Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zum Pflegegeld im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
meine Betreute (58) leidet an Intelligenzminderung seit Ihrer Geburt. Sie arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte und hat ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
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Hallo Zusammen,
meine Betreute (58) leidet an Intelligenzminderung seit Ihrer Geburt. Sie arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte und hat Pflegegrad 2. Sie bezieht Pflegegeld. Als Pflegeperson ist ihr Vater angegeben. Dieser ist jetzt verstorben. Verwandte oder Freunde, die als Pflegeperson angegeben werden könnten gibt es nicht. Sie möchte natürlich weiterhin Pflegegeld beziehen. Gibt es eine Möglichkeit dies zu organisieren? Viele Grüße Ruby |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
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Das ist gar kein Problem.
Aber das nicht mehr tätig sein der Pflegeperson und die Tatsache, dass die Pflege erstmal selbst organisiert wird, muss der Pflegekasse mitgeteilt werden... Du solltest aber mal nach dem Rechten sehen und ggf. einen Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe beauftragen, falls der Betreute nicht selbst auf Dauer klarkommt. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.03.2024
Beiträge: 3
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Hallo Ruby,
frage beim Pflegedienst auch gleich nach einer Pflegeberatung. Die Mitarbeiter sind speziell geschult. Soweit ich weiß müsste diese Pflegeberatung 2x/Jahr durchgeführt werden, ansonsten kann die Kasse die Zahlung einstellen. Bitte deshalb gleich angeben, dass die automatisch vor Ablauf der Frist wieder aufschlagen. Die kennen die Fristen
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grüße vom heydu
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 219
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Um Pflegegeld zu erhalten mußt Du keine konkrete Pflegeperson
angeben bei der Pflegekasse. Wie Du das organisierst ist Deine Sache. LG Motzerella |
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Eine konkrete Pflegeperson muss nicht benannt werden (allerdings verfällt dann auch der Anspruch dieser Person auf Rentenbeiträge). Und - zwar entscheidet der Pflegebedürftige (oder ihn der Betreuer) über die genaue Verwendung, aber es müssen natürlich - im weitesten Sinne - pflegerische Maßnahmen sein. Wird das Pflegegeld einfach zum Lebensunterhalt verwendet (= „2. Rente“), ist das strafbarer Sozialleistungsbetrug.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 290
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Das ist ja ein ziemlich schmaler Grad. Ich habe beispielsweise zwei Klienten, die jegliche Unterstützung ablehnen (was auch in Ordnung und zu verantworten ist). Bei beiden laufen regelmäßige Pflegegeldzahlungen. Bin ich nun in der Pflicht der Pflegekasse mitzuteilen, dass keinerlei Pflegeleistungen "eingekauft" werden?
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Viele Grüße Fridel
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 290
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Die Techniker möchte allerdings schriftlich versichert haben, dass eine Person pflegerisch tätig ist und auch den entsprechenden Stundenumfang. Die Rechtsgrundlage hierfür wird leider nicht genannt.
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Viele Grüße Fridel
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 176
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Während des Pflegegeldbezugs muss die Pflege gewährleistet sein. Ob man dieses Ziel durch Einsatz des Pflegegeldes oder anders erreicht muss nicht belegt werden, soweit ich weiß. Der Gesetzestext gibt nicht mehr her. Das kann man moralisch so und so sehen, aber die Gesetze machen ja andere.
Werden zusätzlich nachrangig Leistungen (z.B. Eingliederungshilfe) in Anspruch genommen, ist es umso wichtiger den Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse sinnvoll einzusetzen um eben die Kosten der nachrangigen Leistung möglichst gering zu halten. So sehe ich das
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#9 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,635
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Moin moin
Man sollte auf jeden Fall die Pflegeleistungen vom Pflegegeld und die Sozialleistungen vom Sozialgeld (EGH) bezahlen und beides schön auseinanderhalten. Es kommt sehr gerne vor, dass das Sozialamt versucht, Geld auf Kosten anderer Geldgeber einzusparen, obwohl die erbrachte Leistung originär eine Sozialleistung (und nicht z.B. eine Pflegeleistung) ist. Da wird schon mal Druck ausgeübt und als Begründung das Subsidiaritätsprinzip hochgehalten. ...und missverstanden: Die Behörde will die Letzte sein, die leistet - benimmt sich aber wie das Letzte... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#10 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Ich habe das Problem, dass die Pflegekasse kein Pflegegeld auszahlen will, derzeit mit der IKK. Es wurde schriftlich behauptet, ohne Pflegeperson gäbe es kein Pflegegeld. Natürlich habe ich geantwortet, dass diese Handhabung rechtswidrig ist. Sie lassen die Angelegenheit seit Wochen liegen.
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