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Pflegerollstuhl

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegerollstuhl im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Heute hatte ich ein Schreiben eines überregional tätigen Sanitätshauses. "Wir haben für Herrn X einen Pflegerollstuhl beantragt. Die GKV lehnte ...


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Alt 28.01.2023, 19:28   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard Pflegerollstuhl

Heute hatte ich ein Schreiben eines überregional tätigen Sanitätshauses.


"Wir haben für Herrn X einen Pflegerollstuhl beantragt. Die GKV lehnte den Antrag ab. Es soll ein Betreuer bestellt sein. Wir bitten um Sachstand zum Widerspruchsverfahren". Freiumschlag.


1. Ist der Rolli nicht eine ärztliche Verordnung?
2. wenn abgelehnt müsste der Arzt seine Verordnung überdenken und ggf. neu begründen?
3. hierzu wäre Kontaktaufnahme zum Betreuer, der von dem Vorgang nix weiß, sicherlich hilfreich?


Der B. hat Pflegegrad 5 und ist bettlägerig, derzeit absolut demotiviert. Üblicherweise wird die Pflegedoku ja auch angefordert, aus der das ersichtlich ist. Er schaut nicht einmal TV. gerade 50 Jahre alt, aber Z.n. nach heftigem Apoplex und coronarer Insuffizienz.



Was ist jetzt, ganz blöd gefragt, mein Job?
Tomas11 ist offline  
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Alt 29.01.2023, 11:31   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard

Wenn ich es richtig verstanden habe, fehlt der Krankankasse Deine Unterschrift?
Mächschen ist offline  
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Alt 29.01.2023, 13:19   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Wir bitten um Sachstand zum Widerspruchsverfahren. Freiumschlag.
Der Sachstand ist, dass das Widerspruchsverfahren gänzlich unbekannt ist. Das würde ich so mitteilen.


Bei Interesse kann man ja eine Rückrufnummer angeben, dann erfährt man später sicherlich mehr.


Oder man ruft direkt dort an. Nach vermutlich einigen Warteschleifenminuten wird die eigene Neugierde noch schneller befriedigt.

Ärztliche Verordnungen von Hilfsmitteln bedürfen immer der Genehmigung durch die Krankenkasse. Engagierte Ärzte betreiben zuweilen so ein Widerspruchsverfahren (fast) selber, weniger engagierte Ärzte überlassen den Widerspruch dem Patienten, wo er formal ja auch hingehört.
lupuss ist offline  
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Alt 29.01.2023, 18:39   #4
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Ich sage lieber nichts dazu
Tomas11 ist offline  
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