@lupuss: Es ist vorliegend tatsächlich v.a. ein rechtssoziologisches Problem, wenn Dogmatik auf die Wahrheit des Alltags trifft. Verschließen sollten
gerade wir uns dem geltenden Recht in diesem wichtigen Aufgabenbereich
gerade deshalb nicht. Pragmatismus ist wichtig und oftmals hilfreich, stimme zu! Pragmatisches Handeln hat jedoch neben der angeführten Alltagstauglichkeit weitere (Fern)Wirkungen. Es verschleiert etwa mitunter (v.a. soziale, hier vorliegend rechtliche) Schieflagen und befördert ebendiese so langfristig mangels Sichtbarkeit und Bearbeitung. Aber klar, ich bin auch für alltagstaugliche Lösungen, suche meist auch solche. Das sehe ich ganz genau wie Du, @lupuss.
Ohne naklar den gesamten Sachverhalt und die Einzelheiten der stattgehabten Kommunikation zwischen Ärztin und @MarDoer zu kennen, liegst Du womöglich richtig, wenn Du schreibst:
Zitat:
[...]wäre das Ergebnis vermeidbar gewesen, wenn sich MarDoer dem Problem pragmatisch genähert und das direkte Gespräch mit der Ärztin gesucht (und hoffentlich auch gefunden) hätte.
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Ich hoffe auch, dass in diesem Fall ein Gespräch zustandegekommen wäre; ob es so gewesen wäre, wäre wohl Spekulation. Im Zweifel rechtswidrig gehandelt bzw. nicht gehandelt hat dennoch die Ärztin und zwar zuvor! Das muss klar sein und bleiben. Pragmatismus zum Totschlagargument zu pervertieren und dabei geltendes Recht zu ignorieren darf nicht die Folge sein! Auch hier: Das Maß pragmatischen Handelns orientiert sich wohl auch an der Intensität der Verkürzung der betroffenen Rechte der KlientInnen/PatientInnen (um im Bild zu bleiben: Analgesie < zentrale Dämpfung < Wesenveränderungen im Kontext Antipsychotika, Neuroleptika usw. usf.), jedenfalls dann, wenn es legitim bleiben soll...
MfG Florian