Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligung Palliativversorgung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
fuer eine meiner Betreuten in einem Pflegeheim hat der Hausarzt eine ambulante palliative Versorgung verordnet. Sie liegt im Sterben.
...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
|
Hallo,
fuer eine meiner Betreuten in einem Pflegeheim hat der Hausarzt eine ambulante palliative Versorgung verordnet. Sie liegt im Sterben. Ein Palliativdienst war vor Ort (Ärztin, Pflegekraft). Der Mediplan wurde sofort verändert. Ich wurde dann bzgl. unterzeichnens des Antrags auf Palliativversorgung kontaktiert. Ich wendete mich per email an den Dienst, dass Änderungen am Mediplan mit mir abgesprochen werden müssen (Ärztliche Aufklärung und Einwilligung oder nicht Einwilligung von mir). Die Antwort auf diese Mail: mediplan bereits geändert und ich kann mich bei Rückfragen ab Montag an den Dienst wenden. Meine Fragen: 1. Kann die Ärztin aufgrund aktueller Schmerzen eine Notsituation beschließen und die Medis ändern ohne Einwilligung? Meine Betreute ist Einwilligungsunfaehig. 2. soll ich bei einem Palliativdienst hartnäckig sein, oder kann man da nur Gutes unterstellen? Danke 🙏 |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
|
Moin moin
Wer Zeit zum Prinzipienreiten hat, hat sonst nichts zu tun. Ob Du etwas unternimmst und was Du unternimmst ist vielleicht besser von Deinem Einzelfall abhängig zu machen. D.h. wäre die Umstände ab und überlege, ob Du nicht auch so entschieden hättest. Wenn ja, dann ist es doch ok. Dann kannst Du die Beteiligten bitten, Dich das nächste mal schneller oder nach Möglichkeit vorher einzubeziehen. Wenn nein, kannst Du Dir überlegen, wie groß Du den Ballon aufpusten willst. Berücksichtige aber dabei den Willen und die gesundheitliche Situation Deiner Betreuten. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
|
… ich will das auch eher praktisch angehen.
Mit reicht es dem behandelnden Arzt zu sagen, dass eine Einwilligung vorgesehen ist. Maßstab ist die Gesundheit meiner Betreuten und die benötigt dringend eine Palliative Unterstützung. Danke. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
|
Hallo,
konntest du vor der Einwilligungsunfähigkeit mit deiner Betreuten besprechen, was sie sich wünscht? Die einen wollen jeden Tag der ihnen bleibt, herauspressen, egal wie mies der ist. Die anderen wollen es so leicht gemacht bekommen, wie es geht (z.B. mehr Schmerzmittel, auch wenn dadurch möglicherweise die Lebenszeit etwas verkürzt würde) u.s.w. Ansonsten finde ich es recht makaber von einem "Maßstab der Gesundheit" und zugleich von "Sie liegt im Sterben" zu schreiben, aber da bin ich vermutlich grad zu pingelig. Ganz generell weiss ich aus KH-Behandlung, dass in Notfällen, wenn z.B. das abwarten bis zu einer Genehmigung durch den Betreuer, das Leben in akute Gefahr gerät, dürfen Ärzte auch OPs durchführen (Blinddarm z.B. ) oder andere Akutbehandlungen. Ich wünsche deiner Betreuten einen möglichst schmerz- und angstfreien Weg aus dem Leben heraus. (Im Idealfall umgeben von ihren Lieben!) |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
|
Es ist auch mehr als Regelreiterei. Es ist gut so, dass jemand eine Einwilligung oder eben nicht Einwilligung übernimmt. Keine Berufsgruppe bekommt einen Freifahrtschein.
Wenn das mal vorkommt, dass ich nicht eingespannt werde, ok. Aber der Regelfall darf das nicht sein. Ob ihre Patientenverfügung gesichtet wurde weiß ich nicht. Bzgl. des mutmaßlichen Willens sollten wenige Informationen vorliegen. Das Gute an dem Forum hier , wie ich finde, dass verschiedenste Leute einem die Meinung / Einschätzung teilen können. |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
|
Moin moin
Eine Palliativversorgung bezieht sich auch - aber nicht nur auf Medikamente. Da sollte man schon etwas merh umsorgt und angesprochen werden. Oder einfach nur Hand halten - also seelische Entlastung. Was Medikamente angeht, ist die Palliativbehandlung auch kein Abschießen, bis man nur noch vollbreit lächelt. Da darf auch nicht unbedingt jeder Arzt dran. Es geht um eine Schmerzbehandlung, bei der nur so viel Schmerzmedikamente gegeben werden, dass man seine Umgebung wahrnehmen und nach Möglichkeit an ihr teilnehmen kann. Gleichzeitig sollen die Patienten aber immer noch einklain wenig von den Schmerzen merken, aber nur so viel, dass es nicht stört und sie dies auch irgendwie mitteilen können (Stichwort: Schmerztabelle). Nur dann können die Ärztinnen das nicht zu viel und nicht zu wenig der Medikamente bestimmen. Das ist natürlich schwierig, wenn Patienten sich und ihr Befinden nicht mehr mitteilen können. Das müssen sie aber auch nicht unbedingt mit Worten, es geht auch mit Gesten. Wenn das Pflegepersonal oder die behandelnden Ärzte da jedoch kein Gespühr dafür haben, passieren die Sachen, die Murphy dann auch zurecht kritisiert hat. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|