die Vollmacht bestand. 2. Infos über den Bevollmächtigten, Name, Adresse, Geb. Eigentumswohnung, keine Kinder, keine Freunde etc. 3. Alte Diagnosen, (zu entnehmen aus den Arztbriefen) Herz-OP 2014, Sturz – Fraktur 2015, leichter Schlaganfall 2018, etc. was halt alles so passiert ist. 4. Aktuelle Diagnosen und der Medi-Plan. 5. Aktuelles erlebtes Geschehen: Nimmt die Medis nicht, ist inkontinet und wurde eingenässt schon außerhalb gesehen, Hygiene kann nicht mehr eingehalten werden, fährt noch Auto (obwohl er es eigentlich nicht mehr kann) zum Einkaufen, kann aber nicht einkaufen (kauft 30 Birnen aber alles andere fehlt) , isst nicht. Hat keine Kontrolle mehr über Geld, alle Überweisungen müssen von Dir geregelt werden, etc. 6. Persönliche Einschätzung, wie es weiter gehen wird und in wie weit Du helfen kannst (evtl. Erweiterung deiner Berechtigungen) Viele Grüße SHE |
11.08.2021, 13:10 | #6 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 667
|
Zitat:
es könnte doch auch einfach der von manchen Gerichten erbetene "Anfangsbericht" sein? Dann einfach das standardisierte Formular für den Jahresbericht nehmen. Auf die Gesundheitssorge brauchst Du nicht zwingend weiter eingehen. Die Anordnung (oder hier im Ehrenamt, mangels Rechtsgrundlage, die Bitte) zur Erstellung eines formalen Betreuungsplanes würde m.E. auch als solche formuliert. Grüße von Florian |
|
Lesezeichen |
|
|