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mir ist ein böser Fehler unterlaufen - Beihilfe+PKV

Dies ist ein Beitrag zum Thema mir ist ein böser Fehler unterlaufen - Beihilfe+PKV im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ich habe für einen Klienten ( Oberschenkelamputation beidseits ) einen elektrischen Rollstuhl beantragt. Kosten insgesamt € 12.000,--. Die ...


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Alt 27.08.2021, 16:07   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard mir ist ein böser Fehler unterlaufen - Beihilfe+PKV

Hallo Zusammen,
ich habe für einen Klienten ( Oberschenkelamputation beidseits ) einen elektrischen Rollstuhl beantragt. Kosten insgesamt € 12.000,--.
Die private Krankenversicherung als auch die Beihilfestelle ( mein Klient war Beamter ) haben beide einen Betrag in Höhe von € 6.000,-- als beihilfefähig informiert. Ich Idiot habe tatsächlich ( weil Hilfsmittel ) angenommen das je € 6.000,-- übernommen werden. Um heute festzustellen das es ( logischerweise ) nur der beihilfefähige Betrag ist und nun nur 30 % bzw. 70 % von 6.000,-- übernommen werden. Und ich ( bzw. mein Klient ) auf einer Forderung in Höhe von 6.000,-- sitzen.
Um Himmels willen was kann ich denn da jetzt machen ? Im Nachhinein kann ich es nicht fassen das mir so ein grober Fehler unterlaufen ist.
Es erübrigt sich wohl zu sagen das mein Klient mittellos ist.
Insofern bin ich für jeden Rat sehr dankbar.
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 27.08.2021, 16:50   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Ich verstehe einiges an der Geschichte nicht. Wieviel hat der E-Rolli denn nun gekostet? Welchen Anteil hat die Beihilfestelle übernommen? Welcher Anteil (prozentual) ist noch offen? Was sagt die PKV denn zur Übernahme der Kosten des E-Rollis selbst? Sind Hilfsmittel im konkreten Vertrag überhaupt von der Versicherung abgedeckt?
Pichilemu ist offline  
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Alt 27.08.2021, 16:59   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo Pichimelu,
Der E-Rolli kostet € 12.000,--, den Kostenvoranschlag habe ich jeweils bei der PKV und der Beihilfestelle zur Genehmigung eingereicht.
Beide haben einen beihilfefähigen Betrag in Höhe von € 6.890,-- anerkannt. Und zahlen jetzt jeweils 30% ( PKV ) und 70 % von 6.890,--.

Es hätte mir sofort auffallen müssen, dass der beihilfefähige Betrag 12.000,-- lauten muss. Ist es aber nicht.
Was für eine sch....
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 27.08.2021, 17:46   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Da solltest du (neben der Meldung an deine Vermögensschaden-Hp) dich mit Fachleuten des Beihilferechtes in Verbindung setzen. Da hier ja keine Werbung erlaubt ist, die Firmen nennen sich Beihilfeberatung. Das ist ein solches Spezialgebiet, dass auch nur ganz wenige Rechtsanwälte sich darauf spezialisiert haben (FA für Verwaltungsrecht).

Evtl kann man ja noch eine höhere Beihilfe herausschlagen. Ist denn der Rollstuhl schon geliefert? Kann (und will) der Betreute den ungedeckten Teil aus eigenem Erspartem bezahlen? Ist er denn besser als einer zum halben Preis? Was ich sagen will, auch wenn dir ein bedauerlicher Irrtum unterlaufen ist, ist es nicht unbedingt eine Pflichtwidrigkeit, wenn das teurere Teil dem Betreuten wirklich einen Mehrwert bringt (und er sich das leisten kann).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 27.08.2021, 18:54   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Lieber Horst,
der Rollstuhl wurde Anfang August geliefert und mein Klient ist endlich mobil und sehr zufrieden. Er würde den Betrag notfalls in Raten zahlen, das Sanitätshaus lehnt das ab und besteht auf einer umgehenden Bezahlung des Gesamtbetrages. Tatsächlich tue ich mich mit dieser Variante auch schwer. Wenn ich aufgepasst hätte wäre ihm dieser Rollstuhl ( der ist wirklich sehr gut ) nicht vor die Nase gestellt worden. Ich denke Du weißt was ich meine.

Und ja, abgesehen davon das ich nicht glauben kann wie unfassbar blöde ich war: im Leben wäre ich nicht darauf gekommen das der Rollstuhl nicht vollumfänglich übernommen wird. Der Mann ist beidseitig Oberschenkelamputiert und hat links eine Hemiplegie. Ohne diesen Rollstuhl kann er sich nicht selbständig von A nach B bewegen.

Ich werde Beihilfestelle und PKV kontaktieren und den Sachverhalt erläutern. Zumindest kann ich das probieren bevor ich einen Fachanwalt ( Danke für den Hinweis "" ) kontaktiere.
Es war tatsächlich so das ich gedacht habe bei Hilfsmitteln wird der zu leistende Betrag bestätigt. ( klingt dünn, ich weiß.. )

Ganz lieben Dank für die Antwort,
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 27.08.2021, 19:04   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin


Ich weiß jetzt nicht, wie es bei der PKV läuft...
aber ich habe einige Betreute, die Spzialanfertigungen bei Rollstühlen benötigen. Die werden bei der GKV durchaus übernommen. Auch wenn die sich in der letzten Zeit ziemlich besch... anstellen und man die Kostenübernahme aus ihnen herausprügeln muss.
Dein Betreuter hat doch möglicherweise durchaus einen Anspruch aufgrund seiner mehrfachen Behinderungen.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.08.2021, 19:33   #7
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Wer hat denn genau diesen Rollstuhl ausgesucht bzw verordnet? Dafür muss es ja Gründe gegeben haben.


evtl.: gibt es ein Rückgaberecht?


und: auch wenn das Sanitätshaus auf umgehender Bezahlung besteht: wenn das Geld nicht da ist, geht das eben nicht. Das tut dir furchtbar leid, aber es gibt nur (falls die Beihilfe auch über Widerspruch/Beschwerdestelle nicht einlenkt) die Lösung: Raten oder Rücknahme.


viell. auch die Verbraucherberatung kontaktieren; sind zumindest hier oftmals kompetenter als mancher Anwalt


...im Übrigen halte ich das für eine unzureichende und mangelhafte Beratung des Sanitätshauses. A müssen die eigentlich wissen, was bezuschusst wird und B meine ich sollten die selbst so etwas vorab mit der Beihilfe und PKV abstimmen oder sich zumindest mit dir abstimmen
mimi91 ist offline  
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Alt 27.08.2021, 20:35   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Ich empfehle keinen Anwalt, sondern eine genau darauf spezialisierte Firma. Die wenigen Fachanwälte für verwaltungsrecht (Beihilferecht ist keIn Sozialrecht!) haben vom Beamtenrecht und darin vom Beihilferecht keine Ahnung.

Bei der Prüfung, die unverzüglich stattfinden muss (Widerspruchsfrist 1 Monat) gehts zB um die genannte Höchstgrenze. Warum genau die? Wurden bestimmte Zusätze als nicht beihilfefähig angesehen? Gibt es Härtefallregelungen? Welche der Beihilfenverordnungen findet überhaupt Anwendung?

Übrigens: wenn doch ein Eigenanteil übrig bleibt, der ist als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 28.08.2021, 08:10   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Dein Betreuter hat doch möglicherweise durchaus einen Anspruch aufgrund seiner mehrfachen Behinderungen.
Das solltest du am besten als allererstes klären. Klar ist dir erst mal der ganz grosse Schreck in die Glieder gefahen bei den genannten Summen aber auch ich würde diese negative Entscheidung nicht als gegeben annehmen. Also als erstes den Widerspruch gegen den Bescheid einlegen! Gleichzeitig weitere Hilfen suchen, Horst hat ja eine genannt und wichtige Hinweise dazu gegeben.


Nebenbei..... beschimpfe dich nicht so schrecklich selbstDas hätte jedem anderen Betreuer in einem schlechten Moment genauso auch passieren können, mir z.B. zuallererst. Es war ein gedanklicher Flüchtigkeitsfehler, wer hat den nicht mal?
Viel Glück für den Widerspruch und berichte über den weiteren Verlauf und Ausgang bitte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.08.2021, 14:11   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Nebenbei bemerkt:
Könnte d. Betreute den Differenzbetrag in Höhe von 5.110,-- Euro denn von seinem Vermögen zahlen bzw. würden ihn diese Kosten sehr schmerzen?
Oder anders gefragt: Wäre er mit einem anderen Rollstuhl überhaupt richtig zufrieden?
Selbst wenn der Leistungskatalog von PKV und Beihilfe nicht mehr als die ca. 6000,-- hergeben sollte (was ja noch zu klären ist) und
ein entsprechender Eigenanteil zu leisten wäre, so hätte d. Betreute immerhin einen komfortablen Rollstuhl, der seine Lebensqualität deutlich erhöht. Viele Leute lassen sich ja auch auf eigene Kosten teure Zahnimplantate setzen, die meistens auch nicht bezuschusst werden.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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