Dies ist ein Beitrag zum Thema Aus Budgetgründen keine Logopädie im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Betreuter (Schlaganfallpatient) von mir erhält vermutlich aus Budgetgründen keine Rezepte mehr für Logopädie (trifft aber wohl auch auf ...
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18.08.2021, 15:50 | #1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Aus Budgetgründen keine Logopädie
Hallo,
ein Betreuter (Schlaganfallpatient) von mir erhält vermutlich aus Budgetgründen keine Rezepte mehr für Logopädie (trifft aber wohl auch auf andere Bereiche zu). Als er beim Neurologen sein Rezept abholen wollte, bei entsprechender vorheriger Untersuchung, wurde ihm dies verweigert mit der Begründung, dass hierfür keine Indikation vorliege bzw. die Kassen dies nicht mehr bewilligen, da bei dem Betreuten keine Schluckstörung vorläge. Jetzt kommts: Er könne aber zu Beginn des nächsten Quartals nochmal deswegen vorbeikommen Als ich bei der Kasse nachfragte, ob dies denn so richtig sei, erhielt ich die Antwort, dass der Arzt sehr wohl - wie bisher - die betr. Rezepte ausstellen dürfe. Der Schlawiner-Arzt wollte also aus Budget-Gründen kein Rezept ausstellen. Da ich privat versichert bin, habe ich das ganze Budget-Gedöns - ehrlich gesagt - immer noch nicht richtig kapiert und ging naiverweise davon aus, dass - wie öffentlich propagiert - hierzulande jeder seine angemessene, erforderliche Behandlung erhält. Pustekuchen. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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18.08.2021, 16:45 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Stark vereinfacht erklärt:
Jeder Kassenarzt in Deutschland hat eine Obergrenze pro Quartal, bis zu der er ärztliche Leistungen erbringen darf. Überschreitet der Kassenarzt diese Grenze, werden ihm alle die Grenze übersteigenden Leistungen gekürzt. Für den Arzt besteht somit ab Erreichen der Grenze ein wirtschaftliches Interesse, alle weiteren Patienten möglichst ins nächste Quartal zu verschieben, wo die Leistungen wieder ungekürzt erbracht werden. Dass es das überhaupt gibt, ist ein Skandal, ein Arzt, der aber ganz offen mit Verweis auf dieses Budget eine ärztliche Leistung ablehnt, verstößt gegen seine Berufspflichten. Ich würde mir da einen anderen Arzt suchen. |
19.08.2021, 11:50 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
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Budgetüberschreitung
Hallo Carlos, meines Wissens gehören Logo, Ergo und KG zu den Heilmitteln, die nicht das jeweilige Quartals-Budget eines Arztes belasten.
Ich weiss das noch aus eigener Recherche, finde aber momentan mal wieder nicht die Quelle meiner Aussagen. Habe aber schon mal selber in einer Praxis in KA beobachtet, wie ein Facharzt mit dieser Begründung einem Patienten dies auch verwehrt hat. Deshalb hatte ich mich auch schlau gemacht. Ich selber lasse diese Therapien für einen Patienten vom Hausarzt verschreiben. Ich meine, ich hätte uns das dann schriftlich von der KK bestätigen lassen. Vielleicht finde ich den Schrieb noch. Dann melde ich mich nochmal. Gruss Motzerella |
19.08.2021, 14:10 | #4 | |||
Berufsbetreuer
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
mfg
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19.08.2021, 14:41 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hallo,
Ich wollte nur anmerken dass Logo ergo und Co nicht nicht zum Budget zählen. Ich bekam deswegen Recht lang keine Ergotherapie trotz Indikation. Mit freundlichen Grüßen Ela |
19.08.2021, 16:49 | #6 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Danke für den Hinweis, Elara.
Es scheint sich dabei aber um ein - nicht nur für Laien - nicht leicht zu durchschauendes Thema zu handeln: Zitat:
https://www.praxisfragen.de/s/artike...ilmittelbedarf Ich kann nur sagen, dass mir seitens der Arztpraxis schonmal erklärt wurde, dass diese bei jeder weitere Logo-Verordnung im laufenden Quartal "draufzahlen" muss. Das Ganze ist mal wieder eine Wissenschaft für sich. Ich werde mich nochmals an die Logopädie-Praxis wenden. mfg
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19.08.2021, 18:18 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,593
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Moin moin
Das mit der LOGO bei den Krankenkassen ist beknackt. ERGO muss man sich was einfallen lassen. Sofern nicht beides unbedingt gleichzeitig gebraucht wird, haben die Kassen kein Problem damit, Logo und Ergo abwechselnd zu genehmigen. Eins von beiden auf Dauer haben sie nicht so gerne. Mit dem Wechsel hat zumindest die durchgängige Versorgung bei einem Betreuten recht gut geklappt. Unabhängig vom Budget des Arztes. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
19.08.2021, 19:03 | #8 | |
Berufsbetreuer
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Zitat:
mfg
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