Dies ist ein Beitrag zum Thema Unsoziale Krankenkassen im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Bei mir häufen sich im Moment, so ca seit 2 Monten, Ablehnungsbescheide der Krankenkassen für medizinische Bedürfnisse meiner ...
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15.08.2021, 09:11 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Unsoziale Krankenkassen
Hallo zusammen,
Bei mir häufen sich im Moment, so ca seit 2 Monten, Ablehnungsbescheide der Krankenkassen für medizinische Bedürfnisse meiner Betreuten, die jahrelang bezahlt wurden. Neben beidseitigen Schutzhandschuhen wurden jetzt auch 2 Rollstühle als soziamedizinisch nicht notwendig erachtet. In einem Fall konnte ich den Rollstuhl dann über den Kostenträger beziehen, der andere Fall flatterte erst Freitag rein. Widerspruchsverfahren habe ich bis zu dem Punkt geführt, wo eine Klage notwendig gewesen wäre. Es betrifft bisher die AOK und die Knappschaft. Sind das jetzt zufällige Häufung von Einzelfällen, oder steckt da ein System dahinter? Gruß Lotte |
15.08.2021, 19:04 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin
Es scheint irgendein System zu sein, dass besagt: Wer nicht so viel zahlt, behält mehr Kohle. Mit den selben Krankenkassen habe ich in der letzten Zeit auch Probleme. Insbesondere mit Rollstühlen, die etwas spezieller angefertigt sein müssen. Da habe ich auch schon mal zurückgeschrieben, ob mit diesem Verhalten tatsächlich das Attribut "Gesundheitskasse" begründet werden soll. Natürlich laufen Widersprüche. Allerdings würde es mich gewaltig nerven, wenn die wieder 4 Jahre benötigen, um beim Sozialgericht durchzufechten. Sonst könnte ich bei so manchem Betreuten auch einen Sarg mit Rädern beantragen. Der käme dann vielleicht noch rechtzeitig. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.08.2021, 22:18 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Ja das hat System. Es gibt Krankenkassen, die bei Erbringern von verordneten Leistungen, die eine Genehmigung von der KV brauchen, also, Physio, Ergo und häusl. Krankenpflege, berühmt berüchtigt sind.
Das Ablehnen von Verordnungen wegen Formfehlern oder angeblicher nicht-Notwendigkeit hat Methode. Ein Ansatz um dagegen vorzugehen: Der Sachbearbeiter der KV hat keine eigene Entscheidungskompetenz eine verordnete Leistung abzulehnen. Er muss die Verordnung dem MDK zur Prüfung geben und sich nach deren Urteil richten. Genau das passiert aber meist nicht. Also bei Ablehnungen erst mal Widersprechen und um Übersendung des MDK-Gutachtens, auf dem die Entscheidung basiert, beten. Dann wird manchmal eingelenkt, zumindest hat man dann aber einen vollständigeren Sachverhalt und kann gut vorbereitet zum Anwalt. Leicht wirds aber fast nie. |
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