Dies ist ein Beitrag zum Thema OP wird vom Kh abgelehnt, da keine Anschlussversorgung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Na ja, wenn alles nicht so schlimm ist, gibt es ja kein Problem. Dann ist die drohende Sepsis nicht mehr ...
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#11 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Na ja, wenn alles nicht so schlimm ist, gibt es ja kein Problem. Dann ist die drohende Sepsis nicht mehr als ein allgemeines Lebensrisiko, dann bleibt es einfach dabei, dass die Anschlussversorgung die gesetzlich verankerte Pflicht des Krankenhauses ist (das zumindest ist sicher), kein Betreuer muss sich aufregen oder gar die Suche nach einem K-Pflegeplatz dokumentieren.
Ich habe allerdings nicht verstanden, aus welchem Grund du letzteres empfohlen hast. Und was würdest du wie Harry machen? Der hat gefragt, wozu er verpflichtet ist und welche Möglichkeiten er hat. Um das rauszufinden, muss man sich erstmal klar machen, wer welche Pflichten hat. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso ich die einzige bin, die darauf antwortet und etwas zur Rechtslage sagt. Natürlich kann ich mir darüber vorstellen, dass der Krankenhaussozialdienst total überlastet ist. Das bin ich übrigens auch. Und im Gegensatz zu den Angestellten des Krankenhauses kann ich mir in meiner Funktion als freiberufliche Betreuerin weder 6 Wochen Urlaub im Jahr noch groartig Krankheitstage gönnen. Trotzdemweiß ich: Wenn man Unterstützung möchte, bittet man darum und bedroht weder andere Angehörige anderer Berufsgruppen noch die gemeinsamen Schützlinge. Geändert von Garfield (06.07.2024 um 00:44 Uhr) |
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#12 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 910
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Ich bin da voll und ganz bei Garfield.
Wenn ein Betreuer nett ist und Zeit hat, kann er den Kurzzeitpflegeplatz gerne suchen. Hauptaufgabe eines rechtlichen Betreuers ist die Rechtsfürsorge und nicht das Übernehmen von Aufgaben, dass in anderer Zuständigkeit liegt. Und innerhalb der Rechtsfürsorge haben wir die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die OP stattfinden und das Krankenhaus notfalls die Pflege selbst übernimmt, wenn kein Platz vorhanden ist. Ich würde zwar auch erstmal den Verlauf abwarten, bevor ich das an die Staatsanwaltschaft weitergebe (meistens regelt sich das ja dann doch irgendwie), aber notfalls auch diesen Schritt gehen. |
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#13 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 910
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Da machst du aber was falsch. Ich führe 65 Betreuungen und 6 Wochen Urlaub im Jahr sind da problemlos möglich.
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#14 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 62
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Möglicherweise ist das
Zitat:
der Grund hierfür Ob ein Pflegegrad vorhanden ist, fragt der Sozialdienst als erstes. In war letzte Woche in genau derselben Situation, der Sozialdienst besprach mit mir, welche Hilfsmittel benötigt werden und bestellte sie direkt ins Wohnheim, ein externer Anbieter für die Wundversorgung wurde auch organisiert. Hierzu bitte den Heimvertrag lesen, was dort aufgeführt wird und was zur externen Versorgung vereinbart wurde und sich darauf dann berufen.
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#15 | |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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![]() Zitat:
Das können wir gerne an anderer Stelle diskutieren, falls Interesse besteht. Es gibt sicherlich die unterschiedlichsten Modelle in Bezug auf Urlaub. Ich kann aber nicht sozusagen kostenlos die Füße von mir strecken, wie Angestellte das können. |
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#16 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.04.2024
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 24
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Hallo, ich gebe mal meinen Senf dazu.
Es war ja die Frist bis Freitag, etwas zu unternehmen (seitens des Krankenhauses). Wir wissen ja jetzt leider nicht, was gemacht wurde. Ich wäre an der Stelle so verfahren: Ich hätte den Betroffenen in die Klinik bringen lassen. Sobald er stationär aufgenommen wurde (das ist wichtig), hätte ich ein Fax an die Klinik gesendet, dass die Pflege nach dem Aufenthalt nicht gesichert ist. Das heißt, man kann ihn gar nicht entlassen. Von der Stelle, wo er jetzt wohnt, hätte ich mir schriftlich geben lassen, dass man ihn so nicht weiterführen/Pflegen kann. Das ist auch nichts Böses oder Schlimmes. Betreutes Wohnen ist keine Pflegeeinrichtung. Danach wärst du eigentlich raus. Denn der soziale Dienst bzw. das Entlassmanagement der Klinik muss sich kümmern. Du kannst natürlich selber auch noch Kliniken suchen, das ist ja kein großer Aufwand. Die in der Klinik arbeiten allerdings mit dem Sozialamt zusammen. Die haben viel mehr möglichkeiten. Das heißt, der Betreute bekommt seine Knie-OP und die Gesundheit ist gesichert. Dann kommt er in eine Kurzzeitpflege oder eben nicht. Dann bleibt er so lange im Krankenhaus, bis ein Platz frei ist. Das stinkt denen natürlich. Ich musste dasselbe gerade durchziehen. Der Betreute hat eben keine Sicherheit, wo er landet. Das stinkt dann auch dem Betreuten. Die Sache mit dem fehlenden Pflegegrad kann man dann in der Klinik klären. Auf die Straße schiebt man den Betreuten nicht. LG, Lücke |
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#17 | ||
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,061
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![]() Zitat:
noch kurz, nach recht erholsamem Urlaub, meine Antwort darauf. Naja, manchmal ist eine "drohende Sepsis" eben "nur" eine drohende Sepsis. Und manchmal ist es eine drohende Sepsis. That's life, es gibt ein (oder viele) "Dazwischen"... ![]() Zitat:
![]() Ich bin kein sozialverklärter Kollege, der über jedes Stöckchen um des lieben Friedens willen springt, im Gegenteil. Manchmal fehlte und fehlt mir die nötige Portion Gelasenheit und Laissez-faire, leider! Insbesondere dann, wenn Ärzte, Heime oder Kliniken auf einer falschen Rechtslage, fernab jeder Selbstbestimmtheit des Klienten, "argumentieren" und nicht bereit sind, zuzuhören, zu verstehen und (zugegebnermaßen dann manchmal etwas aufwendiger) zu handeln. Habe gerade wieder so einen Fall vorliegen zum leidigen Thema Einwilligungsfähigkeit, Einwilligung in OP usw. usf. Aber gut, anderes Thema. @Lücke beschrieb ja zuletzt einen gangbaren Weg, denke ich. Von @HarryTuttle kam nichts mehr, leider. Der Ausgang hätte mich schon mal interessiert. Viele Grüße vom erholten Florian |
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