Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten einer Zahnbehandlung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
als gesetzlicher Betreuer muss man sich ja überall auskennen, natürlich auch in der Zahnmedizin.
Einem Betreuten wurde eine sogenannte ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,865
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Hallo,
als gesetzlicher Betreuer muss man sich ja überall auskennen, natürlich auch in der Zahnmedizin. Einem Betreuten wurde eine sogenannte Wurzelspitzenresektion (WSR) nahegelegt. Hierfür soll er einen Eigenanteil in Höhe von ca. 100,-- Euro zahlen. Die WSR wird von der GKV auch bezahlt. Allerdings handelt es sich bei den 100,-- Euro um die Kosten für Wurzelfüllmaterial - hierfür muss man laut tel. Auskunft selbst aufkommen. Der Betreute ist Bürgergeldempfänger, aber auch dies verhilft laut Kasse und Arzt zu keinem Zuschuss. Ich habe dem Betreuten gesagt, er soll mir nach der Behandlung die Rechnung vorlegen. Ich versuch es dann nochmals auf dem schriftlichen Weg. Zu einer WSR gehört ja mW. auch eine Wurzelfüllung. Seltsam. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Versuch es doch mal mit einem Härtefallantrag. M.E. gehört das zur Grundversorgung.
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Hier die Info der Verbraucherzentrale zur Thematik:
https://www.kostenfalle-zahn.de/proj...kenkasse-12905 Vielleicht künftig selbst mal googeln?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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