Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuzahlung im Maßregelvollzug? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Leute, eine Betreute ist im Maßregelvollzug, arbeitet nicht und soll nun zur Ergotherapie zuzahlen. Das ist doch meines ...
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06.10.2022, 15:48 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 22
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Zuzahlung im Maßregelvollzug?
Hallo liebe Leute, eine Betreute ist im Maßregelvollzug, arbeitet nicht und soll nun zur Ergotherapie zuzahlen. Das ist doch meines Wissens her nicht in Ordnung, oder habe ich was verpasst? Herzliche Grüße an alle Leser.
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06.10.2022, 17:24 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Von welchem Bundesland ist die Rede? Es wäre im übrigen einfacher, wenn jeder Nutzer sein Bundesland in seinem Profil
(Unter Ort) hinterlegt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
06.10.2022, 19:27 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Im allgemein lieegt die medizinische Versogung während der Haft bei der Justiz.
Ich habe mehrere mit langjährigen oder kürzeren Hafstrafen gehabt, Zuzahlungen sind noch nie angefallen oder wurden in Rechnung gestellt, aber das nur nebenbei. Wende dich an den zuständigen Sozialarbeiter in der JVA und lasse ihn das klären. Wie auch immer. Deine originäre Betreuertätigkeit ist während der Haft sozusagen "suspendiert".
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
07.10.2022, 07:41 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 22
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08.10.2022, 15:50 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Schauen Sie in § 38 Abs. 6 des Sächs. PsychKG: https://www.revosax.sachsen.de/vorsc...ken-Gesetz#p38
Es wäre hier zu klären, ob eine GKV diese Kosten übernimmt oder nicht. Vielleicht fragen Sie mal bei der KK nach, bei der der Betreute zuletzt versichert war. -> Michaela: das betrifft nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Alle anderen Sachen können auch weiterhin anfallen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
10.10.2022, 08:31 | #6 | |
Einsteiger
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 22
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Zitat:
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe. |
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Stichworte |
haft, maßregelvollzug, zuzahlung |
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