Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenversicherung der Rentner im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Mal eine KV-Fachfrage, zu der ich im Web keine passende Antwort gefunden habe:
Wie hoch ist der Beitragssatz ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 113
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Hallo zusammen,
Mal eine KV-Fachfrage, zu der ich im Web keine passende Antwort gefunden habe: Wie hoch ist der Beitragssatz in der KV für Rentner, die nicht in die Krankenversicherung der Rente kommen können? Hintergrund: Betreuter war in seinem Erwerbsleben tw. In der PKV und erfüllt wegen der 9/10 Regelung nicht die Voraussetzung für die KdR, ist aktuell freiwilliges GKV Mitglied und es besteht die Frage ob Vorgezogene Rente für langjährig Versicherte beantragt werden soll. Vielen Dank für eure Hilfe, Clark |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,831
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Zum einen prüfen, ob der Betreute kinder hat, pro kind gibt's da 3 Jahre dazu für die Erfüllung der 9/10 Regelung
Dann noch gucken, ab wann der Betreute die 9/10 Regelung erfüllen würde und ggf. den Rentenantrag aufschieben. Freiwillige Versicherung kostet allgemeinen Beitragssatz von der Rente, ermäßigten Beitragssatz z.B. von Einkünften aus Privatvermögen, etc. PP Der Beitrag wird also nicht nur auf Erwerbseinkommen fällig. Darüber hinaus gibt's ne Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (1/3 der Bezugsgröße) und Beitragsbemessungsgrenze, sodass der Beitrag irgendwo zwischen 225 und 1050 Euro grob liegen wird. Aber auch prüfen, ob man den Betreuten familienversichern kann. Darüber hinaus sollte man noch gucken, ob der Betreute die Voraussetzungen für eine Rente für besonders langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte erfüllen kann, dann ist die Rente für langjährig Versicherte definitiv nicht das richtige. |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 113
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Vielen Dank Mächschen,
Rente für Schwerbehinderung würde passen. Familienversicherung nicht da alleinstehend. Du hast mir mit deinen Antworten sehr geholfen. Verschieben des Rentenbeginns ist eine Idee, ich müßte halt mal berechnen können, wieviele Monate noch fehlen. Kennt jemand ein Berechnungstool hierzu ? Danke, Clark |
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#4 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 867
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Ich bin dauerhaft voll erwerbsgemindert, OHNE Rentenbezug und zahle aktuell als freiwilliges Mitglied (OHNE Kinder) meiner gesetzlichen KK 311,17€/Monat inkl. Pflegeversicherung und den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
MurphysLaw |
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#5 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,831
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Ich bin unsicher, ob ich richtig verstanden wurde, für die 9/10 Regelung ist der Zeitpunkt des Rentenantrags relevant.
Berechnungstool kann Excel. @Nervensäge, das klingt nach Pauschale für Empfänger von Grundsicherung |
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