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Pflegegrad 3, Einwilligungsvorbehalt und obdachlos

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegegrad 3, Einwilligungsvorbehalt und obdachlos im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich haben einen jungen Klienten (18 Jahre alt), Pflegegrad 3, Einwilligungsvorbehalt und obdachlos. Dieser möchte nun die Pflege selber ...


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Alt 17.05.2024, 12:02   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.07.2022
Beiträge: 17
Standard Pflegegrad 3, Einwilligungsvorbehalt und obdachlos

Hallo,


ich haben einen jungen Klienten (18 Jahre alt), Pflegegrad 3, Einwilligungsvorbehalt und obdachlos.
Dieser möchte nun die Pflege selber organsieren. Darf ich oder würdet Ihr ihm das Pflegegeld einfach so auszahlen? Was er damit macht ist mir klar. Aber muss ich das überprüfen?


Vielen Dank für Eure Meinung.


P.S.: Aktuell befindet er sich noch in der Phase wo er keine weitere Hilfe wie z.B. Entgiftung annehmen möchte. Daher ist eine eigene Wohnung auch noch nicht realisierbar.
Betreuung_Sommerey ist offline  
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Alt 17.05.2024, 12:30   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Wie ist denn die Pflege derzeit organisiert, bzw. welche Leistungen erhält der Betreute derzeit von der Pflegekasse?


Bei einem bestehenden Einwilligungsvorbehalt kann der Betreute schon aus rein praktischen Gründen seine Pflege nicht selbst regeln. Du als Betreuer könntest das, aber Obdachlosigkeit bei bestehendem Pflegegrad ist eigentlich eine Indikation für eine Unterbringung in ein Pflegeheim.
Pichilemu ist offline  
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Alt 17.05.2024, 13:28   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
Standard

Moin moin


Mit 18 Jahren den Pflegegrad 3 und einen EiWi haben und darüber hinaus auch noch obdachlos sein ist sehr selten, wenn die Welt sonst in Ordnung ist. Wie sieht der Rest seiner Welt aus? Schulden? Sucht? Gewalterfahrungen? Seelische und/oder psychische Probleme?
Egal wie, es wird wohl sinnvoll sein erst einmal herauszufinden, was da an Problemen noch im Hintergrund steht und wie es um die Fähigkeiten des Betreuten aussieht. Er hat sicherlich auch Stärken, auf die Du bzw. er aufbauen kannst/kann.


Wenn er gleich als erstes will, dass Du ihm das Pflegegeld zur eigenen Organisation übergibst, ist die Chance groß, dass davon nur Lunge, Leber und/oder Venen bedient aber keine Pflegeleistungen beschafft werden.



MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.05.2024, 13:40   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.07.2022
Beiträge: 17
Standard

Ja, der Fall ist komplex. Mein Klient lehnt eine Pflegeeinrichtung ab.

Am Mi. wurde er kurzzeitig in die Psychiatrie eingeliefert und am nächsten Tag wieder entlassen. Hier wurde keine Eigen- und Fremdgefährdung festgestellt. Also lasse ich ihn so leben wie er es möchte. Er konsumiert so einiges an Drogen und ja.... mit 18 schon Pflegegrad 3 ist eine Hausnr. Ihn zwangsweise einer med. Untersuchung zuzuführen macht keinen Sinn da er ja gerade im Krankenhaus war.
Betreuung_Sommerey ist offline  
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Alt 17.05.2024, 13:57   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
Standard

Moin moin


Hat er denn eine psychische Erkrankung oder eine geistige Behinderung als Voraussetzung für die rechtliche Betreuung?

An eine Demenz im Alter von 18 Jahren wage ich nicht zu denken.



Wenn es eigentlich nur der Drogenkonsum ist, dann liegt keine Begründung für eine Betreuung vor. Dann braucht er eine Therapie und keine rechtliche Betreuung.


So mies es klingt:
Er hat im Prinzip das Recht sich dicht zu ballern, soviel er will.
Es ist aber nicht Dein Job, ihm dafür die Tüten zu drehen oder die Pumpen aufzuziehen.



MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.05.2024, 14:05   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.07.2022
Beiträge: 17
Standard

Er hat das Fetale Alkoholsyndrom.
Betreuung_Sommerey ist offline  
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Alt 17.05.2024, 16:13   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 199
Standard

Für die Auszahlung des Pflegegeldes verlangt die KV die Angabe einer Pflegeperson, die die Pflege durchführt, das kann nicht der Betreuer sein.
Dazu kommt dann noch regelmäßig ein Pflegedienst zum Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorbei. Bei schlechtem Pflegezustand kann dann das Pflegegeld eingestellt werden.

Ich würde das Pflegegeld unter den von dir geschilderten Umständen nicht an den Betreuten auszahlen. Er kann ja sagen was er möchte, das organisiert man dann.
hanns ist offline  
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Alt 17.05.2024, 17:20   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
Standard

Zitat:
Zitat von hanns Beitrag anzeigen
Für die Auszahlung des Pflegegeldes verlangt die KV die Angabe einer Pflegeperson, die die Pflege durchführt, das kann nicht der Betreuer sein.
1. Ist es rechtswidrig, dass die Pflegekasse die Auszahlung des Pflegegelds von der Benennung einer Pflegeperson abhängig macht und
2. Kann durchaus der Betreuer Pflegeperson sein, gerade bei Angehörigen...

Zitat:
Ich würde das Pflegegeld unter den von dir geschilderten Umständen nicht an den Betreuten auszahlen. Er kann ja sagen was er möchte, das organisiert man dann.
Insoweit Stimme ich dir aber zu.
Mächschen ist offline  
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Alt 17.05.2024, 22:33   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 9,607
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Moin moin


OK, der Betreute hat ein FAS. Das macht es nicht gerade einfach.

Die Menschen mit einem FAS, die ich so kennen gelernt habe, sind geistig eher schlicht und flexibel, wie eine Betonmauer. Wenn sie jemand haben, der sie zuverlässig begleitet und dem sie Vertrauen, dann sind sie auch selber treu und zuverlässig - aber auch von der Begleitung abhängig.

Sie können sich aber auch an schillernde Figuren dranhängen und sind leicht verführbar, weil sie keine eigene Position entwickeln. Das kann böse nach hinten los gehen.


Die Idee, das Pflegegeld einfach rüberzugeben und mach mal selber damit, was du an Pflege haben willst, ist völlig fehl am Platz.

Versuche lieber mit ihm zusammen herauszufinden, was er benötigt und was er will und verkraftet und organisiere das dann. Vielleicht gewinnst Du so sein Vertrauen.



MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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