Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Nachweise über GKV-Zuzahlungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweise über GKV-Zuzahlungen im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, habe gerade wieder mit einem Bürokratiemonster zu kämpfen. Ein (neuer) Betreuter bzw. dessen Ehefrau haben in den letzten Jahren ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 18.08.2021, 15:30   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard Nachweise über GKV-Zuzahlungen

Hallo,

habe gerade wieder mit einem Bürokratiemonster zu kämpfen. Ein (neuer) Betreuter bzw. dessen Ehefrau haben in den letzten Jahren - auch im laufenden Jahr - jede Menge Zuzahlungen an die gesetzliche Krankenversicherung geleistet. Nachdem ich in dem mir überreichten Schuhkarton mühselig alle Belege gefunden, sortiert und bei der Kasse (Bahn BKK) eingereicht habe, schickt mir diese jetzt die meisten davon zurück mit dem Vermerk: "Zahlungsnachweis fehlt". Ich soll also noch die betr. unzähligen Kontoauszüge (die unauffindbar sind) kopieren und nachreichen.
Dies mag zwar vermutlich von der Kasse rechtens sein. Aber warum dieser Aufwand. Es geht um Krankenhaus-Zuzahlungen, Zuzahlungen für Krankentransporte und viele Pflegehilfsmittel - als ob diese Rechnungen (im Normalfall) nicht bezahlt würden.
Die hiesige AOK macht idR. da nicht so ein Geschiss, aber dies ist wohl von Kasse zu Kasse verschieden.
Ist Euch diese Problematik auch bekannt?

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2021, 15:53   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Letztlich ist das eine Frage der Zumutbarkeit, § 65 SGB I. Wenn die Rechnungen immer von dem gleichen Krankenhaus, Arzt oder Apotheke sind, kann man sich pauschal bestätigen lassen, dass dort keine Forderungen offen sind. Wobei Apotheken doch wohl Medikamente eh nur gegen Cash rausrücken. Ob noch Schulden bestehen, gehört doch ohnehin zu den Betreueraufgaben. Wäre doch ziemlich schlecht, wenn da auf einmal Mahnungen/Inkassoforderungen kommen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2021, 16:04   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
kann man sich pauschal bestätigen lassen, dass dort keine Forderungen offen sind
Danke. Das werde ich so machen.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2021, 18:01   #4
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
Standard

Das machen m.E. alle Krankenkassen (auch die hiesige AOK) so. Die Bestätigung, dass keine Forderungen mehr offen sind, wird dir nicht viel nutzen, denn der Nachweis, dass tatsächlich der Patient bezahlt hat, fehlt dann trotzdem. Darauf kommt es nämlich der Kasse an. Wenn jemand anders überwiesen hat, zählt es nicht als Zuzahlung, die den Betroffenen belasten. Also bekommt man die dann auch nicht zurück.



Übrigens erkennen alle Kassen, mit denen ich arbeite, den Online-Umsatzausdruck an. Die kann man ja meist ca 24 Monate zurückverfolgen im Online-Banking.



Du hast natürlich die Möglichkeit, die bei den entsprechenden Apotheken eine Liste über die pro Jahr gezahlten Zuzahlungen anfordern. Vorausgesetzt die Person hat ein Kundenkonto bei den entsprechenen Apotheken.
Domenica ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2021, 20:20   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Darauf würde ich es ankommen lassen. Eine etwaige Behauptung, jemand anderes könnte das bezahlt haben, ist reine Spekulation, die mit Sicherheit bei einer Klage vor dem Sozialgericht keinen Bestand hätte. Im Zweifelsfall lässt man den Betreuten eine Versicherung an eides Statt unterschreiben, dass er das bezahlt hat. (Wenns wirklich so war). Wie sollte man denn zB in bar geleistete zuzahlungen anders beweisen, oder wenn ein Dritter das von seinem Konto bezahlt hat und man hat ihm das in bar zurückgegeben? Solche verlangten Beweise sind doch völlig irrelevant.

Ich glaube manchmal, mache Betreuer machen jeden Blödsinn und jede Schikane, den manche Behördenmitarbeiter verlangen, mit. Und murren nur. Statt Rechtsmittel einzulegen und einen Fachanwalt für Sozialrecht zu beauftragen. Eine solche wie die zuletzt beschriebene Mitwirkungsforderung ist dermaßen lebensfremd (zumal bei mental eingeschränkten Menschen) und überzogen, das widerspricht dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes sowie dem § 17 SGB I und dem § 65 Abs. 1 Nr. 1 SGB I.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2021, 19:28   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Darauf würde ich es ankommen lassen. Eine etwaige Behauptung, jemand anderes könnte das bezahlt haben, ist reine Spekulation, die mit Sicherheit bei einer Klage vor dem Sozialgericht keinen Bestand hätte.
Stimmt.
Selbst wenn Dritte die Zuzahlung übernehmen, sollte dies der Kasse doch schnurzegal sein. Da kann der Betreute ja sagen, er hätte das Geld einem Dritten gegeben oder von diesem als Gegenleistung oder Gefälligkeit für was anderes erhalten - was ja auch ggf. stimmen würde. Will man dann noch Anhörungen oder eidesstattliche Versicherungen einholen? Irrsinn. Das liefe dem Sinn der Zuzahlungsbegrenzung, die sich nach dem Einkommen bzw. der Leistungsfähigkeit der Betroffenen orientiert - doch völlig zuwider. Schon genug, dass heutzutage - selbst bei nachweislichen Sozialhilfeempfängern - hier und da auch noch Bescheinigungen über Zinseinkünfte () verlangt werden.
Ich halte es - wie gesagt - auch schon für bedenklich, dass überhaupt ein Zahlungsbeweis (Kontoauszug oder Barquittung) verlangt wird. Bei Nichtzahlung würde sich doch jeder Betroffene ins eigene Fleisch schneiden. Ungeachtet dessen kann die Kasse - wenn sie will oder einen Verdacht hegt - selbst hinsichtlich "Sozialleistungsbetrug" ermitteln. Bei anderen Kassen habe ich schon des Öfteren Belege bzw. Rechnungen ohne Zahlungsnachweis eingereicht - was problemlos durchging. Offensichtlich kommt es auch da auf den Sachbearbeiter an.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2021, 19:55   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von Domenica Beitrag anzeigen
Du hast natürlich die Möglichkeit, die bei den entsprechenden Apotheken eine Liste über die pro Jahr gezahlten Zuzahlungen anfordern. Vorausgesetzt die Person hat ein Kundenkonto bei den entsprechenen Apotheken.
Das Kundenkonto ist hier wirklich nützlich und sollte eingerichtet werden. Wobei es aber auch schon vorkam, dass ich bei Betreuten sog. "Nichtpersonalisierte" Quittungen bzw. Apotheken-Kassenzettel vorfand, also Zuzahlungsbelege ohne Namen der Versicherten, die dann von der Kasse nicht anerkannt wurden.
Warum eigentlich? Die Kasse kann dies doch aufgrund der dort vorliegenden Rezepte erkennen bzw. nachvollziehen, ob dies seine Richtigkeit hat.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2021, 20:48   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hi Carlos, machmal bist du echt niedlich
Zitat:
Warum eigentlich? Die Kasse kann dies doch aufgrund der dort vorliegenden Rezepte erkennen bzw. nachvollziehen, ob dies seine Richtigkeit hat.
Denkst du wirklich dieses Einheitsbreiverfahren gibt es? So, dass jeder Beleg einem bestimmmten Kunden zugeordnet werden könnte?
Die AOK ist doch kein Betreuerbüro mit ca. 50 Kunden
Das sind alles verschiedene Berabeitungsgänge mit eigenen Abteilungen. Da steht nicht Herr Carlos hat ca. 8 Rezepte im Jahr für was weiss ich was.

Mir leuchtet das ein wo die Apo nicht klar bestätigt, Herr Carlos hat dies oder jenes Rezept eingelös und bar gezahlt- da wirds halt nicht anerkannt. Zumal die Regelung mit den Apo Kundenlisten ja kinderleicht und einfach umsetzbar wäre/ist.

Zitat:
also Zuzahlungsbelege ohne Namen der Versicherten, die dann von der Kasse nicht anerkannt wurden.
Schick ihn damit hin, das wird anstandslos nachgetragen- wenn es so war.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2021, 21:52   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hi Carlos, machmal bist du echt niedlichDenkst du wirklich dieses Einheitsbreiverfahren gibt es?


Vermutlich bin ich naiv, aber ich gehe davon aus, dass die Kassen (wobei ich die AOK noch für vergleichsweise gut und unbürokratisch halte) - als moderne Sozialleistungsunternehmen - für jedes Mitglied bzw. Kunden eine (elektronische) Akte haben, wo alles relevante gespeichert und abrufbar ist. So kommt es mir zumindest vor, wenn ich dort mal was zu tun habe. Auch die Rezepte bzw. ärztliche Verordnungen müssten da vorliegen; siehe hierzu:
https://arge-medizinrecht.de/wp-cont...alfrank-02.pdf

Wenn also ein nicht personalisierter Rezept-Zuzahlungsbeleg da eingeht, kann man - wenn man will - feststellen, ob ein entsprechendes Rezept vorliegt.
In diesem Zusammenhang halte ich auch die Nachweise über das Vorliegen einer chronischen Erkrankung (naiverweise) für überflüssig, da alle relevanten medizinischen Daten der Kasse bekannt sein müssten.
Zitat:
Die AOK ist doch kein Betreuerbüro mit ca. 50
Kunden
...aber eine flächendeckende beitrags- und vermutlich auch steuerfinanzierte Spitzeninstitution mit hoher Mitarbeiterzahl.

Ich wundere mich halt immer wieder, dass alles nach Entbürokratisierung schreit und sich teilweise damit brüstet, aber immer alles bürokratischer und umständlicher wird.
Aber ich gebe es zu: Ich bin da wohl naiv.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2021, 08:34   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

@Carlos, ich habe das wirklich nicht böse gemeint, du bist halt auch noch vom guten alten Schlag.
Zitat:
für jedes Mitglied bzw. Kunden eine (elektronische) Akte haben, wo alles relevante gespeichert und abrufbar ist.
Das gibt es auch aber ...... ale Abrechnungsdinger werden auch dort getrennt bearbeitet. Ich hatte mal ähnliche Vorstellungen wie du und dachte auch, es gäbe eine Akte in der alles schön chronologisch aufgeführt alles drin sei. (Du siehst, wir sind schon zwei niedliche Fossile)- Pustekuchen.


Ich hatte neulich mit einer anderen BKK daselbe, eher ein ähnliches, Problem. Quittungen ohne Namenskennzeichnung der Apo eingeschickt und diese zurückbekommen da der Name des Betroffenen darauf fehlte.
An der Stelle erwarte ich (inzwischen) schon ein bißchen mehr Mitarbeit meiner Kunden, ich bin echt diese zerfledderten Kassenzettel nach wochenlangem Trage in der Hosentasche ziemlich leid. Ich habe ihn losgeschickt sich selbst um die Namensnennung darauf zu kümmern. Hat sogar bei dem Dauerschluri geklappt. Irgendwann sollte ja jeder mal ohne Betreuung auskommen- ein gutes Übungsfeld wie ich finde.


Zitat:
dass alles nach Entbürokratisierung schreit
Dafür ist das Kundenkonto bei der Apo wirklich gut- allerdings nur wenn jemand nicht dauernd die Apo wechselt.


Dabei
Zitat:
Zahlungsnachweis fehlt"
würde ich mich allerdings auf die Hinterfüsse stellen. Von wem die Kohle stammt die auf den Tresen gelegt wurde geht die KK schlicht überhaupt nix an.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:42 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39