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Zuzahlung im Maßregelvollzug?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuzahlung im Maßregelvollzug? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Leute, eine Betreute ist im Maßregelvollzug, arbeitet nicht und soll nun zur Ergotherapie zuzahlen. Das ist doch meines ...


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Alt 06.10.2022, 15:48   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 22
Standard Zuzahlung im Maßregelvollzug?

Hallo liebe Leute, eine Betreute ist im Maßregelvollzug, arbeitet nicht und soll nun zur Ergotherapie zuzahlen. Das ist doch meines Wissens her nicht in Ordnung, oder habe ich was verpasst? Herzliche Grüße an alle Leser.
Mitscher ist offline  
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Alt 06.10.2022, 17:24   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Von welchem Bundesland ist die Rede? Es wäre im übrigen einfacher, wenn jeder Nutzer sein Bundesland in seinem Profil
(Unter Ort) hinterlegt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.10.2022, 19:27   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Im allgemein lieegt die medizinische Versogung während der Haft bei der Justiz.

Ich habe mehrere mit langjährigen oder kürzeren Hafstrafen gehabt, Zuzahlungen sind noch nie angefallen oder wurden in Rechnung gestellt, aber das nur nebenbei.

Wende dich an den zuständigen Sozialarbeiter in der JVA und lasse ihn das klären. Wie auch immer.
Deine originäre Betreuertätigkeit ist während der Haft sozusagen "suspendiert".
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.10.2022, 07:41   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Von welchem Bundesland ist die Rede? Es wäre im übrigen einfacher, wenn jeder Nutzer sein Bundesland in seinem Profil
(Unter Ort) hinterlegt.
Ich arbeite in Sachsen und habe diese Information meinem Profil zugefügt.
Mitscher ist offline  
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Alt 08.10.2022, 15:50   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Schauen Sie in § 38 Abs. 6 des Sächs. PsychKG: https://www.revosax.sachsen.de/vorsc...ken-Gesetz#p38

Es wäre hier zu klären, ob eine GKV diese Kosten übernimmt oder nicht. Vielleicht fragen Sie mal bei der KK nach, bei der der Betreute zuletzt versichert war.

-> Michaela: das betrifft nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Alle anderen Sachen können auch weiterhin anfallen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 10.10.2022, 08:31   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Schauen Sie in § 38 Abs. 6 des Sächs. PsychKG: https://www.revosax.sachsen.de/vorsc...ken-Gesetz#p38

Es wäre hier zu klären, ob eine GKV diese Kosten übernimmt oder nicht. Vielleicht fragen Sie mal bei der KK nach, bei der der Betreute zuletzt versichert war.

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
Mitscher ist offline  
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Stichworte
haft, maßregelvollzug, zuzahlung


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