Dies ist ein Beitrag zum Thema Ambulanter Pflegedienst - Aufgabenkreis(e)? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen!
Zum 01.01.2022 wurden die Sachleistungsbeträge für die ambulante Pflege um 5% angehoben.
Folgende fiktive Situation:
Herr X, 45 ...
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05.01.2022, 10:30 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 114
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Ambulanter Pflegedienst - Aufgabenkreis(e)?
Guten Morgen!
Zum 01.01.2022 wurden die Sachleistungsbeträge für die ambulante Pflege um 5% angehoben. Folgende fiktive Situation: Herr X, 45 Jahre alt, körperbehindert, Pflegegrad 3, psychisch 100%ig fit, erhält dreimal die Woche Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst. Da es ihm aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr möglich ist, sich alleine und selbständig um die Besorgung seiner Angelegenheiten zu kümmern, wurde vor einiger Zeit eine rechtliche Betreuung angeordnet. Ende Dezember schickt der ambulante Pflegedienst nun ein Schreiben an den Betreuer von Herrn X, um über die oben genannte Änderung zum Jahreswechsel zu informieren. Frage 1: Darf der Pflegedienst das Schreiben an den Betreuer senden, wenn der Aufgabenkreis "Gesundheitsfürsorge" nicht Teil der Betreuung ist? Frage 2: Zu welchem Aufgabenkreis gehört eurer Ansicht nach die Kommunikation zwischen Betreuer und Pflegedienst? Gesundheitsfürsorge? Vertretung gegenüber Sozialleistungsträgern? Vermögenssorge? Ich bin mir nicht ganz schlüssig. Besten Dank und Gruß, Ralle |
05.01.2022, 11:03 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Hallo Ralle, m.E Gesundheitssorge.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
05.01.2022, 23:01 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.12.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 250
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Wenn es darum geht, dass der Betreute für den Pflegedienst künftig mehr bezahlen muss - oder dass er finanziell entlastet wird - dann Vermögenssorge
Wenn die Kommunikation ausschließlich die pflegerische und medizinische Versorgung betrifft - Gesundheitssorge Wenn es darum geht Verträge zu schließen - welche finanzielle Konsequenzen für den Betreuten haben - wieder Vermögenssorge Gruß Tanja |
06.01.2022, 12:10 | #4 | |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
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Zitat:
Im Zweifelsfall ne Aufgabenkreiserweiterung beantragen. |
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07.05.2022, 09:23 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
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Möchte hier mal einhaken: ein Pflegedienst, der eine Pflege-WG ambulant betreut, verwaltet u.a. Wirtschaftsgeld, aus dem Anschaffungen für die WG gekauft werden. Nun möchte er unter Berufung auf die allg. Preissteigerung die monatliche Wirtschaftsgeldpauschale um satte 100,00 Euro erhöhen. Das veranlasst mich, die Abrechnungen über die bisherige Verwendung der Gelder einzusehen. Kennt jemand dafür eine Fundstelle, auf die ich mich berufen kann?
Viele Grüße |
07.05.2022, 12:08 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
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.. wenn wir das nicht wissen, woher soll's der Pflegedienst wissen? Ich bin immer dankbar, wenn ich "einmal zu viel" informiert werde. Früher war das m.E. durch den Aufgabenkreis "Behörden und Institutionen" abgedeckt. Der heißt hier bei uns aber nur noch selten so. Immer öfter wird ja der Bereich "Organisation der ambulanten Versorgung" mitgenannt. Das macht in meinen Augen Sinn...
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Viele Grüße Fridel Geändert von FridelE (07.05.2022 um 13:14 Uhr) |
07.05.2022, 12:12 | #7 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 182
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Zitat:
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Viele Grüße Fridel |
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07.05.2022, 21:55 | #8 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 114
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08.05.2022, 12:28 | #9 | ||
Forums-Geselle
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Beiträge: 182
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Zitat:
Zitat:
Dein Betreuer*inausweis
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Viele Grüße Fridel |
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09.05.2022, 07:29 | #10 | |
Forums-Geselle
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Ort: Berlin
Beiträge: 114
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Zitat:
das ist mir bekannt. Auf welcher Grundlage dürfte der/die Betroffene die Vorlage der Abrechnungen verlangen? |
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