Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegepflichtversicherung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
meine Betreute ist seit 1985 bei der DAK.
2004 hat sie bei der AXA einen Vertrag über eine ...
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07.12.2022, 09:36 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 44
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Pflegepflichtversicherung
Hallo zusammen,
meine Betreute ist seit 1985 bei der DAK. 2004 hat sie bei der AXA einen Vertrag über eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen. Hier zahlt sie monatlich 112 €. Gestern wurde mir von der AXA mitgeteilt, dass es nie zu einer Auszahlung kommen wird, da sie doppeltversichert ist. Man kann nur bei der DAK ODER bei der AXA pflegepflichtversichert sein. Ich habe den Vertrag bei der AXA angefordert. Hat jemand eine Idee was ich machen kann? Die Axa werde ich kündigen, aber es kann doch nicht sein, dass sie damals so schlecht beraten wurde. Viele Grüße Maria |
07.12.2022, 10:36 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Ich verstehe das richtig, die Betreute ist in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflegeversichert und die AXA hat ihr trotzdem noch eine private Pflegeversicherung angedreht, die der Betreuten als gesetzlich pflegeversicherte Person nullkommanichts bringt?
Menschlich finde ich das unfassbar. Rechtlich dürfte nichts mehr zu machen sein. Anfechten kann man den Vertrag nicht mehr, da die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist, und Betrug als Straftat ist ebenfalls verjährt. Das Geld ist weg. Pech gehabt. |
07.12.2022, 11:27 | #3 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Also, wenn dies so wie oben beschrieben sein sollte, dann würde ich mir evt. anwaltlichen Rat einholen oder an den Ombudsmann des Versicherungsgewerbes wenden. Das riecht ja förmlich nach Sittenwidrigkeit. Wenn die Versicherung halbwegs human ist, sollte sie eigentlich von sich aus die unnützen Beiträge zurückerstatten. Evt. auch ein Fall für die Medien. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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07.12.2022, 15:05 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 44
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Es ist wirklich so, dass diese Pflegepflichtversicherung der AXA niemals zahlen wird.
Man kann ja auch nur einmal eine Haftpflichtversicherung abschließen. |
07.12.2022, 18:42 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Zwei mal Pflichtversichern geht nicht. Aber frage doch nmal bei der Axa nach, ob sie bereit ist, den Vertrag in eine freiwillige Pflegeverwsicherung umzustricken und wenn ja: wie weit rückwirkend. Das Geld hat sie ja schon kassiert. Ob und wie weit die Axa verpflichtet ist nachzupüfen, ob schon eine Pflegepflichtversicherung besteht kann ich nicht sagen. Wenn da nur eine Mitteilungspflicht der Versicherten besteht, ist das natürlich ärgerlich und hilft nicht bei dem Angebot, die Pflicht- in eine Zusatzversicherung umzuändern. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.12.2022, 11:35 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.12.2022
Ort: Münsterland
Beiträge: 16
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ich hatte einen ähnlichen Fall mit verschiedenen Versicherungen die doppelt waren. Hier habe ich beide Versicherungen "zusammengebracht", also jeder Versicherung von der anderen Versicherung in Kenntnis gesetzt. Die beiden Versicherungen haben dann untereinander geklärt welche Versicherung zuerst bestand, und die "jüngere" Versicherung wurde dann nachträglich aufgehoben und die Beiträge erstattet.
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09.12.2022, 12:44 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Moin, das trifft meines Wissens immer dann zu, wenn 2 Personen z.B. heiraten und somit das gleiche Risiko doppelt abgedeckt wäre. Ein Versuch ist es immer wert. Wenngleich zu vermuten ist, daß dies rückwirkend nur für eine beschränkte Zeit möglich sein könnte.
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11.12.2022, 16:41 | #8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 44
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Ich werde versuchen die Versicherung in eine "normale" Pflegeversicherung umwandeln zu lassen.
Mal schauen, ob dies klappt. |
11.12.2022, 18:56 | #9 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Ich versteh den Sinn einer privaten Pflegeversicherung nicht wenn der Betreute doch über die KV bereits Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung ist.
Das macht doch eigentlich nur Sinn wenn die Betreute lediglich nach §264 SGB V versichert ist und eben keine PV besteht. Oder übersehe ich da etwas??
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12.12.2022, 09:30 | #10 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Ich nehme mal an, mit „normaler“ Pflegeversicherung ist eine solche gemeint, die die Leistungen der gesetzlichen PKV aufstockt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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pflege, versicherung |
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