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Ambulanter Pflegedienst will nach Zeit abrechnen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ambulanter Pflegedienst will nach Zeit abrechnen im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, ein kreativer, nicht gerade mitwirkender Betreuter aus Niedersachsen wird mit Pflegegrad 4 von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Pflegekasse ist ...


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Alt 05.07.2024, 11:06   #1
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
Standard Ambulanter Pflegedienst will nach Zeit abrechnen

Moin,

ein kreativer, nicht gerade mitwirkender Betreuter aus Niedersachsen wird mit Pflegegrad 4 von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Pflegekasse ist die HKK. Bisher wurde vom PD mit der Pflegekasse nach Leistungspunkten abgerechnet.

Nun wolle man nach Zeit abrechnen und alles was über die Leistungspunkte hinaus nicht von der Pflegekasse übernommen wird, soll selbst bezahlt werden.

Das Argument: der Betroffene wirkt nicht anständig mit, die Vergütung durch das Punktesystem reiche nicht aus.

Der zweite Punkt im alten Vertrag (vor meiner Betreuungszeit abgeschlossen), wie dem neuen Vertragsentwurf ist eine Kündigungsfrist des Betroffenen von 30 Tagen.

Ich werde mir erst mal die Leistungsvereinbarung des PD mit der Pflegekasse einholen, finde aber die ganze Sache recht schräg, weil in meinen Augen ist alles nicht rechtsfest. So berufe ich mich aktuelle auf § 90 SGB XI und Urteil des BGH vom 09.06.2011 – III ZR 203/10.

Habt Ihr Ideen, wie ich damit umgehen kann.

Der Leuchtturm

Geändert von Leuchtturm-H (05.07.2024 um 11:41 Uhr)
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 12.07.2024, 12:40   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 116
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Nun wolle man nach Zeit abrechnen und alles was über die Leistungspunkte hinaus nicht von der Pflegekasse übernommen wird, soll selbst bezahlt werden.
Das ist offensichtlich eine Änderung des laufenden Vertrages, die nur mit Zustimmung des Vertragspartners im Rahmen einer Änderungskündigung erfolgen kann. Ohne Zustimmung bleibt es beim ursprünglichen Vertrag.

Und der kann vom Pflegedienst vertragsgemäß gekündigt werden.

Deshalb würde ich einfach abwarten (und mich nach einem alternativen Pflegedienst umsehen).
__________________
Gute Ratschläge gebe ich immer weiter. Es ist das Einzige, was man damit anfangen kann.
- Oscar Wilde -
lupuss ist offline  
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