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Ambulanter Pflegedienst - Aufgabenkreis(e)?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ambulanter Pflegedienst - Aufgabenkreis(e)? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen! Zum 01.01.2022 wurden die Sachleistungsbeträge für die ambulante Pflege um 5% angehoben. Folgende fiktive Situation: Herr X, 45 ...


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Alt 05.01.2022, 10:30   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 114
Standard Ambulanter Pflegedienst - Aufgabenkreis(e)?

Guten Morgen!


Zum 01.01.2022 wurden die Sachleistungsbeträge für die ambulante Pflege um 5% angehoben.


Folgende fiktive Situation:
Herr X, 45 Jahre alt, körperbehindert, Pflegegrad 3, psychisch 100%ig fit, erhält dreimal die Woche Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst. Da es ihm aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr möglich ist, sich alleine und selbständig um die Besorgung seiner Angelegenheiten zu kümmern, wurde vor einiger Zeit eine rechtliche Betreuung angeordnet.

Ende Dezember schickt der ambulante Pflegedienst nun ein Schreiben an den Betreuer von Herrn X, um über die oben genannte Änderung zum Jahreswechsel zu informieren.


Frage 1: Darf der Pflegedienst das Schreiben an den Betreuer senden, wenn der Aufgabenkreis "Gesundheitsfürsorge" nicht Teil der Betreuung ist?

Frage 2: Zu welchem Aufgabenkreis gehört eurer Ansicht nach die Kommunikation zwischen Betreuer und Pflegedienst? Gesundheitsfürsorge? Vertretung gegenüber Sozialleistungsträgern? Vermögenssorge?


Ich bin mir nicht ganz schlüssig.

Besten Dank und Gruß,
Ralle
Ralle82 ist offline  
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Alt 05.01.2022, 11:03   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Hallo Ralle, m.E Gesundheitssorge.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 05.01.2022, 23:01   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.12.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 250
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo Ralle, m.E Gesundheitssorge.
Wenn es darum geht, dass der Betreute für den Pflegedienst künftig mehr bezahlen muss - oder dass er finanziell entlastet wird - dann Vermögenssorge

Wenn die Kommunikation ausschließlich die pflegerische und medizinische Versorgung betrifft - Gesundheitssorge

Wenn es darum geht Verträge zu schließen - welche finanzielle Konsequenzen für den Betreuten haben - wieder Vermögenssorge


Gruß Tanja
3malmami ist offline  
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Alt 06.01.2022, 12:10   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
Standard

Zitat:
Zitat von 3malmami Beitrag anzeigen
Wenn es darum geht Verträge zu schließen - welche finanzielle Konsequenzen für den Betreuten haben - wieder Vermögenssorge
Das sehe ich anders, aus meiner Sicht gehört das in dem Fall teilweise zur Gesundheitssorge und teilweise zur Vermögensangelegenheiten, daher bin ich der Meinung, man bräuchte beide aufgabenkreise.

Im Zweifelsfall ne Aufgabenkreiserweiterung beantragen.
Mächschen ist offline  
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Alt 07.05.2022, 09:23   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Möchte hier mal einhaken: ein Pflegedienst, der eine Pflege-WG ambulant betreut, verwaltet u.a. Wirtschaftsgeld, aus dem Anschaffungen für die WG gekauft werden. Nun möchte er unter Berufung auf die allg. Preissteigerung die monatliche Wirtschaftsgeldpauschale um satte 100,00 Euro erhöhen. Das veranlasst mich, die Abrechnungen über die bisherige Verwendung der Gelder einzusehen. Kennt jemand dafür eine Fundstelle, auf die ich mich berufen kann?

Viele Grüße
Faunhart ist offline  
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Alt 07.05.2022, 12:08   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
Standard

Zitat:
Zitat von Ralle82 Beitrag anzeigen
Darf der Pflegedienst das Schreiben an den Betreuer senden, wenn der Aufgabenkreis "Gesundheitsfürsorge" nicht Teil der Betreuung ist?
.. wenn wir das nicht wissen, woher soll's der Pflegedienst wissen? Ich bin immer dankbar, wenn ich "einmal zu viel" informiert werde. Früher war das m.E. durch den Aufgabenkreis "Behörden und Institutionen" abgedeckt. Der heißt hier bei uns aber nur noch selten so. Immer öfter wird ja der Bereich "Organisation der ambulanten Versorgung" mitgenannt. Das macht in meinen Augen Sinn...
__________________
Viele Grüße
Fridel

Geändert von FridelE (07.05.2022 um 13:14 Uhr)
FridelE ist gerade online  
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Alt 07.05.2022, 12:12   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
Standard

Zitat:
Zitat von Faunhart Beitrag anzeigen
Möchte hier mal einhaken: ein Pflegedienst, der eine Pflege-WG ambulant betreut, verwaltet u.a. Wirtschaftsgeld, aus dem Anschaffungen für die WG gekauft werden. Nun möchte er unter Berufung auf die allg. Preissteigerung die monatliche Wirtschaftsgeldpauschale um satte 100,00 Euro erhöhen. Das veranlasst mich, die Abrechnungen über die bisherige Verwendung der Gelder einzusehen. Kennt jemand dafür eine Fundstelle, auf die ich mich berufen kann?

Viele Grüße
Und wie ist Deine Position in diesem Konstrukt? Bist Du Betreuer*in für ein Mitglied der WG?
__________________
Viele Grüße
Fridel
FridelE ist gerade online  
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Alt 07.05.2022, 21:55   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von FridelE Beitrag anzeigen
Und wie ist Deine Position in diesem Konstrukt? Bist Du Betreuer*in für ein Mitglied der WG?
Genau
Faunhart ist offline  
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Alt 08.05.2022, 12:28   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
Standard

Zitat:
Zitat von Faunhart Beitrag anzeigen
...ein Pflegedienst, der eine Pflege-WG ambulant betreut, verwaltet u.a. Wirtschaftsgeld, aus dem Anschaffungen für die WG gekauft werden.
...hört sich nach einer Art Verwahrgeldkonto an, wie in Pflegeienrichtungen regelmäßig praktiziert.

Zitat:
Zitat von Faunhart Beitrag anzeigen
Das veranlasst mich, die Abrechnungen über die bisherige Verwendung der Gelder einzusehen.
Das ist doch grundsätzlich die Pflicht eines Betreuers mit dem AK Vermögenssorge - zumindest in Stichproben

Zitat:
Zitat von Faunhart Beitrag anzeigen
Kennt jemand dafür eine Fundstelle, auf die ich mich berufen kann?
Dein Betreuer*inausweis
__________________
Viele Grüße
Fridel
FridelE ist gerade online  
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Alt 09.05.2022, 07:29   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von FridelE Beitrag anzeigen
...hört sich nach einer Art Verwahrgeldkonto an, wie in Pflegeienrichtungen regelmäßig praktiziert.



Das ist doch grundsätzlich die Pflicht eines Betreuers mit dem AK Vermögenssorge - zumindest in Stichproben



Dein Betreuer*inausweis
Hallo Friedel,

das ist mir bekannt. Auf welcher Grundlage dürfte der/die Betroffene die Vorlage der Abrechnungen verlangen?
Faunhart ist offline  
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