Dies ist ein Beitrag zum Thema Covid nach KH-Aufenthalt - Wer kauft ein? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die hiesige Werkstatt hat jetzt einen Antrag gestellt aus der Maskenpflichtregelung rausfallen zu dürfen.
Bei wem der Antrag gestellt wurde ...
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05.10.2022, 12:15 | #11 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die hiesige Werkstatt hat jetzt einen Antrag gestellt aus der Maskenpflichtregelung rausfallen zu dürfen.
Bei wem der Antrag gestellt wurde weiss ich nicht und woher die Neuregelung stammte ebensowenig.
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05.10.2022, 16:03 | #12 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,593
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Moin moin
Was für eine Regelung und von wem? M.E. sind wir bisher in Deutschland gut durch die Pandemie gekommen, was mit am allerwenigsten(!!!) an den verantwortlichen Polit-Etagen gelegen hat. Die Hauptverantwortung hat bisher jeder einzelne Mensch hier im Land für sich getragen, indem er bzw. sie sich so vorsichtig verhalten hat, wie es den eigenen Vorstellungen entsprochen hat. Und die waren bzw. sind gerne auch mal strenger als das was gelegentlich in offiziell vorgegeben wurde. Also was soll's? Die Leitungen der WfbMs haben meiner Erfahrung nach deutlich mehr Ängste und ein höheres Bedürfnis nach Schutzmaßnahmen, als alles, was bisher vorgegeben wurde. Das ist vielleicht gelegentlich etwas übertrieben, aber jedenfalls besser, als zur Virenschleuder zu mutieren. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
05.10.2022, 16:52 | #13 |
Routinier
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Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,279
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Die Neuregelung ist eine Empfehlung der Volksvertreter, ich würde sagen, Du bist da mit nem Bären huckepack aus dem Gespräch gekommen
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05.10.2022, 19:50 | #14 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es ist mir leider völlig schnuppe ob ich mit einem Bären huckepack ging oder ob die Leitungen der WfbM`s ein vorgeblich höheres Schutzbedürfnis hätten.I
Ich habe nur den aktuellen Stand der Dinge in den WfbM`s hier wiedergegeben und fühle mich zudem durch Elaras Beitrag über die scheinbare herrschende Praxis bestätigt. Wer das genaue Wie, Wo, Was wissen will der sollte sich bitte selbst danach erkundigen.
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05.10.2022, 23:55 | #15 |
Routinier
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Beiträge: 1,249
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Es war tatsächlich mal geplant eine Masken- und Testpflicht für alle Bewohner von Pflege- und Behindertenwohnheimen einzuführen. Da gab es dann berechtigte Kritik von den Wohlfahrtsverbänden, denn jemandem der dauerhaft in einem Heim lebt kann man nicht zumuten 24 Stunden am Tag mit einer FFP2-Maske rumzulaufen, und vor allem wer soll das kontrollieren (die Pflicht sollte auch im eigenen Zimmer gelten)? Das ist dann m. W. in der Beschlussfassung entfallen.
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10.10.2022, 08:14 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 181
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In S-H gilt in den WfbM auch wieder die Maskenpflicht.
Hier nachzulesen: https://www.bagwfbm.de/article/6215
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Viele Grüße Fridel |
10.10.2022, 11:20 | #17 |
Routinier
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Aber welche §§ führten die Maskenpflicht in Werkstätten ein?
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11.10.2022, 08:09 | #19 |
Moderator
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Beiträge: 5,785
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Die Bundesländer haben durch das IfSG des Bundes weitreichende Gesetz- und Verordnungsbefugnisse erhalten. Also mal im Landesrecht schauen (oder einfach beim Gesundheitsamt nachfragen).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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