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5 Monate seitdem ich Widerspruch gegen MDK-Gutachten eingelegt habe...

Dies ist ein Beitrag zum Thema 5 Monate seitdem ich Widerspruch gegen MDK-Gutachten eingelegt habe... im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, am 22.02.22 hatte ich Widerspruch gegen ein MDK-Gutachten eingelegt. Ich habe die Pflegekasse 3 mal erinnert, bekommen zur ...


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Alt 31.07.2022, 12:55   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 885
Standard 5 Monate seitdem ich Widerspruch gegen MDK-Gutachten eingelegt habe...

Liebe KollegInnen,


am 22.02.22 hatte ich Widerspruch gegen ein MDK-Gutachten eingelegt.
Ich habe die Pflegekasse 3 mal erinnert, bekommen zur Antwort, man habe den Widerspruch an den MDK weiter geleitet und könne da auch nichts tun.


Wirklich? Es ist nicht akzeptabel, dass man mehr als 5 Monate auf Rückmeldung warten muss...
Marsupilami ist offline  
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Alt 31.07.2022, 13:31   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 116
Standard

Zitat:
Es ist nicht akzeptabel, dass man mehr als 5 Monate auf Rückmeldung warten muss
Da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1. Geduld
2. ein Blick ins Sozialgerichtsgesetz. Hier ist in § 88 Abs. 2 geregelt, dass bei einem Widerspruch nach drei Monaten die Klage zulässig ist.

Vielleicht hilft dieser Hinweis der Pflegekasse, den Vorgang auf dem kurzen Dienstweg dann doch zu beschleunigen.
lupuss ist offline  
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Alt 31.07.2022, 17:51   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Hier ist in § 88 Abs. 2 geregelt, dass bei einem Widerspruch nach drei Monaten die Klage zulässig ist.
Ich meine mich zu erinnern, dass wegen Corona diese Regel ausser Kraft gesetzt war. Ob das immer noch so ist- keine Ahnung.

Ist die Bearbeitung denn wirklich sehr dringlich? Das evtl. erhöhte Pflegegeld wird bei Erfolg ja nachgezahlt.
Wenn es wirklich eilt, einfach 3 Mal die Woche aufs Fax legen und erinnern, erinnern, erinnern. Länger wie 2 Wochen hat das noch keiner ausgehalten.
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.07.2022, 20:37   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich meine mich zu erinnern, dass wegen Corona diese Regel ausser Kraft gesetzt war. Ob das immer noch so ist- keine Ahnung.
Da ging es um die Frist für den Erstantrag. Die Widerspruchsfrist wurde nicht angefasst und ist immer noch die gleiche.


Wäre für einen Sozialrechtsanwalt sehr leicht verdientes Geld.
Pichilemu ist offline  
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Alt 01.08.2022, 22:28   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
Standard

Man muss es ja nicht auf die Spitze treiben mit der Pflegekasse, Untätigkeitsklage androhen sollte ausreichend sein...

Aber Widerspruch gegen ein Gutachten einlegen kann man nicht, aber gegen den Bescheid.
Mächschen ist offline  
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Alt 01.08.2022, 23:45   #6
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,221
Standard

So eine Untätigkeitsklage gem. § 88 Abs.2 SGG ist mit den Formularen, die jedes Sozialgericht bereitstellt, schnell gestellt.


Damit hat man nichts auf die Spitze getrieben, sondern sich nur für die Rechte des Betroffenen eingesetzt.


Und wenn es um den Unterschied zwischen PG1 und PG2 geht, ist dies meines Erachtens durchaus gerechtfertigt.
Michael77 ist offline  
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Alt 03.08.2022, 08:49   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 885
Standard

Liebe KollegInnen, danke für die hilfreichen Kommentare.


Die Diskussion hat scheinbar gewirkt ;-) - gestern kam der Termin für die Nachbegutachtung...


Es grüßt herzlich


Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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