Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter verweigert Medikamenteneinnahme im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
erstmal sorry, falls dies das falsche Unterforum ist.
Die Person, welche ich betreue verweigert seit 4 Tagen mal das ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.06.2020
Beiträge: 23
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Hallo,
erstmal sorry, falls dies das falsche Unterforum ist. Die Person, welche ich betreue verweigert seit 4 Tagen mal das Trinken, mal das Essen und die Einnahme von Medikamenten fürs Herz. Vorliegende Krankheiten sind schwere Demenz und Herzschwäche. Der Hausarzt legt quasi die Hände in den Schoß und sagt sinngemäß, dass solche Menschen dann eben sterben. Man müsste die Dehydration abwarten, dann gehts ins Krankenhaus zur Infusion. Für die fehlenden Medikamente gilt das selbe. Welche Schritte könnte oder muß ich einleiten, bevor es soweit kommt? Verwandte und der Pflegedienst werden stets vom Betreuten abgebügelt und rausgeworfen. Es gibt noch einen behandelnden Psychiater, bei dem der Betreute jedoch kaum vorgestellt werden kann, da er sich weigert, einen Mediziner zu besuchen. Ich danke schonmal für Eure Hilfe. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 201
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Bei akuter Selbstgefährdung bleibt dir noch der Antrag auf Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung aufgrund der Notwendigkeit einer Heilbehandlung. Der ließe sich im Notfall auch mit unserem Freund und Helfer durchsetzen. Das ganze Vorgehen dauert aber ein paar Tage.
Damit hättest du die theoretische Möglichkeit, ihn irgendwo unterbringen zu lassen. Leider sind die Plätze dafür ziemlich rar. Einige Krankenhäuser (Psychiatrie) können solche Menschen aber auch (vorübergehend) aufnehmen. |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin moin
Hast du Dir den Betreuten schon mal selber angesehen und dich mit ihm unterhalten oder seine Mimik und Gestik beobachtet? Wegen ähnlicher Probleme hat mich schon mal ein Heim angesprochen und eine PEG gefordert. Bei näherem Hinsehen kam heraus, dass der Betreute - auch völlig dement - nicht mehr leben wollte. Er lag wg. eines Keimes isoliert (also allein) in seinem Zimmer und keiner durfte reinkommen. Er hat sein Essen nicht mehr gegessen und dann immer mehr abgelehnt, je mehr es ihm angeboten wurde. Also die fütternde Hand weggeschoben, den Kopf weg gedreht oder zum Schluss nur noch den Mund zugepresst. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass er vielleicht nicht mehr leben will. Das Heim wollte ihn nicht mehr haben ("...das können wir nicht mehr verantworten"). Deshalb habe ich ihn in ein Krankenhaus gegeben und mit den Ärzten abgesprochen, dass sie ihn mit Flüssigkeit versorgen und ihm vielleicht beiläufig etwas zu Essen anbieten. Das wird bei dementen Personen eher akzeptiert als "Jetzt gibt es Essen!" (und: Basta statt Pasta). Der Betreute war dann zusehends besser gelaunt, hat aber doch nichts mehr gegessen und ist friedlich eingeschlafen. Hat sich bei Deinem Betreuten in den letzten Tagen oder kurz davor etwas im Umfeld verändert, was die von Dir genannte Reaktion hervorgerufen haben könnte? Und: Will der Betreute mit seinem Verhalten etwas ausdrücken? Demenz und Wille der Betreuten sind immer wieder spannend. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Guten Morgen HansDampfer,
@ImreHolocher hat das ja schon ausführlich dargestellt, ähnlich sehe ich es. Ich bin als "Nichtpsychiater/-psychologe" eher zurückhaltend bei der Auslegung von Gestik und Mimik. Will ich nicht in Abrede stellen, ohne Zweifel wichtig, bis zu einem gewissen Grade. Hier geht es allerdings ja um eine (kurzfristrige) Entscheidung bei bekannter Herzinsuffizienz. Sowohl die mangelnde Compliance hinsichtlich der Medikamente, als auch bezügl. der Nahrungs- und hier insbesondere Flüssigkeitsaufnahme (im Kontext Herzerkrankung) machen die Sache zeitlich dringlich. Ich würde daher (kurzfristig) so verfahren wie von @ItsMe beschrieben und beim Amtsgericht eine entsprechende Genehmigung beantragen, im Zweifel mit der Folge eines Negativattestes i.w.S. Oder gibt es entsprechende Erklärungen des Betreuten, Pat.-Verfügung o.ä.? Vermutlich nicht, sonst hättest Du es erwähnt. Ansonsten naklar das, was @ImreHolocher ja zutreffend beschrieben hat, die Ermittlung des (ggf. mutmaßlichen) Willens des Betreuten und der insofern vorhandenen Willensmängel bzw. der Abweichung des (mutmaßlichen) Willens von dem aktuell (auch vemeintlich konkludent) kundgetanen. Es sind wohl immer schwierige Entscheidungen in solchen Fällen. Schnell erscheint es einem zu wenig, (scheinbar) nichts / nicht genug zu tun. Manchmal wäre das retrospektiv dann jedoch genau das Richtige gewesen. Ein anderes Mal kommt dann plötzlich ein verschollen geglaubter Angehöriger um die Ecke, der jahrelang nicht von sich hat hören lassen und Du kommst in Erklärungsnöte. Oder ein Arzt in der dann doch noch aufgesuchten Klinik sieht alles ganz anders und stellt die (vielleicht gar berechtigte) Frage, warum nicht bzw. nicht viel eher gehandelt wurde. Usw. usf. Von daher halte ich es (nach Möglichkeit) immer so, einen möglichst stabilen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem dann naklar, wie von @ImreHolocher beschrieben, ganz in Ruhe und mit Bedacht agiert werden kann. Viele Grüße von Florian |
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#5 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 116
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Zitat:
Der Hausarzt hat die Situation zutreffend beschrieben: aktuell gibt es keine Verpflichtung zum Handeln. Das ist bestimmt nur schwer auszuhalten, aber der Wille des Betreuten hat eben Vorrang. |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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Hatte ich vor Kurzem auch. Betreuter mit einer Frontaldemenz, schritt rasend schnell voran und zum Schluss wurde das Essen verweigert. PEG war nie Thema mehr. Das hätte das Leiden nur noch verlängert. Da waren wir uns alle, Arzt, ich und Verwandte einig. Es ist halt der letzte Wille des Patienten, nicht mehr zu essen. Das sollte man respektieren. Er ist dann friedlich verstorben. Manchmal muss man Dinge akzeptieren.
Ich kenne jetzt auch keinen Arzt, der bei einer fortschreitenden Demenz eine PEG vorgeschlagen hat. |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.01.2023
Ort: MV
Beiträge: 45
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Ich würde auch schauen, ob es eventuell etwas Schriftliches gibt, also Patientenverfügung o.ä.
Bei einer schweren Demenz wäre ich ehrlicherweise etwas unsicher, ob eine Einsichtsfähigkeit und die Bildung eines freien Willens überhaupt noch möglich sind? Gibt es Angehörige? Über die man den Wunsch und den Willen des Betreuten eventuell auch zusätzlich erfragen kann? Und der Hausarzt? Er kennt den Betreuten ja eventuell auch schon jahrelang? So oder so würde ich mich beim zuständigen Rechtspfleger melden und die Sachlage schildern. Da kann man ja dann schauen, ob alles so bleiben soll wie es ist oder zu einer Unterbringung/Heilbehandlung geraten wird... |
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#8 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
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Der freie Wille ist das auch nicht, sondern der natürliche Wille, zB geäußert durch die Weigerung, den Mund zu öffnen, wenn man gefüttert werden soll. Siehe unter: https://www.lexikon-betreuungsrecht....ürlicher_Wille
Deshalb gehts auch nicht um Einwilligung oder deren Verweigerung. Es geht darum, ob es in Ordnung ist, dass der Arzt kein Behandlungsangebot (§ 630a BGB) mehr unterbreitet. Das ohne nähere Kenntnis des konkreten Falles zu beurteilen, finde ich schwierig. Natürlich wäre eine Patientenverfügung hilfreich.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#9 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 116
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Zitat:
Somit ist der (natürliche) Wille des Betreuten die Ursache für die geschilderte Situation, nicht etwa ein fehlendes Behandlungsangebot des Hausarztes. |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 78
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Meine Betreute verweigert die Medikamenteneinnahme seit knapp einem Jahr, weil sie glaubt, dass man sie im Pflegeheim damit vergiften will. Nach etwa sechs Monaten der Verweigerung schlug ihre Hausaerztin mir vor, die sinnlose und teure Verschreibung einzustellen. Ich habe als Betreuerin zugestimmt, weil die Pflegekraefte im Heim die Medikamente immer weggeworfen haben. Eine heimliche "Zwangs-"Medikation ist heute nicht mehr zulaessig. Medikamente werden vom Pflegepersonal weiterhin foermlich angeboten, bisher ohne Erfolg.
Ich habe jetzt die Gesundheitliche Versorgungsplanung als Verfahren gemaess § 132g SGB V angestossen und hoffe, dass meine Betreute waehrend dieses Verfahrens irgendwie erkennt, dass wir uns alle Sorgen um sie machen. Eine Patientenverfuegung hatte sie vor ihrem Schlaganfall, durch den sie betreuungsbeduerftig wurde, nicht erstellt. Eine direkte Lebensgefahr durch diese trotzige Verweigerungshaltung ist noch nicht erkennbar. Hat jemand noch andere Ideen? |
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