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Versorgung mit Flüssigsauerstoff

Dies ist ein Beitrag zum Thema Versorgung mit Flüssigsauerstoff im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ! Einer meiner Betreute wird mit Flüssigsauerstoff, welche in einem Pflegeheim untergebracht ist, versorgt. Das Erst-Rezept, ausgestellt durch das ...


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Alt 07.12.2021, 21:34   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard Versorgung mit Flüssigsauerstoff

Hallo !

Einer meiner Betreute wird mit Flüssigsauerstoff, welche in einem Pflegeheim untergebracht ist, versorgt.

Das Erst-Rezept, ausgestellt durch das damalige behandelnde Krankenhaus, ist bereits zum 30.09.2021 ausgelaufen.

Ich wurde über diesen Sachverhalt erstmalig über die durch das Pflegeheim an mich weitergeleitete Schreiben des Versorgers in Kenntnis gesetzt, über eine derartige Versorgung war mir vorher nichts bekannt.

Mit Schreiben vom 10.10.2021 habe ich den behandelnden Hausarzt um Ausstellung eines Folge-Rezepts gebeten, damit meine Betreute weiterhin mit Flüssigsauerstoff versorgt wird, ebenso wurde der Versorger über die bestehende Betreuung informiert.

Der Versorger hat mich sodann am 22.10.2021 darüber informiert, dass bislang kein Folge-Rezept für die weitere Versorgung eingegangen ist.

Daraufhin habe ich den Hausarzt am 25.10.2021 per FAX um Mitteilung zu dem Sachstand gebeten und auf die Dringlichkeit ausdrücklich hingewiesen.

Am 03.11.2021 hat sich der Versorger nach dem Stand der Dinge erkundigt.

Aufgrund dessen habe ich den Hausarzt am 05.11.2021 telefonisch kontaktiert und erneut um Ausstellung eines Folge-Rezepts gebeten, welcher mir mitteilt, dass für die weitere Ausstellung das Erst-Rezept erforderlich ist.

Diesen Umstand habe ich dem Versorger an dem selben Tag per Telefon mitgeteilt, welcher umgehend eine Fotokopie des Erst-Rezepts per FAX an den Hausarzt übersandt hat.

Am 11.11.2021 fragt der Versorger erneut nach dem Stand der Bearbeitung und weist darauf hin, dass nach Ablauf von zwei Monaten von dort eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro fällig festgesetzt wird.

In diesem Zusammenhang habe ich dem Versorger mitgeteilt, dass der Hausarzt kein Folge-Rezept ausstellen kann und ein entsprechender Termin mit dem Lungenfacharzt vereinbart worden ist und ich aufgrund meiner vollumfänglichen Mitteilungspflicht einer möglichen Erhebung einer Gebühr von 50 Euro widersprechen werde.

Am 16.11.2021 informiert mich das Pflegeheim, dass aufgrund eines kurzfristigen stationären Aufenthalts der geplante Termin bei dem Lungenfacharzt durch meine Betreute nicht wahrgenommen werden konnte, ein neuer Termin wird von dort aus vereinbart werden.

Weiterhin fragt der Versorger am 23.11.2021 nach, ob der Termin bei dem Lungenfacharzt bereits stattgefunden hat, auch Nachfrage meinerseits bei dem Pflegeheim wird von dort aus erneut versucht ein Termin zu vereinbaren.

Der Versorger fragt am 30.11.2021 einmal wieder nach, ob der Termin stattgefunden hat, eine Rückfrage bei dem Pflegeheim bleibt bis zu dem heutigen Datum unbeantwortet.

Welches weitere Vorgehen ist hier angezeigt und wie stellt sich die Rechtslage dar, wer hat die Versorgung meiner Betreuten in welchem Umfang sicherzustellen und einen Termin bei dem Lungenfacharzt und deren Begleitung sicherzustellen?

An dieser Stelle schon einmal vielen Dank für die Hilfestellung.

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 08.12.2021, 07:35   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Alexander, da hast du dir wirklich viel Mühe gegeben
Unklar ist mir dies:
Zitat:
Ich wurde über diesen Sachverhalt erstmalig über die durch das Pflegeheim an mich weitergeleitete Schreiben des Versorgers in Kenntnis gesetzt, über eine derartige Versorgung war mir vorher nichts bekannt.
So ein Sauerstoffgerät sieht man doch und auch im Entlassungsbericht stehen die weiterhin vorzunehmenden Mass nahmen zur Weiterbehandlung.

Ich hatte selbst einen Klienten mit diesem Problem und das Heim hat sich, da die medizinische Versorgung von dort aus sicherzustelllen ist, natürlich um die Bestellungen, Rezepte , Anlieferung usw. gekümmert.
Notwenige Folgerezepte fordere doch nicht ich als Betreuer sondern das Heim infolge des o.g Auftrags für andere Bewohner auch an. Das Heim hat den Überblick über solche Angelegenheiten zu haben.

Ich hatte mich lediglich aus Interesse an der Sache dabei eingeschaltet, z.B. als es um die evtl. Bestellung eines zusätzlichen Geräts ging was man sich auf den Rücken schnallen lässt kann um damit wenigstens ab und zu in den Garten zu können.
Zitat:
Am 16.11.2021 informiert mich das Pflegeheim, dass aufgrund eines kurzfristigen stationären Aufenthalts der geplante Termin bei dem Lungenfacharzt durch meine Betreute nicht wahrgenommen werden konnte, ein neuer Termin wird von dort aus vereinbart werden.
An der Stelle hätte ich mich wahrscheinlich eingeschaltet bei der Klinik zur Klärung ob nicht direkt dort der Termin bei den Lungenspezialisten mit nachgeholt hätte werden können? Oft klappt das. Das wäre dann meiner Meinung nach auch mein Job gewesen.
Damit wären dann zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Aber .... hätte, hätte Fahrradkette. Nutzt also nichts aber vielleicht als Tip für die Zukunft solche Möglichkeiten im Blick zu haben.

Zitat:
Welches weitere Vorgehen ist hier angezeigt und wie stellt sich die Rechtslage dar, wer hat die Versorgung meiner Betreuten in welchem Umfang sicherzustellen und einen Termin bei dem Lungenfacharzt und deren Begleitung sicherzustellen?
Das ist der uralte Streit um die Pflicht der Begleitung von Heimen bei Arztbesuchen. Schau erst mal für dein Bundesland im Heimgesetz nach ob es dafür evtl. Grundlagen bzw. Ausführungen dazu gibt.
Ansonsten telefoniere mit der PDL und stelle dich versuchsweise auf den Standpunkt, dass es zu den Aufgaben des Heims gehört diese sicherzustellen- nämlich durchzuführen. Zum Sprachgebrauch dafür: eine Wir- Betonung
Weitere kleine Argumentationshilfe: der Entlastungsbetrag der dafür gut eingesetzt werden kann.

Auch hierzu noch ein kleiner Rat: Du wirst mit dem Heim noch lange zusammenarbeiten müssen. Die "rein rechtliche" Keule schwinge ich bei solchen Themen nie bis nicht, zumal unklar ist wie die Auslegungen in deinem Sprengel dazu sind. Das stellt zudem im Hinblick auf gedeiliche Zusammenarbeit nämlich bei allen weiteren (Streit-) Punkten in der Regel ein unüberwindliches Hindernis dar.

Was war denn für den ersten geplanten Lungenfacharztbesuch dazu besprochen?
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michaela mohr ist offline  
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Alt 08.12.2021, 11:29   #3
Forums-Geselle
 
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo Michaela !

Vielen Dank für deine Rückmeldung.

Sicherlich war mir die Existenz dieses Sauerstoffgeräts bekannt, ich bin jetzt aber aufgrund meiner fehlenden Erfahrung in diesem Zusammenhang nicht zwangsläufig davon ausgegangen, dass Rezepte diesbezüglich auslaufen bzw. durch mich verlängert werden müssen.

Also war ich soweit richtig mit meiner Vermutung, dass das Pflegeheim derartige Sachverhalt nachhalten muss, alles klar.

Leider war meine Betreute zu dem Zeitpunkt der Information schon wieder im Pflegeheim untergebracht, sodass ich dann selbstverständlich eine Veranlassung durch das Krankenhaus erbeten hätte.

Ich werde dann mal in dem Heimgesetz von Niedersachsen schauen, da werde ich bestimmt fündig werden.

Natürlich versuche ich soweit möglich zunächst die rechtlichen Grundlagen, gerade in dem Bezug auf die weitere Zusammenarbeit mit dem Pflegeheim, zu vermeiden.

Hinsichtlich des ersten Termins bei dem Lungenfacharzt wurde ich nur von dem Hausarzt in Kenntnis gesetzt, dass ein Termin durch diesen vereinbart worden ist und sich das Pflegeheim um die Durchführung kümmern wird.

Dann werde ich heute Abend noch mal bei der Verwaltung und parallel dazu elektronisch bei der Pflegedienstleitung nachfragen.

Ich werde euch in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 08.12.2021, 11:58   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
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Standard

Zitat:
dass Rezepte diesbezüglich auslaufen bzw. durch mich verlängert werden müssen.
Du hast mich falsch verstanden.

Die Nachbestellung oder grundsätzlich die Bestellung eines verordneten Medikamentes ist Sache des Pflegeheims.
Du kannst ja nicht jedes Mal dort anrufen und fragen: ist noch was da?


Zitat:
Dann werde ich heute Abend noch mal bei der Verwaltung und parallel dazu elektronisch bei der Pflegedienstleitung nachfragen.
Die Verwaltung hat damit nichts zu tun und wenn solche Dinge zu klären sind ist ein freundlicher Anruf das geeignetere Mittel der Wahl- Meiner Meinung und meiner Erfahrung nach.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 08.12.2021, 12:35   #5
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 144
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Hallo Michaela !

Sorry, ich hatte mich missverständlich ausgedrückt.

Ich meinte damit, dass mir nicht bekannt gewesen ist dass diese Rezepte grundsätzlich Ihre Gültigkeit verlieren und ich in dem ersten Moment davon ausgegangen bin, dass diese durch mich verlängert werden müssen.

Dass diesem nicht so ist habe ich dann versucht in meinen weiteren Ausführungen zu relativieren.

In Ordnung, dann werde ich direkt mit der Pflegedienstleitung Kontakt aufnehmen und die Verwaltung aussen vor lassen.

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 08.12.2021, 15:04   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Ich meinte damit, dass mir nicht bekannt gewesen ist dass diese Rezepte grundsätzlich Ihre Gültigkeit verlieren und ich in dem ersten Moment davon ausgegangen bin, dass diese durch mich verlängert werden müssen.
Egal welches Rezept, mit dem jeweiligen Anbruch des neuen Quartals z.B. können die aus dem vorherigen nicht mehr eingelöst werden. Da hätte es tatsächlich die Gültigkeit verloren.

Mit dem Flüssigsauerstoff ist das wie mit allem anderen. Er geht zu Ende und das Heim fordert/bestellt beim zuständigen Arzt das neue Rezept dafür. "Gültigkeit" verliert kein Rezept, es werden immer nur bestimmte Mengen verordnet, ist diese Charge aufgebraucht dann ordert das Heim das nächste Rezept dafür.


Entschuldige wenn ich finde, dass du dich irgendwie unklar ausdrückst, eine "Rezeptverlängerung" gibt es überhaupt nirgendwo. Der Stoff ist alle und Neuer kommt erst mit dem nächsten Rezept usw. usw.


Lass dich durch das Wort Flüssigsauerstoff nicht irritieren. Den kann man in der Regel leider nicht in der nächsten Apo bestellen und evtl. muss man auch den Anbieter und seine Konditionen noch einmal vergleichen aber es gilt auch für das gleiche Prinzip wie mit allem anderen auch.
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Alt 08.12.2021, 19:00   #7
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Moin moin


Bezieht Deine betreute Rente?
Dann hake mal nach, wie es mit dem Status als Beatmungspatientin aussieht. sollte sie darunter fallen, übernimmt seit Anfang 2021 die Krankenversicherung einen Riesenanteil der Heimkosten, wodurch die Eigenanteile (möglicherweise sogar ganz) wegfallen.
Die Rente würde sich dann auf ihrem Konto ansammeln. Oder auf dem des Heimes, wenn sie dort hin umgeleitet ist.
So mancher Heimbewohner hat seine Freigrenzen damit flott übersprungen.


MfG
Imre
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Alt 08.12.2021, 19:22   #8
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Hallo Imre !

Ich danke dir recht herzlich für diesen Hinweis und ich werde mich noch dieses Jahr darüber informieren.

Ja, meine Betreute bezieht eine Rente wegen Alters.

Ich hoffe, dass man derartige Leistungen auch rückwirkend beantragen kann, mal schauen.

Hast du diesbezüglich ggf. einen Linkverweis parat?

Ich finde bislang nur Informationen zur außerklinischen Intensivpflege im häuslichen Bereich.

Alexander

Geändert von alexander000 (08.12.2021 um 19:53 Uhr)
alexander000 ist offline  
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Alt 08.12.2021, 20:15   #9
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Moin moin


Einen Link dazu habe ich nicht, aber zwei Betreute, bei denen ich mich gewundert habe, dass das Heim die Rente auf das Konto zurücküberwiesen hatte. Sogar die Hilfe zur Pflege war nicht mehr notwendig und konnte zurückgezahlt werden. Jetzt muss ich sehen, wie das Geld anderweitig und sinnvoll verwendet wird.

Das Ganze hat sich aber erst in der zweiten Hälfte des Jahres abgespielt, weil die Krankenversicherung recht lange gebraucht hat, um die Patienten abzuarbeiten. (Das gab dann fette Nachzahlungen...)


MfG
Imre
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Alt 29.12.2021, 12:24   #10
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Hallo alle zusammen !

Ich wollte euch nur mitteilen, dass die Krankenkasse telefonischen Kontakt mit dem Hausarzt aufgenommen hat.

Nunmehr wurde ein neues Rezept für die Versorgung ausgestellt, somit ist die Versorgung ab dem 01.01.2022 weiterhin sichergestellt.

Warum der Hausarzt jetzt plötzlich doch ein Rezept ausstellen konnte, wollte mir die Krankenkasse auf telefonischer Nachfrage nicht mitteilen.

Manchmal muss man die Sache einfach nur "laufen" lassen und es wird sich schon etwas tun.

Vielen Dank in dieser Angelegenheit für eure Rückmeldungen.

Alexander
alexander000 ist offline  
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