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Familienversicherung - Mitwirkung bei Befreiung von Zuzahlung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Familienversicherung - Mitwirkung bei Befreiung von Zuzahlung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin zusammen und ein fröhliches, neues Jahr! Ich habe mich hier im Forum nach folgender Fragestellung umgesehen (ohen fündig zu ...


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Alt 03.01.2023, 21:11   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 168
Standard Familienversicherung - Mitwirkung bei Befreiung von Zuzahlung

Moin zusammen und ein fröhliches, neues Jahr!

Ich habe mich hier im Forum nach folgender Fragestellung umgesehen (ohen fündig zu werden): Mein Betreuter lebt in einer Einrichtung der Jugendhilfe und ist familienversichert. Zu seinem Vater hat er keinen Kontakt. Der Betreute hat bei der Krankenkasse Schulden in Höhe von einigen hundert Euro (für gesetzliche Zuzahlungen).

Ist es korrekt, dass nur der Vater den Antrag auf Befreiung stellen kann? Schließlich spielen ja seine Einkommensverhältnisse ebenso eine große Rolle, wie die meines Betreuten (nur Barbetrag). Der Vater reagiert auf meine Anfragen nicht. Welchen Weg würdet ihr gehen?
__________________
Viele Grüße
Fridel
FridelE ist offline  
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Alt 03.01.2023, 21:22   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Warum sollte das so sein? Der Betreute ist selbst versichert, nur die Voraussetzungen für die Versicherung hängen vom Vater ab. Es sind ja auch die Schulden des Betreuten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 04.01.2023, 01:08   #3
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Zitat:
Zitat von FridelE Beitrag anzeigen
Ist es korrekt, dass nur der Vater den Antrag auf Befreiung stellen kann? Schließlich spielen ja seine Einkommensverhältnisse ebenso eine große Rolle, wie die meines Betreuten (nur Barbetrag).
Also wenn es um die Zuzahlungsbefreiung geht, hat der Betreute einen eigenen Freibetrag, da er in einem eigenen Haushalt lebt. Das Einkommen des Vaters würde nur dann eine Rolle spielen, wenn beide gemeinsam in einem Haushalt wohnen würden; da der Betreute aber alleine lebt, spielt nur sein eigenes Einkommen (in dem Fall vermutlich nur der Sozialhilfe-Regelsatz) eine Rolle.


Dementsprechend kann der Betreute auch für sich selbst die Zuzahlungsbefreiung beantragen und ist nicht auf das Wohlwollen des Vaters angewiesen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 04.01.2023, 16:45   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 168
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Dementsprechend kann der Betreute auch für sich selbst die Zuzahlungsbefreiung beantragen und ist nicht auf das Wohlwollen des Vaters angewiesen.
War mir so nicht bekannt - vielen Dank!
__________________
Viele Grüße
Fridel
FridelE ist offline  
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