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Pflegepflichtversicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegepflichtversicherung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, meine Betreute ist seit 1985 bei der DAK. 2004 hat sie bei der AXA einen Vertrag über eine ...


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Alt 07.12.2022, 09:36   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 44
Standard Pflegepflichtversicherung

Hallo zusammen,

meine Betreute ist seit 1985 bei der DAK.

2004 hat sie bei der AXA einen Vertrag über eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen. Hier zahlt sie monatlich 112 €.

Gestern wurde mir von der AXA mitgeteilt, dass es nie zu einer Auszahlung kommen wird, da sie doppeltversichert ist.
Man kann nur bei der DAK ODER bei der AXA pflegepflichtversichert sein.
Ich habe den Vertrag bei der AXA angefordert.

Hat jemand eine Idee was ich machen kann? Die Axa werde ich kündigen, aber es kann doch nicht sein, dass sie damals so schlecht beraten wurde.

Viele Grüße
Maria
Maria71 ist offline  
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Alt 07.12.2022, 10:36   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Ich verstehe das richtig, die Betreute ist in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflegeversichert und die AXA hat ihr trotzdem noch eine private Pflegeversicherung angedreht, die der Betreuten als gesetzlich pflegeversicherte Person nullkommanichts bringt?


Menschlich finde ich das unfassbar. Rechtlich dürfte nichts mehr zu machen sein. Anfechten kann man den Vertrag nicht mehr, da die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist, und Betrug als Straftat ist ebenfalls verjährt. Das Geld ist weg. Pech gehabt.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 07.12.2022, 11:27   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Ich verstehe das richtig, die Betreute ist in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflegeversichert und die AXA hat ihr trotzdem noch eine private Pflegeversicherung angedreht, die der Betreuten als gesetzlich pflegeversicherte Person nullkommanichts bringt?


Menschlich finde ich das unfassbar. Rechtlich dürfte nichts mehr zu machen sein.
Zuerst dachte ich, es handelt sich vielleicht um eine private Pflege-Zusatzversicherung - das würde natürlich Sinn machen. Aber eine zweite Pflege-Pflichtversicherung? Unfassbar. Die Versicherung müsste m.E. bei Vertragsabschluss doch nachfragen, ob d. Betreffende schon pflichtversichert ist. Ich kenne zumindest Niemanden, der z.B. gleichzeitig bei der AOK und der DAK pflichtversichert ist. Geht dies überhaupt?
Also, wenn dies so wie oben beschrieben sein sollte, dann würde ich mir evt. anwaltlichen Rat einholen oder an den Ombudsmann des Versicherungsgewerbes wenden. Das riecht ja förmlich nach Sittenwidrigkeit. Wenn die Versicherung halbwegs human ist, sollte sie eigentlich von sich aus die unnützen Beiträge zurückerstatten. Evt. auch ein Fall für die Medien.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 07.12.2022, 15:05   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 44
Standard

Es ist wirklich so, dass diese Pflegepflichtversicherung der AXA niemals zahlen wird.

Man kann ja auch nur einmal eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Maria71 ist offline  
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Alt 07.12.2022, 18:42   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin


Zwei mal Pflichtversichern geht nicht.

Aber frage doch nmal bei der Axa nach, ob sie bereit ist, den Vertrag in eine freiwillige Pflegeverwsicherung umzustricken und wenn ja: wie weit rückwirkend. Das Geld hat sie ja schon kassiert.


Ob und wie weit die Axa verpflichtet ist nachzupüfen, ob schon eine Pflegepflichtversicherung besteht kann ich nicht sagen. Wenn da nur eine Mitteilungspflicht der Versicherten besteht, ist das natürlich ärgerlich und hilft nicht bei dem Angebot, die Pflicht- in eine Zusatzversicherung umzuändern.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.12.2022, 11:35   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.12.2022
Ort: Münsterland
Beiträge: 16
Standard

ich hatte einen ähnlichen Fall mit verschiedenen Versicherungen die doppelt waren. Hier habe ich beide Versicherungen "zusammengebracht", also jeder Versicherung von der anderen Versicherung in Kenntnis gesetzt. Die beiden Versicherungen haben dann untereinander geklärt welche Versicherung zuerst bestand, und die "jüngere" Versicherung wurde dann nachträglich aufgehoben und die Beiträge erstattet.
User78 ist offline  
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Alt 09.12.2022, 12:44   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von User78 Beitrag anzeigen
..."jüngere" Versicherung wurde dann nachträglich aufgehoben und die Beiträge erstattet.
Moin, das trifft meines Wissens immer dann zu, wenn 2 Personen z.B. heiraten und somit das gleiche Risiko doppelt abgedeckt wäre. Ein Versuch ist es immer wert. Wenngleich zu vermuten ist, daß dies rückwirkend nur für eine beschränkte Zeit möglich sein könnte.
Susi K ist offline  
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Alt 11.12.2022, 16:41   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 44
Standard

Ich werde versuchen die Versicherung in eine "normale" Pflegeversicherung umwandeln zu lassen.
Mal schauen, ob dies klappt.
Maria71 ist offline  
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Alt 11.12.2022, 18:56   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Ich versteh den Sinn einer privaten Pflegeversicherung nicht wenn der Betreute doch über die KV bereits Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung ist.

Das macht doch eigentlich nur Sinn wenn die Betreute lediglich nach §264 SGB V versichert ist und eben keine PV besteht.

Oder übersehe ich da etwas??
__________________
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agw ist offline  
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Alt 12.12.2022, 09:30   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Ich nehme mal an, mit „normaler“ Pflegeversicherung ist eine solche gemeint, die die Leistungen der gesetzlichen PKV aufstockt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Stichworte
pflege, versicherung


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