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Verordnung Kraftknotensystem

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verordnung Kraftknotensystem im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine Betreute ist seit kurzem in ein Pflegeheim untergebracht und seit diesem Zeitpunkt hat sich leider meine ehrenamtliche Tätigkeit ...


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Alt 07.12.2022, 14:21   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.01.2015
Beiträge: 5
Standard Verordnung Kraftknotensystem

Hallo,

meine Betreute ist seit kurzem in ein Pflegeheim untergebracht und seit diesem Zeitpunkt hat sich leider meine ehrenamtliche Tätigkeit vervielfacht, was aber auch an den Behörden liegt. Hier meine Frage:
Meine Betreute kann sich aufgrund physischer und psychischer Einschränkungen nicht selbst fortbewegen und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. In diesem Rollstuhl wird sie auch zur Tagesförderstätte transportiert.

Da die Wohneinrichtung sie nicht heben darf, wird ein Rollstuhl mit Kraftknoten benötigt.

Ursprünglich hatte ich hier einen Arzt gebeten, eine entsprechende Verordnung auszustellen. Dies ist erfolgt und der Krankenkasse vorgelegt. Diese hat nun mitgeteilt, dass das Kraftknotensystem nicht von der Krankenkasse zu tragen ist sondern vom Sozialhilfeträger (kein Einkommen vorhanden). Der Sozialhilfeträger teilt mir jetzt mit, dass eine Verordnung vom Arzt benötigt wird. Der Arzt weiß wiederum nicht, wie das formuliert werden soll. Hierauf hat die Krankenkasse dann mitgeteilt, dass es hierfür auch keine Verordnung gäbe, aber das "rote Formular" genutzt werden könne. Wiederum sagt dann der Arzt, dass er das nicht kann, weil er eine genaue Formulierung benötige.

Ich komme in diesem Punkt daher nicht weiter, da alle drei Beteiligte hier nicht gerade gut zusammenarbeiten wollen.

Hat jemand schon eine Verordnung für ein Kraftknotensystem beantragt und weiß hier einen Wortlaut? die Sitzschale mit Sitzschalenuntergestell scheint die Krankenkasse ja bislang so zu akzeptieren.

Nur am Rande noch eine weitere (inzwischen nicht mehr so relevante) Frage:
Die Betreute wohnte immer bei der Mutter und hat dort auch ein Zimmer behalten, falls sie mal einige Tage wieder daheim ist. Für die Wohneinrichtung wurden keinerlei Möbel von der Einrichtung zur Verfügung gestellt. Es mussten daher Bett, Schränke, Tisch, Stuhl etc. neu angeschafft werden. Weiter verlangte die Einrichtung wesentlich mehr Kleidung, da dort nicht wöchentlich (etwa alle 4-6 Wochen) gewaschen wird. Seitens der Mutter sind dann Kosten von über 1000€ entstanden, die aufgrund des kurzfristige Einzugstermins verauslagt wurden. Da die Betreute kein Vermögen/Einkommen hat, habe ich nachträglich noch die Genehmigung eines zinslosen Privatdarlehens beim Betreuungsgericht beantragt. Dies wurde über die Verfahrenspflegschaft abgelehnt mit der Begründung, es hätten doch Möbel vorhanden gewesen sein müssen und außerdem sei hier doch der Sozialhilfeträger im Sinne der Erstausstattung eintrittspflichtig, weiter gäbe es doch Bekleidungsgeld laut SGB. Dies hat die Stadt aber wiederum abgelehnt und meint, dass dies alles vom Taschengeld zu zahlen sei. Rechtsmittel hiergegen hatten kein Erfolg.

Eine weitere Situation war, dass der bereitgestellte einfache Rollstuhl in der Einrichtung kaputt gegangen ist, die Versicherung aber eine Übernahme abgelehnt hatte, da der Stuhl ja schon mehr als 8 Jahre alt war und kein Fehlverhalten der Mitarbeiter festgestellt werden konnte. Ein Ersatzrollstuhl musste von heute auf morgen beschafft werden, das Sanitätshaus hatte leider keine vorrätig, Geld für eine Miete eines Rollstuhl war nicht vorhanden. Also hat die Mutter diesen bezahlt. Die Krankenkasse lehnt wiederum eine Übernahme ab, da ja schon ein Rollstuhl beantragt wurde (bereits seit 5 Monaten in Bearbeitung), der Sozialhilfeträger übernimmt die Kosten nicht, da ja die Pflegekasse bzw. die Einrichtung zuständig sein soll. Also wiederum weigert sich jede Seite, die Kosten zu übernehmen.

Hat jemand hierzu schon Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben? Derzeit will die Mutter dann aus gesundheitlichen Gründen auf das Geld verzichten. Aber dies kann ja nicht der richtige Weg sein.

Aus gesundheitlichen Gründen werde ich zwar die Betreuung sowieso abgeben, aber bis ein neuer Betreuer bestellt ist werden wohl noch mehrere Monate vergehen.

VG rebru82
rebru82 ist offline  
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Alt 07.12.2022, 18:51   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin


Das ist so ein Fall, bei dem alle gerne auf die jeweils anderen verweisen und die letzte Stelle sagt: Nö, Ich mach nix, weil das Problem ja schon (auf Kosten der Mutter) gelöst ist.



Juristisch ist es eine schwierige Nummer, da nachträglich noch was rauszuholen. Möglich, aber es wird langen Atem benötigen.



Falls Du einen netten Pressemenschen kennen solltest: Veröffentliche die Geschichte in aller Ausführlichkeit.
Bedauerlicherweise ist es schon so, dass allen der Geldbeutel zwickt und jede Möglichkeit genutzt wird nicht zu zahlen oder andere bluten zu lassen - gleichzeitig wird gehofft, dass diese Misere nicht öffentlich wird.

Warum sollte ausgerechnet diese Hoffnung zuletzt sterben?
MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.12.2022, 16:36   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.12.2022
Ort: Münsterland
Beiträge: 16
Standard

Ich habe auf Wunsch der Pflegeeinrichtung für einen Klienten ein Kraftknotensystem beim zuständigen Lansschaftsverband (bei uns LWL) beantragt. Dieser wollte wiederum lediglich einen ärztlichen Attest haben, aus dem die Verwendung des Systems hervorgeht.


Mit der Begründung im Wortlaut
"Die Zuständigkeit richtet sich nach der Rechtssprechung danach, für welche Anlässe dieses benötigt wird. Sofern der Fahrzeugtransport auch (nicht ausschließlich) für Krankenbehandlungen unerlässlich ist, z.B. weil wegen Fehlens ärztlicher Versorgung im Nahbereich weitere Strecken zurückgelegt werden müssen, besteht eine vorrangige Leistungspflicht der Krankenkasse"


Notfalls einen Antrag stellen und auf einen negativ Bescheid bestehen. Die Gründe der Ablehnung sind dann (hoffentlich) genannt und man kann Rechtsmittel einlegen.


PS: Google hat ein Ergebnis, was vielleicht hilft
18.99.99.0950 Kraftknoten für Rollstühle



https://www.rehadat-gkv.de/produkt/i...9.0950&s3f=s3f
User78 ist offline  
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Alt 09.12.2022, 11:28   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
Standard HILFSMITTEL Kraftknoten....

Hallo, die Beiträge für diese Hilfsmittel in der Rehadat (Urteile stammen teilweise aus 2009) dürften überholt/veraltet sein auch in Bezug auf die inzwischen geänderten

Teilhabe-Gesetze?


LG Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 13.12.2022, 14:16   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Zitat von motzerella Beitrag anzeigen
Hallo, die Beiträge für diese Hilfsmittel in der Rehadat (Urteile stammen teilweise aus 2009) dürften überholt/veraltet sein
Nun ja, es wird angegeben "Stand: des Verzeichnisses: Bundesanzeiger 31.10.2022"

Danach sind Kraftknoten für Rollstühle eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn " eine Erkrankung eine besondere, im Nahbereich der Wohnung regelmäßig nicht verfügbare medizinische Versorgung erfordert und der Besuch der Versorgungseinrichtung und der Transport zu ihr nur im Rollstuhl sitzend möglich ist"

Sofern diese Bedingung erfüllt ist, dürfte der Kostenträger eindeutig sein: die Krankenkasse.

Es ist ratsam, diesen Text auf dem "roten Zettel" (= Muster 16 oder umgangssprachlich Kassenrezept) zu vermerken, damit die Krankenkasse nicht auf andere Kostenträger verweisen kann.

Die "roten Zettel" sind übrigens für Atteste nicht zulässig, da sie nur für Verordnungen von Medikamenten und Hilfsmitteln in der GKV zugelassen sind.
lupuss ist offline  
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kraftknoten, rollstuhl

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