Dies ist ein Beitrag zum Thema Familienversicherung - Mitwirkung bei Befreiung von Zuzahlung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin zusammen und ein fröhliches, neues Jahr!
Ich habe mich hier im Forum nach folgender Fragestellung umgesehen (ohen fündig zu ...
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03.01.2023, 21:11 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 168
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Familienversicherung - Mitwirkung bei Befreiung von Zuzahlung
Moin zusammen und ein fröhliches, neues Jahr!
Ich habe mich hier im Forum nach folgender Fragestellung umgesehen (ohen fündig zu werden): Mein Betreuter lebt in einer Einrichtung der Jugendhilfe und ist familienversichert. Zu seinem Vater hat er keinen Kontakt. Der Betreute hat bei der Krankenkasse Schulden in Höhe von einigen hundert Euro (für gesetzliche Zuzahlungen). Ist es korrekt, dass nur der Vater den Antrag auf Befreiung stellen kann? Schließlich spielen ja seine Einkommensverhältnisse ebenso eine große Rolle, wie die meines Betreuten (nur Barbetrag). Der Vater reagiert auf meine Anfragen nicht. Welchen Weg würdet ihr gehen?
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Viele Grüße Fridel |
03.01.2023, 21:22 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Warum sollte das so sein? Der Betreute ist selbst versichert, nur die Voraussetzungen für die Versicherung hängen vom Vater ab. Es sind ja auch die Schulden des Betreuten.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
04.01.2023, 01:08 | #3 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Zitat:
Dementsprechend kann der Betreute auch für sich selbst die Zuzahlungsbefreiung beantragen und ist nicht auf das Wohlwollen des Vaters angewiesen. |
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04.01.2023, 16:45 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 168
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War mir so nicht bekannt - vielen Dank!
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Viele Grüße Fridel |
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