Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegedienstleitung ist nicht einverstanden mit der Art der Medikamentengabe im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
nun habe ich nach langer Zeit mal wieder eine Frage.
Mein Onkel hat Pflegegrad 1, versorgt sich seit 1,5 ...
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11.01.2023, 15:22 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.11.2021
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Beiträge: 15
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Pflegedienstleitung ist nicht einverstanden mit der Art der Medikamentengabe
Hallo,
nun habe ich nach langer Zeit mal wieder eine Frage. Mein Onkel hat Pflegegrad 1, versorgt sich seit 1,5 J, wenn ich nicht da bin, alleine mit Essen und kommt auch so gut zurecht. Er nimmt morgens und abends 2 Tabletten, die wir zusammen in die 7-Tagebox herrichten, damit er den Bezug dazu erhält. Auch kann er sie sich selbst herausnehmen, was nötig wurde, als der Pflegedienst mal wieder nicht kam. Die ärztliche Verordnung wurde anfangs mit dem "Herrichten der Medikamentenbox" und der Gabe der Medikamente ausgestellt. Die Gabe dient vornehmlich der Kontrolle, auch seines Befindens. Dies wurde nun mit Besprechung des Arztes in der neuen Verordnung geändert, und das "Herrichten der Medikamentenbox" weggelassen (das hat der Dienst noch nie gemacht), so dass nur die "Medikamentengabe" für den ambulanten Dienst bleibt. Der Dienst ist nicht davon zu überzeugen, dass der Arzt uns bzw. mir mit dem Weglassen des Herrichtens zugleich das Vertrauen ausgesprochen hat, dass wir/ich die Tablettenbox ordnungsgemäß zusammen stellen - seit 1,5 J. Nun sollen wir nach Meinung des ambulanten Dienstes die Medis in der Verpackung lassen, damit die Pflegekraft sich beim Ausdrücken über die Medikamente versichern kann, dass es auch die richtigen sind. Wie ist dem beizukommen? Nach meiner Mail mit Link zu den Vorgaben des MDK an den Dienst (“Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege vom 10.12.2013 i. d. F. vom 14.10.2020 (gültig seit 2021) beruft dieser sich nun auf folgendes, was ich im Prinzip bei komplizierter Medikation natürlich verstehe, und schreibt bezugnehmend auf die Rahmenempfehlung: "§ 1 Abs. 1 „Die vom ambulanten Pflegedienst angebotenen Leistungen der häuslichen Krankenpflege gem. § 37 SGB V sind unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachkraft durchzuführen.“ Abs. 2 „Pflege unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachkraft bedeutet, dass diese u. a. verantwortlich ist für a. die Erbringung der verordneten und genehmigten Leistungen nach den allgemein anerkannten medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen“. Die Pflegefachkraft muss sich also sicher sein können, dass die verabreichten Medikamente dem Medikationsplan entsprechen. Die Kontrolle der Medikamente vor Verabreichung obliegt in der Verantwortung der Pflegefachkraft.", so die neue Pflegedienstleitung. Der Plan und das Aussehen der Medikamente ist den Pflegekräften längst bekannt und liegt ohnehin bei uns im Ordner vom Dienst. - Dem gegenüber steht in denselben Empfehlungen des MDK, auf den ich zuvor hinwies: "Im Rahmen der Verordnung schätzt die Vertragsärztin/der Vertragsarzt auch ein, ob eine im Haushalt lebende Person die erforderliche(n) Maßnahme(n) durchführen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V) - Der Pflegedienst orientiert sich am Grundsatz der Rückzugspflege. - Ein Rückzug des Pflegedienstes darf erst dann erfolgen, wenn die oder der Versicherte und/oder das soziale Umfeld die erforderlichen krankenpflegerischen Maßnahmen in gebotener Weise selbstständig sicherstellen können und dies auch der Auffassung der verordnenden Ärztin oder des verordnenden Arztes entspricht. |
11.01.2023, 16:02 | #2 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
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Zitat:
Woher soll die Pflegefachkraft denn wissen, was sich tatsächlich in der Tablettenbox befindet? Und was ist denn so schlimm daran, die Medikamente in der Verpackung zu belassen, damit die Sicherheit gewährleistet ist? |
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11.01.2023, 17:30 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.11.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 15
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1. Die Pflegekraft kommt seit 1,5 Jahren und kennt die Medikamente
Selbst die stimmt uns zu, wir sollten es ruhig so belassen. Es geht um die neue PflegedienstLeitung. Mit der ehemaligen war es ja so abgesprochen, dass wir nur vorsorglich das Herrichten der Medikamentenbox" mit reinnehmen. Falls ich mal verhindert wäre, hätte auch der Dienst keine Mehrarbeit gehabt. 2. Die Bewahrung seiner Selbständigkeit. Nicht nur dass er weiß, was er da nimmt, und: “Er nimmt morgens und abends 2 Tabletten, die wir zusammen in die 7-Tagebox herrichten, damit er den Bezug dazu erhält. Auch kann er sie sich selbst herausnehmen, was NÖTIG wurde, als der Pflegedienst mal wieder nicht kam. “ 3. Mit der Box kommt er gut zurecht und hat eine tägliche Orientierung. Morgens kommt kein Dienst. Was ist denn so schlimm daran, es so zu belassen, wie es zumal auch der MDK vorsieht (s. mein letzter Absatz im Beitrag). Es funktioniert doch sehr gut! Geändert von Logis (11.01.2023 um 17:55 Uhr) |
11.01.2023, 18:20 | #4 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
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Zitat:
Es geht im Kern ja um die Verantwortung und damit um die Haftung des Pflegedienstes. Wenn nun die Verabreichung der Medikamente aus der Verantwortung des Pflegedienstes ganz offiziell herausgenommen wird, sollten alle Beteiligten zufrieden sein. |
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Stichworte |
ambulanter pflegedienst, ärztliche verordnung |
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