Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegegrad 3, Einwilligungsvorbehalt und obdachlos im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich haben einen jungen Klienten (18 Jahre alt), Pflegegrad 3, Einwilligungsvorbehalt und obdachlos.
Dieser möchte nun die Pflege selber ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.07.2022
Beiträge: 17
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Hallo,
ich haben einen jungen Klienten (18 Jahre alt), Pflegegrad 3, Einwilligungsvorbehalt und obdachlos. Dieser möchte nun die Pflege selber organsieren. Darf ich oder würdet Ihr ihm das Pflegegeld einfach so auszahlen? Was er damit macht ist mir klar. Aber muss ich das überprüfen? Vielen Dank für Eure Meinung. P.S.: Aktuell befindet er sich noch in der Phase wo er keine weitere Hilfe wie z.B. Entgiftung annehmen möchte. Daher ist eine eigene Wohnung auch noch nicht realisierbar. |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Wie ist denn die Pflege derzeit organisiert, bzw. welche Leistungen erhält der Betreute derzeit von der Pflegekasse?
Bei einem bestehenden Einwilligungsvorbehalt kann der Betreute schon aus rein praktischen Gründen seine Pflege nicht selbst regeln. Du als Betreuer könntest das, aber Obdachlosigkeit bei bestehendem Pflegegrad ist eigentlich eine Indikation für eine Unterbringung in ein Pflegeheim. |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin moin
Mit 18 Jahren den Pflegegrad 3 und einen EiWi haben und darüber hinaus auch noch obdachlos sein ist sehr selten, wenn die Welt sonst in Ordnung ist. Wie sieht der Rest seiner Welt aus? Schulden? Sucht? Gewalterfahrungen? Seelische und/oder psychische Probleme? Egal wie, es wird wohl sinnvoll sein erst einmal herauszufinden, was da an Problemen noch im Hintergrund steht und wie es um die Fähigkeiten des Betreuten aussieht. Er hat sicherlich auch Stärken, auf die Du bzw. er aufbauen kannst/kann. Wenn er gleich als erstes will, dass Du ihm das Pflegegeld zur eigenen Organisation übergibst, ist die Chance groß, dass davon nur Lunge, Leber und/oder Venen bedient aber keine Pflegeleistungen beschafft werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.07.2022
Beiträge: 17
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Ja, der Fall ist komplex. Mein Klient lehnt eine Pflegeeinrichtung ab.
Am Mi. wurde er kurzzeitig in die Psychiatrie eingeliefert und am nächsten Tag wieder entlassen. Hier wurde keine Eigen- und Fremdgefährdung festgestellt. Also lasse ich ihn so leben wie er es möchte. Er konsumiert so einiges an Drogen und ja.... mit 18 schon Pflegegrad 3 ist eine Hausnr. Ihn zwangsweise einer med. Untersuchung zuzuführen macht keinen Sinn da er ja gerade im Krankenhaus war. |
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin moin
Hat er denn eine psychische Erkrankung oder eine geistige Behinderung als Voraussetzung für die rechtliche Betreuung? An eine Demenz im Alter von 18 Jahren wage ich nicht zu denken. Wenn es eigentlich nur der Drogenkonsum ist, dann liegt keine Begründung für eine Betreuung vor. Dann braucht er eine Therapie und keine rechtliche Betreuung. So mies es klingt: Er hat im Prinzip das Recht sich dicht zu ballern, soviel er will. Es ist aber nicht Dein Job, ihm dafür die Tüten zu drehen oder die Pumpen aufzuziehen. MfG Imre
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.07.2022
Beiträge: 17
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Er hat das Fetale Alkoholsyndrom.
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 199
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Für die Auszahlung des Pflegegeldes verlangt die KV die Angabe einer Pflegeperson, die die Pflege durchführt, das kann nicht der Betreuer sein.
Dazu kommt dann noch regelmäßig ein Pflegedienst zum Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorbei. Bei schlechtem Pflegezustand kann dann das Pflegegeld eingestellt werden. Ich würde das Pflegegeld unter den von dir geschilderten Umständen nicht an den Betreuten auszahlen. Er kann ja sagen was er möchte, das organisiert man dann. |
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#8 | ||
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Zitat:
2. Kann durchaus der Betreuer Pflegeperson sein, gerade bei Angehörigen... Zitat:
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#9 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin moin
OK, der Betreute hat ein FAS. Das macht es nicht gerade einfach. Die Menschen mit einem FAS, die ich so kennen gelernt habe, sind geistig eher schlicht und flexibel, wie eine Betonmauer. Wenn sie jemand haben, der sie zuverlässig begleitet und dem sie Vertrauen, dann sind sie auch selber treu und zuverlässig - aber auch von der Begleitung abhängig. Sie können sich aber auch an schillernde Figuren dranhängen und sind leicht verführbar, weil sie keine eigene Position entwickeln. Das kann böse nach hinten los gehen. Die Idee, das Pflegegeld einfach rüberzugeben und mach mal selber damit, was du an Pflege haben willst, ist völlig fehl am Platz. Versuche lieber mit ihm zusammen herauszufinden, was er benötigt und was er will und verkraftet und organisiere das dann. Vielleicht gewinnst Du so sein Vertrauen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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