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Betreuer hat AU nicht eingereicht - Krankengeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer hat AU nicht eingereicht - Krankengeld im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen Zusammen, noch ist es nicht zu spät ein gesundes und glückliches neues Jahr zu wünschen !! Bei der ...


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Alt 17.01.2023, 07:57   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Betreuer hat AU nicht eingereicht - Krankengeld

Guten Morgen Zusammen,
noch ist es nicht zu spät ein gesundes und glückliches neues Jahr zu wünschen !!

Bei der Übernahme einer Betreuung ( der Vorbetreuer ist weder für das Gericht noch für mich zu erreichen ) stellt sich raus das notwendige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht beim Hausarzt angefragt und somit auch nicht bei der Krankenkasse eingereicht wurden.
Die Krankengeldzahlung wurde aus diesem Grund im Juni2022 eingestellt. Anspruch besteht noch für weitere 5 Monate.

-> Die Haushaltshilfe berichtet mir das der Hausarzt Folge-AU`s der Krankenkasse automatisch übermitteln wollte. Das bestreitet dieser vehement. Digital werden diese erst seit dem 01.01.23 übermittelt und auch hierfür muss jemand in die Praxis kommen um das anzustoßen.

-> Habe gestern eine neue AU ausstellen lassen ( Erstbescheinigung mit gleichlautenden Diagnosen ) und die Krankenkasse sagt mir das mein Klient keinen Anspruch mehr hat da er nicht mehr im Angestelltenverhältnis ist. ( korrekt: zwischenzeitlich wurde sein Arbeitsvertrag nicht verlängert ).

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen ob es noch eine Möglichkeit gibt das Krankengeld rückwirkend oder zumindest für die Folgemonate zu realisieren ?

Für eine Rückmeldung im Voraus allerbesten Dank & einen schönen Tag.
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 17.01.2023, 09:48   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Nein. Das Krankengeld ist endgültig weg. Pech gehabt.


Bleibt nur, mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Vorbetreuer zu realisieren.
Pichilemu ist offline  
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Alt 17.01.2023, 11:56   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Zitat von Rose40 Beitrag anzeigen
korrekt: zwischenzeitlich wurde sein Arbeitsvertrag nicht verlängert.
Dann dürfte er aktuell arbeitslos sein. Ist denn wenigstens das geregelt?
lupuss ist offline  
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Alt 17.01.2023, 12:04   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 665
Standard

Hallo Rose40,

ja, das sehe ich grundsätzlich wie @Pichilemu und @lupuss. Allerdings müsste, um den Vorbetreuer ggf. zu belasten, erst einmal Fleisch dran. Wie war das Procedere überhaupt bis zum Ablauf der letzten AU? Hat der Betreute sich selbst darum gekümmert? Usw. usf. Ganz so einfach ist es ja dann doch nicht, Schadensersatzansprüche gg. den Kollegen zu realisieren.

MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 17.01.2023, 17:12   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
Standard

Seit 01.07.2022 ist es nicht mehr Pflicht des Versicherten, die AU zur Krankenkasse zu übermitteln, sondern des Arztes.

Wenn dabei etwas schief lief, ist das der Krankenkasse lt. Rechtssprechung anzulasten.

Aber der Betreuer hätte sich m.E. auch kümmern müssen.

Jetzt kann man nur noch den Betreuer oder die Krankenasse verklagen.

Und, damit der Lebensunterhalt gesichert ist, ALG I beantragen, ggf. auch oder anstelle ALG II.
Mächschen ist offline  
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Alt 17.01.2023, 17:15   #6
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Seit 01.07.2022 ist es nicht mehr Pflicht des Versicherten, die AU zur Krankenkasse zu übermitteln, sondern des Arztes.
Nein, der Termin wurde wegen Corona kurzfristig auf den 1.1.2023 verschoben. Es steht aber z. B. in der Wikipedia immer noch falsch drin, vermutlich kommt der Fehler daher.
Pichilemu ist offline  
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Alt 18.01.2023, 05:57   #7
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
Standard

Wo steht, dass das kurzfristig verschoben wurde, darüber kann ich nichts im Internet finden.
Mächschen ist offline  
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Alt 18.01.2023, 06:09   #8
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Der obligatorische Start des Verfahrens war zunächst für den 1. Juli 2022 vorgesehen. Aufgrund von Verzögerungen in der vorgelagerten Phase zwischen den Ärzten und Krankenkassen wurde eine Verlängerung der Pilotierungsphase mit dem Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen bis zum 31. Dezember 2022 gebilligt. Der obligatorische Start wurde somit auf dem 1. Januar 2023 verschoben.
(Quelle)
Pichilemu ist offline  
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Alt 18.01.2023, 06:53   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Guten Morgen,
allerbesten Dank für Eure Rückmeldungen ! Ich habe den Sachverhalt noch einmal vor Ort geprüft. Alle Beteiligten waren der Ansicht das der Versand automatisch durch die Praxis erfolgte. Bis Juni 2022 per Post ( Freiumschläge ). Der Hinweis von Pichilemu ist Gold wert. Das kann ja schon fast kein Zufall mehr sein. Ich prüfe....
Nochmal Danke und einen guten Start in den neuen Tag
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 18.01.2023, 19:10   #10
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
Standard

https://dejure.org/dienste/vernetzun...0KR%20575%2F21

Hier die Rechtssprechung zum Thema eAU nicht angekommen.
Mächschen ist offline  
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