Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausarzt schmeißt Klienten raus im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich stehe vor einem kleinen Problem.
Betreuter: 52 Jahre, z.N. Polytrauma mit Amputation des re. Bein, div. Frakturen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.02.2020
Beiträge: 23
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Hallo Zusammen,
ich stehe vor einem kleinen Problem. Betreuter: 52 Jahre, z.N. Polytrauma mit Amputation des re. Bein, div. Frakturen und Posttraumatische Belastung - lebt alleine in einer Wohnung. Dieser ist regelmäßig auf div. Medikamente und Verordnungen angewiesen. Am Anfang der Betreuung, also Anfang des Jahres, hat der Klient mehrfach sehr respektlos mit der Sprechstundenhilfe kommuniziert. Hier möchte ich anmerken, dass der Klient echt eine unausstehliche respektlose Art an den Tag gelegt hat. Nach Rücksprache mit der Praxis, bin ich dieses Problem mit dem Klienten zusammen angegangen. Dies war nicht zu entschuldigen und wurde gelöst, indem ich als Betreuer z.B.den Kontakt mit der Praxis pflege. Im Mai wurde ich zu einem Gespräch in die Praxis gebeten. Dort sagte mir der Behandelnde Arzt, dass man den Behandlungsvertrag kündigt und der Klient sich einen neuen Hausarzt suchen muss. Grund: Der alte Hausarzt sei nicht mehr in der Praxis tätig. Man sagte mir zu, dass die weitere Versorgung sicher gestellt ist, bis ein neuer Hausarzt gefunden wurde. Heute dann ein Brief via. Einschreiben, worin steht, dass die Betreuung des Patient aufgrund unüberbrückbarer Differenzen seitens der Praxis nicht mehr fortgeführt werden kann. Die Praxis verweigert nun natürlich alle Ausstellungen von Rezepten für jegliche Medikamente. Ich war bei JEDER Hausarztpraxis im Umkreis von 20 KM (ländlich bei uns) persönlich Vorstellig geworden. Leider nimmt keine mehr einen Patienten auf. Dies habe ich der aktuellen Praxis mitgeteilt. Frage(n): Habt ihr Ideen, wie ich weiter vorgehen kann? Darf die Praxis meinen Klienten einfach rausschmeißen? Die "unüberbrückbaren Probleme" sind bereits seit Anfang des Jahres im griff. Ich stehe gerade etwas in der Luft. Gruß Daniel |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,838
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Hallo,
siehe hierzu: https://www.praktischarzt.de/magazin...zogen%20werden. Ich interpretiere dies so, dass der Arzt dann nur noch in "Notfällen" behandeln muss. Unter uns: Sollte d. Betreute hier grob beleidigend oder in anderer Weise unflätig aufgetreten sein, kann ich den Arzt bzw. die Praxis gut verstehen..... "Notfalls" könnte der Betreute dann m.E. auch vorerst im Krankenhaus oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst vorstellig werden. Im Extremfall auch den Notarzt rufen. Ggf. würde ich die Krankenkasse hiervon in Kenntnis setzen und um Rat fragen. In diesem Zusammenhang: Dass man heutzutage oftmals keinen Hausarzt mehr findet (von Fachärzten ganz zu schweigen) - vor diesem Problem stehen aktuell auch "anständige" Patienten, wie ich jetzt erst in einem Fall einer älteren (zugezogenen) Dame feststellen musste. Nach etlichen Anfragen fand ich nun endlich einen. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich hatte das in einem anderen Thread bereits geschrieben, für solche Patienten gibt es (zumindest bei uns hier) Arztpraxen die notfallmässig Medikamente verschreiben sofern dafür offizielle Verordnungen vorliegen.
Kann sein, dass das nur nach einer KH Entlassung geht. Man sollte sich auf jeden Fall mal bei der örtlichen KV danach versuchen zu erkundigen. Bei solchen "Zuständen" schreibe ich schon rein routinemässig auch die dazugehörige KV sowie die kassenärztliche Vereinigung an. Ich bin die Arztsucherei- auch für "normale" -nämlich ziemlich leid. |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Die 116117 der kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt auch Hausärzte, aber nicht an Privatpatienten...
Aber der vermittelte Arzt kann auch weiter weg wohnen. Im Notfall, z.B. Klient ist Diabetiker und braucht Insulin kann kein niedergelassener Arzt ablehnen. Hat der Klient aber z.B. Gicht und keine akuten Schmerzen, kann der Arzt den Patienten grundsätzlich ablehnen. |
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#5 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 116
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Zitat:
Im Notfall gibt es eine Krankenhauseinweisung, aber ein Rezept nur dann, wenn der niedergelassene Arzt (m/w/d) für den Patienten (m/w/d) 1. zuständig ist und 2. für die Verordnung auch die Verantwortung übernehmen kann. "Ich brauche Insulin und habe die Verpackung dabei" reicht sicherlich nicht, um auf die Schnelle ein Rezept zu bekommen. |
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Wer Insulin bekommt, war sicherlich mal im Krankenhaus, der Entlassungsbrief dürfte dem ärztlichen Bereitschaftsdienst ausreichen, um Verantwortung für die Verordnung übernehmen zu können.
Oder so ein Medikamentenplan nach einheitlichem Muster (QR Code)... |
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