Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag auf Verhinderungspflege untergeschoben im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin mir noch unschlüssig, wie ich damit umgehen soll.
Als befreiter Betreuer, einschließlich Gesundheits- und Vermögensvorsorge, erhielt ich von ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 212
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Ich bin mir noch unschlüssig, wie ich damit umgehen soll.
Als befreiter Betreuer, einschließlich Gesundheits- und Vermögensvorsorge, erhielt ich von der Pflegekasse zu Recht eine Absage über einen Antrag auf Verhinderungspflege, da die betreute Person stationär in einem Pflegeheim versorgt wird. Seltsam daran war, dass die betreute Person aufgrund ihrer Demenzerkrankung keinen Antrag stellen kann, und ich als rechtlicher Vertreter keinen gestellt habe. Ich habe mir also von der Pflegekasse eine Kopie des Antrags schicken lassen. Aus dem geht hervor, dass der Ehepartner diesen Antrag zugunsten einer nicht verwandten Person gestellt hat, und diese ihrerseits die Leistungserbringung bestätigt hat. Darauf hin habe ich mir einen Leistungsbeleg der Kranken-/Pflegekasse schicken lassen. Aus dem geht hervor, dass bereits zuvor für die vergangenen zwei Jahre vier Anträge bewilligt und in Höhe einer mittleren, vierstelligen Summe ausgezahlt wurden. Auch zu diesen Anträgen habe ich von der Pflegekasse jeweils eine Kopie angefordert. Aus einem Antrag von Ende 2023 geht hervor, dass die betreute Person eine Leistungserbringung für 2022 per Unterschrift bestätigt hat, obwohl diese aufgrund ihrer Erkrankung daran keine Erinnerung hat. Ich als rechtlicher Betreuer werde in diesem Antrag als Pfleger benannt, obwohl ich diese Aufgabe nie übernommen habe. Weiterhin war die Pflegeperson, die der Pflegekasse benannt wurde, in den angegebenen Zeiträumen nicht abwesend. Zu den anderen drei Anträgen steht die Antwort der Pflegekasse noch aus. Da es schon früher Probleme mit den Bankkonten der betreuten Person gegeben hat, habe ich Ende 2022 beim AG einen Einwilligungvorbehalt angeregt. Aber das Verfahren schleppt sich seitdem dahin, ohne dass das AG eine Entscheidung trifft. Auch nach dem zweiten Gutachten, in dem festgestellt wurde, dass die betreute Person bereitwillig jedes Dokument unterschreibt, ist seit einem halben Jahr seitens des AGs nichts weiter passiert. Für mich deutet sich hier ein Betrug an den Sozialkassen an, die ich soweit über die Unstimmigkeiten in den Anträgen zur Verhinderungspflege informiert habe. Bei einem Gespräch deutete mir die Pflegekasse an, dass solche unstimmigen Anträge auf Verhinderungspflege auch schon von Angehörigen der Pflegedienste gestellt wurden. Nur wie, mache ich hier als Betreuer weiter? Beim AG werde ich versuchen, das Verfahren zum Einwilligungvorbehalt zu beschleunigen. Die Pflegekasse habe ich und werde ich bezüglich der mir noch nicht vorliegenden Anträge unterrichten. Steht noch etwas aus, um das ich mich kümmern sollte? |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Normal müsste die Pflegekasse Anzeige erstatten, aber die Frage die sich mir da stellt, wer muss das zu Unrecht erlangte Geld erstatten, der Betreute?
Jedenfalls ist es so, dass im Grunde genommen bei Geschäftsunfähigkeit ein Einwilligungsvorbehalt überflüssig ist, denn eine wegen Geschäftsunfähig nichtige Handlung kann man als Betreuer nicht genehmigen. Eine Geschäftsunfähigkeit müsstest Du allerdings belegen, sodass der Einwilligungsvorbehalt eine strenggenommen unzulässige Arbeitserleichterung wäre. Da aber durch den Einwilligungsvorbehalt der Geschäftsunfähige nicht eingeschränkt wird, ordnen manche Richter ihn dennoch an. Aber das Verfahren darf keine 1,5 Jahre laufen... |
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#3 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 212
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Zitat:
Zitat:
Demnach müsste ich, als Rechtsvertretung der betreuten Person, den von der Pflegekasse an die angebliche Pflegeperson ausgezahlten Arbeitslohn von dieser Pflegeperson zurück fordern. Allerdings gibt es Zweifel an der angebrachten Unterschrift auf dem mir bekannten Antrag. Außerdem, wenn ich das Gutachten richtig interpretiere, ist der Antrag aus Ende 2023 wegen Geschäftsunfähigkeit des Antragstellers nichtig. Die Geschäftsunfähigkeit der betreuten Person zum Zeitpunkt der Antragsstellung müsste ich gegenüber der Pflegekasse erklären. |
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| antrag, betrug, verhinderungspflege |
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