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Kosten für Rollator im Heim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für Rollator im Heim im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ein Betreuter (Beihilfe + ergänzende PKV) hat sich einen Rollator angeschafft. Dessen PKV lehnt die anteilige Kostenübernahme ab mit ...


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Alt 13.01.2023, 14:12   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard Kosten für Rollator im Heim

Hallo,

ein Betreuter (Beihilfe + ergänzende PKV) hat sich einen Rollator angeschafft. Dessen PKV lehnt die anteilige Kostenübernahme ab mit der Begründung, dass bei stationärer Pflege nach den gesetzlichen Bestimmungen Pflegehilfsmittel, die der Erleichterung der Pflege dienen, von der Pflegeeinrichtung gestellt werden müssen. Somit wären diese Kosten mit dem allgemeinen Pflegesatz abgegolten und könnten nicht erstattet werden. Entspricht dies gegebenenfalls auch Eurem Kenntnisstand?

mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 13.01.2023, 14:38   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Dessen PKV lehnt die anteilige Kostenübernahme ab mit der Begründung, dass bei stationärer Pflege nach den gesetzlichen Bestimmungen Pflegehilfsmittel, die der Erleichterung der Pflege dienen, von der Pflegeeinrichtung gestellt werden müssen. Somit wären diese Kosten mit dem allgemeinen Pflegesatz abgegolten und könnten nicht erstattet werden.
So ist es.
Zuweilen sind die Pflegehilfsmittel der Pflegeeinrichtung nur suboptimal, aber auch dann gibt es nach meiner Erfahrung keine Erstattung.
Außerdem ist in der Regel zuvor eine meist ärztliche Verordnung von Nöten, damit überhaupt erst eine Erstattung möglich ist.
lupuss ist offline  
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Alt 17.01.2023, 11:34   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
Standard Rollator im Heim

Hallo Carlos, meines Wissens ist ein Rollator (Gehhilfe usw.)
kein Pflegehilfsmittel sondern ein normales Gerät im Hilfsmittelkatalog.
Der normale Weg ist Besorgung eines Rezeptes vom Arzt und dann Einreichung (evtl. über Sanitätshaus) bei der KK.
Bei PKV kenne ich mich nicht so genau aus, aber tritt man da nicht sowieso in Vorleistung?
LG Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 17.01.2023, 11:51   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Zitat von motzerella Beitrag anzeigen
meines Wissens ist ein Rollator (Gehhilfe usw.) kein Pflegehilfsmittel sondern ein normales Gerät im Hilfsmittelkatalog.Der normale Weg ist Besorgung eines Rezeptes vom Arzt und dann Einreichung (evtl. über Sanitätshaus) bei der KK.
Diese Beschreibung passt für ambulante Leistungen, sie passt aber nicht (so wie hier im diskutierten Fall) bei stationären Leistungen.
lupuss ist offline  
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