Dies ist ein Beitrag zum Thema mir ist ein böser Fehler unterlaufen - Beihilfe+PKV im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von carlos
Nebenbei bemerkt:
Könnte d. Betreute den Differenzbetrag in Höhe von 5.110,-- Euro denn von seinem Vermögen ...
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30.08.2021, 16:30 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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31.08.2021, 11:06 | #12 | ||
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,643
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Zitat:
mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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08.09.2021, 12:02 | #13 |
Einsteiger
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Beiträge: 23
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Hallo,
neben der Klärung, ob ggf. ein höherer Anteil übernommen werden kann, weil es genau dieser und kein anderer Rollstuhl sein muss... Würde ich mich vielleicht auf ne Suche nach einer Stiftung machen... es gibt unglaublich viele Stiftungen in D`land, die gerade in solchen Situationen auch Privatpersonen unterstützen (Ausgleich von Behinderungen, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben) und unbürokratisch helfen können... Viele Grüße steffi-jan |
10.09.2021, 11:10 | #14 |
Stammgast
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Beiträge: 669
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Hallo Rose40,
Widerspruch vier Wochen, wurde ja bereits geschrieben. Fristwahrend einlegen, ggf. kurzfristig danach gesondert begründen. Welche Beihilfe ist es denn (Bundesland oder Bund)? Dort mal in die meist online verfügbare Version der BVO hineinschauen, wobei die erfahrungsgemäß meist recht genau prüfen. Widerspruch m.E. eher wenig Aussicht auf Erfolg. Aber schadet jedenfalls auch nicht. Gleiches gilt naklar auch für die PKV (also "Widerspruch" bzw. hier: Bitte um Überprüfung usw.). Ansonsten sehe ich nach Deinen Ausführungen zumindest grds. kein Problem darin, das Vermögen des Betreuten zu bemühen, wurde ja auch bereits von anderen geschrieben. Dokumentieren, Extras aufführen usw., Zustimmung des Betreuten dokumentieren. Mit dem Sanitätshaus, Geschäftsführung o.ä. viell. nochmal in Klausur gehen, ggf. auch den eigenen "Fehler" eingestehen und um Gnade bitten Man müsste doch hinsichtlich Ratenzahlung entgegenkommen. Gibt's doch nicht bei über 50% Anzahlung...Wenn man partout so gar nicht will, viell. als ultima ratio auf die Mittellosigkeit (ob es diese nun gibt oder nicht) hinweisen, ebenso auf einen dann wahrscheinlichen "Komplettausfall" der Restsumme, "nackter Mann und Taschen" usw. Dann steht ja ohnehin nichts mehr zu verlieren. Ich vermute jedoch, die lenken beim persönlichen Gespräch vorher ein. Hiwneis von steffi-jan grds. gut denke ich, aber: Wenn ein Förderer gefunden ist wird dieser meist genaue Infos über die Einkommenssituation erfragen. Dürfte sich bei einem beihilfeberechtigten Beamten ohne weitere Verpflichtungen (wovon ich mangels Hinweisen im Eingangssachverhalt ausgehe), eher schwierig gestalten, vermute ich. Aber klar, Versuch macht klug. Klarer Fokus: Regelung mit Sanitätshaus finden, notfalls mit "heruntergelassener Hose" Viel Erfolg! Grüße von Florian |
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