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Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mahlzeit , folgendes Problem: Der Betreute ist aktuell stationär im Krankenhaus, soll von dort aber direkt in eine geschlossene Einrichtung ...


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Alt 28.12.2022, 14:30   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 132
Frage Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit

Mahlzeit ,

folgendes Problem:

Der Betreute ist aktuell stationär im Krankenhaus, soll von dort aber direkt in eine geschlossene Einrichtung verbracht werden (Beschluss liegt vor). Der Heimplatz ist auch gefunden und das Heim wäre auch bereit, den Betreuten dort aufzunehmen - wenn da nicht eine offenbar unüberwindbare Hürde wäre: Die Feststellung des Pflegegrades.

Das Heim will vor der Aufnahme des Betreuten Klarheit darüber haben, welchen Pflegegrad der Betreute hat. Das geht natürlich nur über eine entsprechende MDK-Begutachtung ... die aber nicht im Krankenhaus stattfinden kann/darf?

Und da beißt sich gerade die Katze selbst in den Schwanz. Das Krankenhaus will ihn unbedingt raus haben, weil er nicht mehr behandlungsbedürftig ist - das Heim nimmt ihn aber ohne festgestellten Pflegegrad nicht auf.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Pflegekasse konnten die auch keine passende Lösung nennen, außer dass man eben im Krankenhaus keine Begutachtung durchführen könnte.

Ich vermute, das ganze beruht auf dem § 18 SGB XI ("2. Der Medizinische Dienst oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter haben den Versicherten in seinem Wohnbereich zu untersuchen. Erteilt der Versicherte dazu nicht sein Einverständnis, kann die Pflegekasse die beantragten Leistungen verweigern.").

Hatte irgendwer schon mal einen solchen Fall und vielleicht eine passende Lösung für das Problem?
ItsMe ist offline  
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Alt 28.12.2022, 14:42   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Der Sozialdienst der Klinik kann eine Eileinstufung des Betreuten bei der PK veranlassen.

Dann gibt es vorläufig meist den PG 2.

Alles weitere kann dann erst in der häuslichen Umgebung oder bei einer vollstationären Unterbringung weiter begutachtet werden.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 28.12.2022, 19:47   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 132
Standard

Genau. Angeblich hatte der Sozialdienst das schon veranlasst. Aber die Pflegekasse meinte, es gibt noch keinen "offiziellen Pflegegrad", weil die Begutachtung noch fehlt und wollte wissen, wann er denn nun begutachtet werden könnte ... jederzeit gerne im Krankenhaus - nee, das machen wir nicht, das geht so nicht.
Diese Bürokratie ist manchmal echt zum ...
ItsMe ist offline  
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Alt 28.12.2022, 20:18   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Sofort - am besten noch heute per Fax Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die genannte Mitarbeiterin an den Vorstand der Krankenkasse einlegen!

Siehe hier: https://www.pflegeberatung.de/pflege...abbegutachtung
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 28.12.2022, 21:52   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 132
Standard

Danke für den Link.
ItsMe ist offline  
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Alt 29.12.2022, 16:52   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 75
Standard

Hallo,
wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wird, kann das Krankenhaus mit einem "Überleitbogen" angeben, was für die nachstationäre Behandlung wichtig ist. Die eigentliche Begutachtung kommt dann irgendwann später dort, wo der Patient ist. Das kann meiner Erfahrung nach Wochen dauern ... . Und ist dann entweder nach Aktenlage oder es gibt ein Gutachten vor Ort.
Es kommt ja vor, daß ein Betreuter vom Krankenhaus direkt ins Heim kommt, weil er nicht mehr nach Hause kann. Man denke an die "Schlaganfallpatienten". Die können nicht in der häuslichen Umgebung begutachtet werden. Ich finde das dann immer "doof", wenn der PG 2 (vorläufig)festgelegt wird, obwohl offensichtlich ist, dass der Betroffene viel viel höher eingestuft wird, weil er ja durch den Schlaganfall viele Fähigkeiten verloren hat und die Schäden meist irreversibel sind.
Man hat mir von Seiten der Pflegekasse erklärt, das würde man immer so handhaben.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 29.12.2022, 19:07   #7
She
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
Standard

Hallo,

ItsMe, Du kannst mir (Heim, nicht Betreuerin), echt leid tun. So ein Theater wegen einer alltäglichen 08/15 Situation. Ich erkenne das Problem, welches man dir macht, nicht.

Es läuft wie folgt:
KH ruft an und fragt nach Heimplatz. Der Bewohner hat keinen PG, es wird eine Eileinstufung nach Aktenlage gemacht. Eine Zusage mache ich grundsätzlich erst, wenn ich den Überleitbogen habe. Anhand der Kreuze und Diagnosen kann ich mir an 5 Fingern abzählen welcher PG es wahrscheinlich wird. Dann kann ich zusagen.

Das KH sendet ein Fax an die PK mit dem Antrag und eines an den MDK/Medicproof mit den medizinischen Unterlagen. Die PK muss dies innerhalb von 24 Stunden bearbeiten.

Innerhalb von 7 bis 10 Tagen bekomme ich den vorläufigen PG. Das ist der 2er, (hier in BaWü rechnen wir dann in 3 ab) Zu dieser Zeit ist der Bewohner schon bei uns und der MDK kommt nach einer Weile zur echten Begutachtung. Dann bekommen wir, rückwirkend, den richtigen Pflegegrad. Aber durch den Überleitbogen waren wir, als Heim, schon auf der sicheren Seite dass es einen PG geben wird.

Was hat dein Betreuter denn. Du schreibst geschlossene, warum? Ist er ansonsten "pumperlgesund"? Es ist schon viele Jahre her, dass ich in einem Heim mit beschützendem Bereich gearbeitet habe, aber vielleicht liegt da "der Hase im Pfeffer"?
She ist offline  
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Alt 29.12.2022, 20:26   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 132
Standard

Ja, so läufts in der Theorie. Aber entweder es liegt an der Jahreszeit, oder ... keine Ahnung.

Der Sozialdienst ist der Meinung "du = Betreuer, mach mal, aber schnell" und das Heim meint "wir machen nix ohne festgestellten Pflegegrad" und die Pflegekasse mittendrin so "jo, wir haben unsere Gesetze". Wer ist nun der Depp vom Dienst? Genau, der Betreuer, der den Betreuten irgendwie unterbringen muss.

Irgendwas muss bei dieser "Begutachtung nach Aktenlage" nicht richtig gelaufen sein oder die Pflegekasse hat andere Infos als der Sozialdienst. Aber irgendwie ist es momentan so, dass schon mal vorsorglich 14 Tage vor Weihnachten überall Urlaubsstimmung herrscht, zwischen Weihnachten und Neujahr läuft generell sowieso nix und nach Neujahr muss man sich schon mal mental auf den Osterhasen vorbereiten. Kurzfassung: Ziemlich frustrierend.

Leider bietet das Heim auch keine Kurzzeitpflege im geschlossenen Bereich an, das hätte das Leben um einiges vereinfacht.

Den Betreuten kann man nicht mehr alleine irgendwo hin lassen. Der wurde schon regelmäßig von unserem Freund und Helfer aufgesammelt und weiß nicht mal mehr, wo er wirklich wohnt. Also die geschlossene Unterbringung ist bei dem leider wirklich notwendig.
ItsMe ist offline  
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Alt 29.12.2022, 21:22   #9
She
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
Standard

ItsMe,

vielleicht hilft das:

https://www.kbv.de/media/sp/Rahmenve...management.pdf

Zumindest ist der Schwarze Peter dann nicht ganz bei dir.

Geändert von She (29.12.2022 um 21:36 Uhr)
She ist offline  
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