Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweise über GKV-Zuzahlungen im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von michaela mohr
@Carlos, ich habe das wirklich nicht böse gemeint, du bist halt auch noch vom guten ...
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20.08.2021, 09:00 | #11 | |
Berufsbetreuer
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
.....habe ich auch nicht als "böse" aufgefasst. LG
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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20.08.2021, 16:27 | #12 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
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Zitat:
Hallo ihr zwei, dazu muss man kein Fossil sein Ich dachte auch mal - wie sich herausstellte, naiv - warum braucht die Kasse eigentlich das doofe Bonusheft, die wissen doch, wann ich warum beim Zahnarzt war?? Nö, wissen die nicht. Bloß, wenn ein Heil- und Kostenplan eingereicht wird. Der Kleinkram wird mehr oder weniger ohne größere Zuordnung bezahlt und geht im Rauschen unter - behauptete die sehr erheiterte Arzthelferin. |
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